Christian Dirninger

Staatliche Finanzpolitik im Erzstift Salzburg im 18. Jahrhundert

 

Salzburg
1997

 

Habilitationsschrift, Universität Salzburg

 

Rezensent: Andreas Resch

Historicum, Winter 1998/1999, 4—9

»Die Finanzen sind einer der besten Angriffspunkte der Untersuchung des sozialen Getriebes, besonders, aber nicht ausschließlich, des politischen.« Dieser Satz findet sich in der Einleitung zum Aufsatz »Die Krise des Steuerstaats«von Joseph Schumpeter, der vielleicht bekanntesten und meistzitierten finanzhistorischen Studie überhaupt. Schumpeter legitimiert und fordert darin einen finanzsoziologisch-historischen Zugang als unverzichtbaren Beitrag zur Erforschung der neuzeitlichen Staatsbildung.

In diesem Sinne wurden in den vergangenen drei Jahrzehnten unter anderem etliche finanzhistorische Arbeiten zur Habsburgermonarchie vorgelegt,2 nachdem bereits im Laufe des 19. Jahrhunderts detailreiche3 Werke entstanden sind, die noch stärker von einer verwaltungsgeschichtlichen Ausrichtung geprägt waren. Die Reihe der neueren Texte wurde mit Josef Wysockis Infrastruktur und Staatsausgaben. Das Fallbeispiel Österreich 1868—1918 eröffnet, das gedruckt im Jahr 1975 erschienen ist.

Auch die hier zu besprechende Untersuchung ist aus dem Umfeld von Wysocki hervorgegangen und wurde vom Autor Christian Dirninger dem leider viel zu früh verstorbenen Salzburger Professor für Wirtschaftsgeschichte gewidmet.

Christian Dirninger analysiert in seiner Habilitationsschrift die staatliche Salzburger Finanzwirtschaft und Finanzpolitik im 18. Jahrhundert. Er legt ein gewichtiges Werk vor, das in der Manuskriptform aus zwei voluminösen Textbänden mit einem Umfang von 333 und 352 Seiten sowie einem 110-seitigen Tabellen- und Diagramm-Band besteht.

Der Textteil gliedert sich in sechs Großkapitel und eine knappe zusammenfassende Schlußbetrachtung. Im ersten Kapitel erläutert der Autor seine Fragestellungen und seinen wissenschaftlichen Zugang, darauf folgt eine Darstellung der historischen Rahmenbedingungen für die staatliche Finanzpolitik in Salzburg, der dritte Teil ist der Verteilung der staatlichen Finanzgewalt gewidmet, Thema des vierten Großkapitels sind die Ziele und Grundsätze der Finanzpolitik im Erzstift Salzburg, im fünften Teil findet man eine detaillierte Aufgliederung des kameralen und landschaftlichen Kassensystems, und im letzten Großkapitel wendet sich Dirninger einer quantifizierenden Analyse der Struktur des zentralen Staatshaushalts Salzburgs im 18. Jahrhundert zu.

Geschichtsschreibung zu betreiben heißt nicht zuletzt, plausible sprachliche Darstellungen von historischen gesellschaftlichen Zuständen und Entwicklungsprozessen zu konstruieren. Somit wenden GeschichtswissenschafterInnen explizite oder implizite Konstruktionsprinzipien, Vorannahmen, Darstellungs- und Analysemuster an, nach denen sie historische Fakten wahrnehmen und zu einer Narratio organisieren. Demgemäß erscheint es insbesondere bei Arbeiten, die dem Nachweis der fachlichen Qualifikation von HistorikerInnen dienen, als angebracht, die Fragestellungen, Ansätze und Hypothesen ausführlich offenzulegen. Dem kommt Christian Dirninger in seiner Habilitationsschrift im ersten Kapitel (Band I, S. 10—47) nach.

