Bertrand Michael Buchmann
Österreich und Europa von 1815 bis 1830. Gesehen aus dem Blickwinkel der kk. Armee
Wien
1987
Habilitationsschrift, Universität Wien
Rezensentin: Karin Neubaur
Historicum, Herbst 1987, 4—8
Es ist schwer, einen Anhaltspunkt für den Anspruch einer Habilitation zu finden. Der Titel mag sich aus verschiedensten Gründen nicht ganz mit dem Inhalt des Werkes decken. Ein Vorwort, eine Einleitung — hier gilt ähnliches.
Was aber soll man tun, wenn aus dem Inhalt der Arbeit selbst nicht ganz klar wird, was beabsichtigt war, das Erkennbare aber nicht viel mit Titel oder Vorbemerkungen zu tun hat?
Österreich und Europa von 1815 bis 1830. Gesehen aus dem Blickwinkel der kk. Armee von Bertrand Michael Buchmann ist so ein Fall.
Zuerst eine kurze Charakteristik der einzelnen Kapitel. Das erste — »Strategie, Operation und Taktik in Österreich seit 1815« — gibt gewissermaßen theoretische Erläuterungen zu den verwendeten Begriffen (siehe unten), schildert die Entwicklung der Kampfweise der einzelnen Waffengattungen seit dem 18. Jahrhundert vor allem anhand der entsprechenden Reglements und beschäftigt sich ausgiebig mit Fragen des Festungswesens.
Das zweite — »Die Organisation der kk Armee nach 1815. Gliederung und Waffengattungen« — legt, beginnend mit dem Hofkriegsrat, dem Vorläufer des Kriegsministeriums, und endend mit den diversen Militärschulen etc., die verschiedensten Einheiten und Einrichtungen der Armee dar. Das Schwergewicht liegt auf den verschiedenen Typen von Einheiten der einzelnen Waffengattungen. Dabei werden etwa auch die Militärgrenze und die Kriegsmarine ausführlicher behandelt.
Das dritte Kapitel — »Rekrutierung, Heeresbudget und Armeestand« — erklärt sich weitgehend selbst: Unter »Rekrutierung« wird allerdings auch die soziale und wirtschaftliche Situation der Offiziere und Mannschaften behandelt.
Soweit der erste Teil. Der zweite behandelt in 5 Kapiteln europäische Staaten oder Regionen und deren Verhältnisse zu Österreich, die z. T. für Österreichs Armee wegen verschiedener Einsätze z. T. für die Außenpolitik von besonderer Bedeutung waren: Frankreich, den Deutschen Bund, Italien, Polen und Rußland, das Osmanische Reich.
Bei Frankreich geht es — mit 21 Seiten eher kurz — um die österreichische Armee im Zug der alliierten Aktionen nach Napoleons Landung bis zur Niederlage von Waterloo (18.6.1815) und dann nach dem Pariser Frieden (20.11.1815) bis zum 30.11.1819 als Besatzungsarmee.
Der Deutsche Bund und seine Verfassung werden hinsichtlich der Bedeutung für die »deutsche Frage« (siehe unten) beurteilt, die territorialen Interessenkonflikte zwischen Österreich und Bayern bis zum Vertrag von München (14.4.1816) behandelt. Weiters geht es um die Frage der Bundesfestungen: Mainz als ursprünglich österreichisch-preußische Einrichtung, Luxemburg und Landau (1831).
Bei Italien liegt das Schwergewicht in einer minutiösen Nachzeichnung der Situation im Königreich beider Sizilien und im Piemont, insbesondere der Revolutionen 1820/21 und der österreichischen militärischen Interventionen. Das Kapitel ist mit 133 Seiten relativ umfangreich.
Kurz dagegen »Polen und Rußland«, wo einerseits die inneren Verhältnisse Kongreßpolens, andererseits die (Fehl-)Einschätzungen der russischen Armee durch die österreichische Führung dargelegt und erklärt werden.
Im letzten Kapitel werden die österreichisch-türkischen Beziehungen vor dem Hintergrund der Veränderungen in der internationalen Politik und der Modernisierungsbemühungen in der Türkei dargestellt, ebenso die Verhältnisse in Serbien vor und nach dem Aufstand von 1815/16. Die Verhältnisse in Bosnien, wo sich die osmanische Verwaltung nicht recht durchsetzen konnte und daher Banden immer wieder nach Österreich übergriffen, werden umfänglich, die im wirtschaftlich rückständigen Dalmatien und die Beziehungen zu Montenegro kürzer dargestellt. Der griechische Freiheitskampf (im heutigen Griechenland) kommt als Problem der k. k. Marine zur Sprache.
Damit schließt auch die Arbeit — es gibt keine Zusammenfassung oder Konklusion. Es ist bei dieser Inhaltsübersicht vermutlich deutlich geworden, daß die Behandlung der verschiedenen Gegenstandsbereiche nicht systematisch erfolgt. Dies sei nochmals an einem Vergleich verdeutlicht: Während etwa die innenpolitische Situation Kongreßpolens erläutert wird, zu der Galiziens oder Krakaus aber nichts gesagt wird, verhält es sich in Italien gerade umgekehrt: Über die politische Situation in Lombardo-Venetien finden sich einige Bemerkungen, während der Kirchenstaat diesbezüglich nicht vorkommt.
Damit sind wir aber zur Ausgangsfrage zurückgekehrt: Woher den Maßstab der Beurteilung nehmen?
Wenn wir vom Titel ausgehen, können wir außerordentlich interessante Dinge erwarten: Erstens die internationalen Beziehungen (Österreichs) in Europa in einem wenig bearbeiteten Zeitabschnitt. Zweitens aber die Beobachtung eines institutionellen Filters bei der Wahrnehmung dieser internationalen Beziehungen — der Armee, die immer auch wesentlicher Akteur in der Szene internationaler Beziehungen ist.
Nun fehlt zunächst jede theoretische und begriffliche Klärung für den ersten Bereich. Zwischenstaatliche Beziehungen werden geradezu naiv, quasi-selbstverständlich »dargestellt«. Dies ist deshalb so bemerkenswert, weil gerade viele der geschilderten Vorgänge in einem höchst verzahnten Bereich von »innerer« Politik (Österreichs, aber vor allem seiner Nachbarn) und »äußerer« Politik abgelaufen sind. Angesichts der diesbezüglich vorhandenen politologischen Modellbildungen und der Diskussionsintensität sind die ersten Sätze des Vorworts fast unglaublich:
»Nach den Napoleonischen Kriegen wies die Landkarte Europas eine Gruppierung von fünf Großmächten auf, die sich durch ein Bündnissystem in gegenseitigem Gleichgewicht erhielten. Das Ziel dieses Bündnissystems war der Frieden des Kontinents auf Basis unveränderlicher Grenzen. In der Frage der politischen Freiheiten schieden sich allmählich die liberalen Staaten Westeuropas (England, Frankreich) von dem konservativen ›Ostblock‹ (Östereich, Preußen, Rußland), der sich zur Durchsetzung seines Legitimationsprinzips auch der militärischen Intervention bediente« (S. 1).
Was heißt »Großmacht«, was ist ein »Bündnissystem«, was »Gleichgewicht«, um welche politischen Freiheiten geht es wem in England und Frankreich wann und wo, was heißt »liberal«, was »konservativ«. Alles das bleibt in der ganzen Arbeit unbeantwortet.
Nun — es könnte sich ja nur um einen schlecht gewählten Titel handeln. Dem ist aber nicht nur so: Von S. 511 bis S. 519 werden etwa die Konstellation um die Interessenskonflikte zwischen Rußland und dem Osmanischen Reich behandelt, von S. 538 an, wie erwähnt, die österreichisch-türkischen Beziehungen. Zitat:
»Metternich wurde auch nach Gründung der Heiligen Allianz nicht müde zu erklären, daß sich dieses Bündnis der christlichen Souveräne keinesfalls gegen die mohammedanischen Türken richtete. In Istanbul war man zwar überzeugt, daß Zar Alexander unter dem Deckmantel der Heiligen Allianz einen Kreuzzug des Christentums gegen die ›Ungläubigen‹ plante, hinter dem sich seine machtpolitischen Interessen notdürftig verbargen; aber die Pforte fühlte sich in Anlehnung an das starke Österreich doch sicher, zumal sie sich stets auf (!) neue die Freundschaft des Kaisers bestätigen ließ.
Es gab jedoch Kräfte in Europa, die sich bemühten, diese österreichisch-türkische Freundschaft zu unterhöhlen. Dazu zählten in erster Linie Rußland und in seinem Gefolge bisweilen Frankreich, in zweiter Linie lokale Machthaber im Osmanischen Reich, die sich aus dem Niedergang der Pforte eine größere Unabhängigkeit erhofften. Da alle diese Kräfte nicht öffentlich vorgehen konnten, schürten sie aus dem Untergrund das Mißtrauen, indem sie immer wieder Gerüchte von einem bevorstehenden Krieg zwischen Österreich beziehungsweise Rußland und der Türkei ausstreuten« (S. 538—529).
Auch hier werden in der Folge die »machtpolitischen Interessen« Rußlands oder dessen zeitweilige französische Unterstützung ebensowenig geklärt wie der »Untergrund«, aus dem das »Mißtrauen« (bei wem?) geschürt wird.
Vergessen wir daher diesen ersten Bereich – die europäischen Verhältnisse und Österreich – und wenden wir uns der Wahrnehmung äußerer Verhältnisse durch die Armee zu.
Buchmann im Vorwort:
»Die vorliegende Arbeit versteht sich in erster Linie als Archiv- und Quellenarbeit. Es ist dem Verfasser darum gegangen, einen für die österreichische und europäische Geschichte relevanten Archivbestand systematisch auszuwerten. Hiebei boten sich die Präsidialakten des Hofkriegsrates an, die zwar schon des öfteren zu Spezialuntersuchungen herangezogen wurden, bisher aber noch keine Erforschung in ihrer Gesamtheit und hinsichtlich eines längeren Zeitraumes erfuhren und noch eine Anzahl ungehobener Schätze bergen.
Der Aktenbestand präjudizierte die militärgeschichtliche Orientierung dieses Buches. Ihr ging der Verfasser bewußt nicht aus dem Weg, da er der Ansicht ist, daß Geschichtsschreibung kein Tabu kennen darf und sämtliche Bereiche menschlichen Daseins berühren soll. Nicht zuletzt vermag allein die Militärgeschichte, sofern sie sich nicht wie früher auf Schlachtenverlauf und Feldherrnbiographien beschränkt, den Krieg in der Breite seiner historischen Erscheinung zu erfassen und aufzuzeigen, durch welche Handlungen beziehungsweise Unterlassungen der Akteure der Geschichte – einzelne, Gruppen oder Massen – jene schlimmste Form menschlichen Fehlverhaltens, die bewaffnete Auseinandersetzung, verursacht haben. Die Armee wird von der Militärgeschichte nicht nur als Institution, sondern als Faktor des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens und als politische Kraft interpretiert. Den Bezug zur Gegenwart findet die Militärgeschichte darin, daß sie durch das Angebot historischer Erfahrungen vor einer Wiederholung einmal begangener Fehler zu warnen vermag« (S. 1—2).
Zunächst bleibt völlig unklar, wieso der Verfasser glaubt, überhaupt »Militärgeschichte« rechtfertigen zu müssen, wer diese zu einem »Tabu« machen wollte. Da auf keine einschlägige wissenschaftliche Debatte verwiesen wird, mag man es, so wie die — angesichts des Holocaust oder anderer Greuel fragwürdige — Wertung des Krieges als »schlimmste Form menschlichen Fehlverhaltens« oder den letzten Satz als irrelevante Einleitungsphrasen beiseite lassen.
Wir können daher zwei Aspekte unterscheiden: Einen konzeptiv-theoretischen — die Armee als gesellschaftlicher etc. Faktor; und einen methodischen — die »Archiv- und Quellenarbeit«.
Das Konzept einer umfassenden Sicht der Armee ist sehr interessant, weil tatsächlich nur sehr selten zur Anwendung gebracht. Es darf angenommen werden, daß die ersten drei Kapitel eine derartige Darstellung beabsichtigen. Dafür spricht auch die folgende Bemerkung: »Der Autor mußte seinem Vorhaben, die alte Armee wirklich umfassend darzustellen, angesichts der Masse des Archivmaterials eine gewisse Beschränkung auferlegen. So könnte im militärischen Abschnitt die wirtschaftlich-soziale Komponente vermißt werden« (S. 2).
Es ist daher zu fragen, ob dieses Vorhaben als gelungen betrachtet werden kann, und — in Hinblick auf den zweiten Teil — wie weit diese umfassende Darstellung die Wahrnehmung internationaler Verhältnisse durch die Armee zu erklären vermag.
Um es vorwegzunehmen: Die Antwort lautet auf die erste Frage »Nein«, auf die zweite »höchst ungenügend«, wobei festzustellen ist, daß diese Problemstellung von Buchmann gar nicht gesehen wird. Die Darstellung der Armee erfolgt völlig selbstzweckartig. Ich werde dies zu belegen versuchen.
Dazu sei zunächst die Darstellung des Hofkriegsrats untersucht, da sie ja auch hinsichtlich des anderen Aspekts — des methodischen — hochrelevant ist: Eine »Archiv- und Quellenarbeit« sollte zumindest das institutionelle Umfeld der Textproduktion ausreichend klarstellen.
Der entsprechende Abschnitt umfaßt die Seiten 76–86, wovon sechs Seiten dem — gekürzten — Abdruck — aus einer Sekundärquelle, was zugegebenermaßen eine mehr ästhetische als inhaltliche Frage ist — einer kaiserlichen Weisung an Erzherzog Karl, die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Kaiser und Hofkriegsrat betreffend, vom 10.2.1806, dienen. Weitere zwei Seiten dienen der Darstellung der Vorgeschichte von der Einrichtung eines »steten Kriegsrats« 1556 durch Ferdinand I. bis zur Reform Erzherzog Karls. Dieser habe damit ein »modernes Kriegsministerium« geschaffen, »das für die Bereitstellung eines schlagkräftigen Heers sorgte, sich aber nicht mehr um das Oberkommando im Kriege kümmerte« (S. 77—78).
Was ist ein »modernes Kriegsministerium«? Was heißt »Bereitstellung« eines Heeres? — Wir erfahren es nicht. Wohl erfahren wir aber:
»Nach Karls Rücktritt anno 1809 blieben zwar die meisten seiner Reformen bestehen, wurden aber vielfach verwässert. Bürokratie und Beamtenapparat erreichten wieder ihr ursprüngliches Ausmaß, sodaß der Hofkriegsrat nicht mehr so rasch und effizient arbeitete. Allerdings mutet die Anzahl der etwas mehr als zweihundert Beamten, welche immerhin eine Armee von weit über 300.000 Mann verwalten mußten, gering an im Vergleich zu heutigen Ministerien« (S. 78).
Herrn Buchmanns Anmutungen in Ehren, aber der Vergleich zu heutigen Ministerien ist nicht recht relevant. Relevant wären Vergleiche mit den Kriegsministerien anderer Staaten, Vergleiche mit anderen österreichischen Behörden, wichtig wäre eine Darstellung des Ausmaßes der Tätigkeit, interessant eine Fallstudie zur Bürokratiegeschichte. Aber nichts davon. Nichts.
Statt dessen eine Darstellung des »Geschäftsgangs«: »Er empfing als Militär-Zentralstelle unmittelbar die Befehle des Kaisers, erläuterte diese den zuständigen unteren Stellen und kontrollierte deren Ausführung. Selbständige Entscheidungen traf er nur in geringstem Ausmaß, er durfte jedoch dem obersten Kriegsherrn jederzeit Vorschläge unterbreiten« (S. 78).
Wir erfahren nichts über die Entscheidungsstrukturen des »Kaisers« (erst im Kapitel »Heeresbudget und Armeestand« ist von »Konferenzen« die Rede (S. 205) und wird FML Kutschera als »unmittelbarer militärischer Ratgeber des Kaisers« bezeichnet (S. 206), vgl. a. S. 207 ff.), nichts darüber, wie oft derartige Befehle kamen, wie häufig Vorschläge unterbreitet wurden und worin das geringste Ausmaß der selbständigen Entscheidung bestand, wir erfahren nichts über eine allfällige Koordination mit anderen Ressorts (Finanz, Außen). Nichts.
Statt dessen wird gesondert (S. 79) eine unkommentierte Aufzählung der Bezeichnungen der einzelnen Departements gegeben, nicht aber der im Text erwähnten Quasisektionen, die durch diese Departements gebildet wurden. Schließlich heißt es:
»Den Kanzleidienst versahen grundsätzlich keine Militärs, sondern zivile Regierungsräte, Sekretäre, Konzipisten und Adjunkten, die den Aktenlauf gewissenhaft, aber mit wenig Sinn für die militärische Praxis bewältigten. Dieser Umstand brachte dem Hofkriegsrat den Ruf ein, die Armee lediglich zu administrieren, anstatt zu kommandieren« (S. 78).
Auch hier: Worin besteht »Sinn für die militärische Praxis« in einem Ministerium? Was hätte er bewirkt? Weiters: Wenn es — s. o. — ohnehin Aufgabe des Hofkriegsrats war, eine Armee bereitzuhalten, nicht aber zu kommandieren, war dann dieser »Ruf« ein positives oder ein negative Image? Und bei wem?
Es wird also in dieser »Archiv- und Quellenarbeit« die die Hauptquellen produzierende Institution nicht auch nur annähernd untersucht, es wird im übrigen auch kein Überblick über den Quellenbestand gegeben.
Wie grotesk aber die angestrebte »umfassende« Darstellung der Armee selbst verfehlt wird, mögen einige Ausschnitte zeigen. Im Abschnitt »Taktik« des ersten Kapitels etwa:
»1.321 Linie und Kolonne
Im Exerzierreglement Erzherzog Karls von 1807 wurde die Grundaufstellung des Regiments in der entwickelten Linie zu drei Gliedern beibehalten, wobei die ›größten und entschlossensten‹ Männer im ersten Glied, die ›kleinsten, schwächsten, ungeübtesten‹ im zweiten Glied und die besten Schützen im dritten Glied einzuteilen waren. Da nur die beiden ersten Glieder feuern konnten, kam das dritte Glied nie zum Schuß, sollte aber den vorderen größeren Halt geben und der Verluste ersetzen oder als Plänkler (Tirailleurs) disponiert werden (siehe unten). Diese nicht sehr glückliche Regelung hielt sich bis zum Jahre 1862. Offiziell hieß die dreigliedrige Linearaufstellung ›Frontmarsch‹.
Erzherzog Karl betrachtete den Angriff in der Linie als den Normalfall, hatte aber bereits erkannt, daß sich zum Manövrieren die beweglichere Kolonnenformation (Aufstellung der Soldaten in Reihen und Abteilungen) besser bewährte. Das Anschliessen (!) aller Abteilungen einer Kolonne auf Gliederdistanz hieß ›Masse‹; Massen erleichterten den Aufmarsch der Kolonne und die Entwicklung im Gefecht« (S. 38).
Derlei Darlegungen finden sich seitenweise, wie sich ebenso seitenweise Darstellungen von Einheiten der verschiedenen Waffengattungen dieser Art finden:
»2.41 Kürassiere
Die Kürassiere bildeten die älteste und vornehmste Reitergattung, denn sie beriefen sich auf die ritterliche Tradition des Mittelalters. Zwar trugen diese schweren, gepanzerten Reiter keine Lanze, dafür aber einen Pallasch, ein Mittelding zwischen Säbel und Degen mit einer 85 cm langen Stahlklinge; er war als Hieb- und Stichwaffe geeignet. In den Satteltaschen steckten zwei Pistolen Modell 1798, glatte Vorderlader mit einem Kaliber von 17,6 mm. Der Küraß sollte die Brust des Reiters vor Gewehrkugeln schützen, konnte aber der Durchschlagskraft verbesserter Feuerwaffen nicht mehr standhalten. 1860 wurden die Kürasse abgelegt, nach 1866 verschwand diese Reitergattung aus der Armee.
Zu den Kürassieren wurden nur die größten Rekruten aus der Monarchie eingeteilt; sie erhielten auch die größten Pferde, sodaß allein ihre äußere Erscheinung von der gewaltigen Stoßkraft kündete, mit der sie ihre Attacken ritten. Feuerwaffen wurden nur in geringem Ausmaß benötigt: In jeder Eskadron erhielten 16 Mann entweder Husarenkarabiner oder Kavalleriestutzen (beides Modelle 1798).
Alle 8 Kürassierregimenter gliederten sich in den Stab mit 37 Mann Friedensstand, 41 Mann Kriegsstärke, und drei Divisionen zu je zwei Eskadronen, wobei eine Eskadron 163 (im Krieg 177) Mann umfaßte und damit etwa der Stärke einer Kompanie gleichkam. Im Kriegsfalle stellte jedes Kürassierregiment noch eine Reserveeskadron mit 193 Soldaten auf« (S. 108).
Da dies vermutlich auch Buchmann nicht als besonders erhellend für die Armee als »Faktor des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens« betrachten dürfte, hat er sich der »sozialen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Soldaten« direkt gewidmet. Der Offiziersehre und dem Duell etwa (S. 185), aber auch den Mannschaften: »…, daß auch im zivilen Leben die unteren Schichten sich kaum auf ›Menschenrechte‹ berufen durften, und daß es da wie dort vom Verständnis des Vorgesetzten abhing, wie schwer die Last des Dienstes den einzelnen bedrückte. In der damaligen Gesellschaft wurde ja die Menschenwürde des sozial Schwächeren von seinem Dienstgeber nur selten gewahrt. Immerhin forderte man vom Offizier ein nicht nur Achtung einflößendes, sondern auch freundliches Benehmen« (S. 183).
Es sei aber andererseits nicht verschwiegen, daß etwa der Abschnitt »Heeresbudget und Armeestand« (S. 204–219) z. T. durchaus informativ ist: Die hohe Belastung des Haushalts von einem Viertel bis einem Drittel der Ausgaben, die unzulängliche Budgettechnik, die Einsparungsversuche im Widerstreit mit den »Erfordernissen« bei internationalen Krisen.
Trotzdem muß festgestellt werden, daß die zum Selbstzweck gewordene Darstellung der Armee (was im übrigen ein legitimer Forschungsgegenstand wäre) ungenügend ist.
Damit habe ich den Beleg zu erbringen, daß auch die Darstellung des Blickwinkels, aus dem die k.k. Armee die internationalen Verhältnisse sah, nicht befriedigend ist, wie ich behauptet habe.
Zunächst wird von Buchmann diese Frage eigentlich nicht explizit angeschnitten. Sie muß also aus den Kapiteln »Strategie …« und den einzelnen Länderkapiteln herausdestilliert werden.
Hier schreibt Buchmann: »Die österreichische Europapolitik bildet den Hauptgegenstand der vorliegenden Arbeit; als Instrument dieser Politik wird zugleich auch die kk. Armee betrachtet. Das politische und militärische Geschehen vollzog sich in den Jahrzehnten nach 1815 unter einer Willensbildung, verkörpert durch den Monarchen, unter einer Regieführung, verkörpert durch den Außenminister und späteren Staatskanzler und unter der assistierenden Direktive durch den Hofkriegsrat. Diese Hierarchie von Wille, Planung und ausführender Befehlsgebung wurde nie in Frage gestellt und erwies sich als harmonische Einheit, die zwar nicht immer glücklich, dafür aber stets reibungslos agierte« (S. 6).
Nun bleibt eben gerade der entscheidende Sachverhalt unklar: War der militärische Bereich bloß instrumental, oder waren politische und militärische Willensbildung (ergänze wohl auch: Wahrnehmung) unter einem verbunden?
Da helfen auch Clausewitz-Zitate nichts (S. 74 ff.), sondern diese Frage ist empirisch zu beantworten.
»Hier herrschte nicht nur ein beständiges Übergewicht der politischen Gewalt gegenüber der militärischen, sondern darüberhinaus noch eine beharrliche Konfliktsituation zwischen diesen beiden Kräften« (S. 11) — stellt lediglich wieder eine Behauptung dar, übrigens mit doch merklich anderem, unharmonischerem Akzent als oben. Buchmann geht dabei vom Zusammenfall politischer und militärischer strategischer Entscheidung bei Napoleon aus und findet ähnliches erst bei Radetzky wieder.
Im institutionellen Bereich bleibt es bei einer allgemeinen Behauptung (»Keine Handlung, die auch nur entfernt von politischer Bedeutung sein konnte, durfte ohne vorherige Absprache zwischen dem Hofkriegsrat und dem Außenminister vollzogen werden. Darüber wachte pflichtbewußt der Kaiser«; S. 13), die mir eine unzulässige Identifizierung von Strategie und Politik zu beinhalten scheint.
Damit sind wir wieder bei jener »begrifflosen« Geschichte der internationalen Politik, auf die schon oben verwiesen wurde. Zur »Strategie« wird fast wiederholt:
»Die österreichische Strategie nach 1815 gilt als das Werk des kk. Außenministers und späteren Staatskanzlers Metternich. Dieser pragmatische Repräsentant des ancien régime vermochte allerdings nur insoweit die Geschichte Österreichs und Europas zu lenken, als es ihm der Kaiser gestattete. Metternichs Einfluß bließ eingeschränkt, der ›Kutscher Europas‹ durfte nicht jede beliebige Straße befahren; aber er durfte Vorschläge für den ›Fahrplan‹ liefern und diese realisieren, da sie in der Regel die allerhöchste Genehmigung fanden. Diesem ›Fahrplan‹ beziehungsweise dieser Strategie lag ein vorrevolutionäres Denkmodell zugrunde, das sich gegen alle liberalen, nationalen und sozialpolitischen Tendenzen richtete, wie sie seit 1789 Europas Ordnung untergruben und insbesondere den Bestand des Vielvölkerstaates Österreich gefährdeten. Zur Verwirklichung seines politischen Programms bediente er sich als Basis seiner Strategie eines komplizierten Bündnissystems (FN). Jedes dieser Bündnisse behinderte durch das gegenseitige Mißtrauen der Mitgliedstaaten ihre Aktivitäten und erhielt auf diese Weise das kontinentale Gleichgewicht« (S. 14; gemeint sind die Heilige Allianz, die Quadrupel- und die Quintupel-Allianz, der Deutsche Bund und die geplante »Lega Italica«). Das Scheitern dieser Strategie sieht Buchmann so:
»Metternichs Strategie beruhte auf einer konservativen Weltanschauung. Sein Bündnissystem sollte die territoriale Integrität der Staaten wahren und jede Revolutionsgefahr vereiteln. Die Bündnisse zwischen den Regierungen mußten aber immer aufs neue bekräftigt werden, zu welchem Zweck der kk. Außenminister Botschafterkonferenzen und Kongresse einberief. Diese Art der Kongroßdiplomatie bescherte Metternich die größten Erfolge, nicht zuletzt kraft seiner persönlichen Ausstrahlung und seiner Fähigkeit, Interessensgegensätze der Staaten durch Vieraugengespräche mit den gekrönten Häuptern auszugleichen. Als ihm das Forum der Kongresse genommen wurde, verringerte sich Österreichs politisches Gewicht in Europa. Wien wurde bei den großen Entscheidungen nicht mehr gefragt, die Fäden des Vertragsnetzes begannen sich zu lockern« (S. 16).
Daß hier Ursachen und Folgen verwechselt werden, braucht, so scheint mir, nicht näher ausgeführt zu werden.
Fairerweise muß aber auch festgestellt werden, daß verstreut über die Kapitel »Fallbeispiele« für die Interaktionen zwischen Armee und Metternich'scher Außenpolitik gegeben werden1, die oft sehr interessant, aber in ihrem Stellenwert nicht einschätzbar sind. Vom bloßen Informationsgehalt ist übrigens bezüglich der österreichischen Interventionen in Italien das entsprechende Kapitel als recht genaue Darstellung empfehlenswert.
Einen besonderen Schnitzer stellt demgegenüber, und damit sind wir schlußendlich bei der Methodik, die Behandlung der »deutschen Frage« dar. Der Forschungsstand wird dabei allen Ernstes so zusammengefaßt:
»Für die westlich-demokratische Auffassung entbehrt die ›deutsche Frage‹ der Gesellschaftsrelevanz, dagegen konzentriert sie sich im wesentlichen auf das Einheitsproblem. Dabei resultiert aber aus dem Schuldgefühl nach den beiden verlorenen Weltkriegen bei den deutschen Historikern häufig die Erkenntnis, daß nicht das national geeinte Deutschland Bismarcks, sondern das föderativ gespaltene Deutschland den Garant für Frieden und Gleichgewicht in Europa geboten hatte (FN).
Seit sich Österreich emotionell von Deutschland gelöst hat uns (!) sich als eigene Nation versteht, ergibt sich aus österreichischer Sicht ein zusätzlicher Aspekt zur Deutung des Deutschen Bundes, der die Problematik der deutschen Einheit nicht mehr berührt. Er korrespondiert mit der Lesart angloamerikanischer Historiker (FN), die es als Friedensdienst ansehen, daß das alte Österreich die bedrohliche Macht Rußlands und Preußens von Mitteleuropa fernhielt. Die nun für die kk. Monarchie viel freundlicher ausfallende Retrospektive anerkennt ihre pazifizierende Funktion, ihr Festhalten an der alten Ordnung. Dieses Bewahren der herkömmlichen Zustände erwies sich ja als Österreichs letzter historischer Auftrag, den die Monarchie noch für die Dauer eines Jahrhunderts erfüllte, mit dem sie noch einmal das System nationaler Integration in Europa möglich machte. Dauerhafteres zu fordern hieße, die Kraft des Kaiserstaates überschätzt und nicht das Maß des Möglichen erkannt zu haben« (S. 244—245).
Wie sich diese positive Bewertung einer »Entnationalisierung« der Frage mit folgenden, in ähnlicher Form häufig auftauchenden Bemerkungen verträgt, bleibt vollends unverständlich:
»Einige Staaten hätten eine Bundesorganisation am liebsten ganz verhindert. Dazu zählten die ehemaligen Rheinbundstaaten Bayern, Baden und Württemberg, die sich lange vergebens nach der alten Schutzmacht Frankreich umgesehen hatten, sich über strittige Fragen der Grenzziehung ärgerten und erst dann dem Deutschen Bund beitraten, als sie alle Hoffnung auf eine Erneuerung der napoleonischen Herrschaft fahren lassen mußten. Diese drei Mittelstaaten, die sich gerne als die ›Trias‹ bezeichneten, sollten auch in Zukunft jede konstruktive Bundestätigkeit boykottieren und trugen die erste Schuld daran, daß der Deutsche Bund über den im Wiener Kongreß festgelegten Rahmen nie hinauswuchs. Dabei hätte die Bundesverfassung genügend Spielraum geboten für eine allmähliche Integration der deutschen Staaten, für eine Angleichung ihrer wirtschaftlichen und politischen Lebensformen« (S. 251).
Hier fehlt tatsächlich jedes Konzept.
Tatsächlich hat Buchmann auch bei der Quellenerfassung nicht immer ein solches. Er läßt sich von irgendwelchen Aktenfunden einmal dahin, einmal dorthin treiben: »Die vorhandenen Mengen an Koch- und Trinkgeschirr sowie an Spitalsrequisiten deckte (!) für alle Waffengattungen gerade den Friedensbedarf, nicht jedoch den Kriegsbedarf« (S. 215). Oder: »Tatsächlich begannen im Mai die Arbeiten, aber zum Mißvergnügen Bubnas werkten statt einiger hundert nur zwanzig Mann, die den Schutt der im letzten Krieg zerstörten Anlagen räumten. Der unbequeme österreichische General intervenierte sogleich in Turin, (…)« (S. 380).
Zu diesen Irrelevanzen treten Trivialitäten über die »Politik«, die »immer auch pragmatisch«, »ja unbeliebt« sei (S. 246), über die »Sternstunden« des Hauses Habsburg (S. 14), über die königliche Mittelaufbringung im Mittelalter etwa (S. 195) u.ä., die in ihrer schon falschen Verkürzung immer wieder an die ersten Sätze des Vorworts erinnern. Gelegentlich kommen skurrile Austrozentrismen dazu: Weil bei den Feldzügen österreichischer Truppen 1813 durch diverse Aufrufe an nationale Sentiments gerührt worden sei, folgt die kühne Behauptung: »Aber Österreich sollte die ›nationalen Geister‹, die es gerufen hatte, nicht mehr los werden« (S. 340).
Schlußendlich sei festgestellt, daß die Arbeit auch nicht den handwerklichen Regeln entspricht. Eine Darlegung des Forschungsstandes erfolgt allenfalls — und überdies, s. o., insuffizient — in Einzelfällen. Sachverhalte werden — ohne Verweis — wiederholt, z. B. finden wir die Kosten des Feldzugs in Süditalien sowohl auf S. 212 als auch auf S. 470 behandelt. Die Literatur wird nicht einmal insofern erfaßt, als die Bibliographien von Standardwerken genützt würden, dafür tauchen Literaturhinweise in der Bibliographie mehrfach auf, und es drängt sich der Verdacht auf, daß bestimmte Bände außerordentlich »sekundär« genutzt wurden: Raymond Arons Penser la guerre …, das übrigens auch deutsch erschienen ist, wird mit dem französischen Titel zitiert, was angesichts des Umfanges und der begrifflichen Intensität des Werkes einen erstaunlichen Einsatz Herrn Buchmanns indizieren würde. Leider wird aber Aron sowohl im Zitat (S. 7) als auch in der Bibliographie (!) (S. 622) als »Arou« wiedergegeben, was also eine wiederum eher restringierte Rezeption indiziert.
Stellt sich doch die Frage: Warum wurde der Mann habilitiert?
Z. B. im Zusammenhang der Verhandlungen um die deutschen Bundesfestungen ab 1819: »Langenau war Metternichs Mann, obwohl er der Armee angehörte, aber gerade an seinem Beispiel zeigt sich die Dominanz der Politik über das Militär: Der Außenminister hatte mit dem Hofkriegsrat die Übereinkunft getroffen, daß jener zwar die Befehle betreffs der militärischen Einrichtungen des Bundes erteilte, er selbst aber die diplomatischen Mittel bestimme, welche dann der Frankfurter Militärbevollmächtigte anzuwenden habe. Alle Berichte Langenaus gingen zuerst an Metternich, der sie dann an den Hofkriegsrat weiterleitete (FN). Ob Fürst Schwarzenberg dies als Zurücksetzung betrachtete, geht aus der Quellenlage nicht direkt hervor; immerhin fügte er den von Metternich verfaßten Instruktionen für Langenau die eigenhändige Notiz bei, daß wenigstens jene Briefe, welche die technischen Belange des Festungswesens beträfen, direkt an ihn zu richten seien. Letzten Endes traf aber die tatsächlichen Entscheidungen weder Metternich noch Schwarzenberg, sondern allein der Kaiser; im Endeffekt ging es nur darum, wer dem Monarchen den Kabinettsvortrag vorlegen und bei dieser Gelegenheit als erster seine Meinung äußern durfte« (S. 315). Ähnlich S. 439 ff. (Intervention im Piemont 1821), S. 495 (Straßenbau in Galizien ab 1817) u. a. m.