Zuerst deklariert er als Schwerpunkt seiner Arbeit, staatliche Finanzwirtschaft und Finanzpolitik als Element und Instrument der Manifestation, Entfaltung und Organisation von politischer Macht als »Staatsgewalt« zu untersuchen. Gemäß finanzsoziologischer Sichtweisen betont er die gesellschaftliche Bedingtheit öffentlicher Haushalte, derzufolge die Finanzwirtschaft »konstitutiver Teil und Widerspiegelung« der jeweiligen »politischen, ökonomischen und sozialen« Verhältnisse sei. Damit ordnet er seiner Arbeit auch einen gesellschaftsgeschichtlichen Zugang zu. Diese Approaches im Sinne einer Geschichtsforschung als »historische Sozialwissenschaft« benennt er als deutliche Differenz zur älteren finanzhistorischen Forschung, die überwiegend verwaltungsgeschichtlich orientiert gewesen sei.

Als hauptsächliche Primärquellen dienen dem Autor Bestände im Salzburger Landesarchiv, insbesondere die Jahresrechnungen des Generaleinnehmer- und Hofzahlamtes (kamerales Kassenwesen) und der Landschaftskasse. Als weiteres Archivmaterial zieht er Dokumente aus dem Geheimen Archiv (insbesondere landesfürstliche Kabinettspolitik), dem Hofkammerarchiv, dem Landschaftsarchiv sowie aus Beständen zum Finanzwesen diverser Stiftungen (»Milde Orte«) im Salzburger Landesarchiv heran.

Um das Verhältnis von Finanzgeschichte und politischem System zu erforschen, nimmt sich Dirninger vor, die Finanzpolitik als »herrschaftlichen Handlungskomplex« zu untersuchen. Dazu analysiert er einerseits die systematische Struktur und andererseits deren Entwicklung im Zeitablauf. Der finanzwirtschaftlichen Struktur will er hinsichtlich ihrer »institutionellen Komponente« (Struktur der Trägerschaft und des Verwaltungssystems) und ihrer »funktionellen Komponente« nachgehen. Unter letzterer versteht er die Aufgaben und Wirkungsbereiche, also insbesondere die Finanzierung des Staats- und Herrschaftsapparates sowie allfällige wirtschafts- und sozialpolitische Zielsetzungen. Bereits an dieser Stelle (S. 26) merkt er an, daß im Gegensatz etwa zur Politik von Maria Theresia und Joseph II. in Salzburg die »wirtschaftsfördernde« Komponente der Finanz- und Wirtschaftspolitik im 18. Jahrhundert beinahe gänzlich gefehlt habe.

Die Entwicklungsanalyse ist am Leitbegriff Modernisierung ausgerichtet. Damit meint Dirninger den sukzessiven Wandel vom mittelalterlichen Verbandsstaat zum »ausgereiften Industriestaat« des 19. und 20. Jahrhunderts. Die entsprechenden Modernisierungstendenzen haben sich sowohl in institutioneller als auch in funktionaler Hinsicht manifestiert.

Zum Abschluß des ersten Kapitels werden zwei thesenhafte Vorannahmen zur spezifischen Salzburger Finanzgeschichte formuliert.

Erstens: Die Finanzpolitik sei tendenziell von einer traditionellen Ausrichtung geprägt gewesen. Das heißt, sie habe überwiegend der Finanzierungsfunktion und vermögenswirtschaftlichen Zielen des Landesherrn gedient, kaum jedoch wirtschaftsreformerischen Zielen im Sinne der jüngeren Kameralistik. Als strukturelle Determinante dafür habe insbesondere die Begrenztheit der Möglichkeiten des geistlichen Kleinstaates gewirkt, die Mittel für eine aktive Wirtschaftspolitik aufbringen zu können. Diese — wenngleich notgedrungen — traditionelle Finanzpolitik des Erzstifts sei »ein wesentlicher Bestimmungsfaktor für die wirtschaftliche Strukturschwäche des Landes Salzburg am Beginn des 19. Jahrhunderts« gewesen.

Zweitens geht der Autor von einer spezifischen zeitlichen Gliederung der wirtschaftlichen und finanzpolitischen Entwicklung Salzburgs im 18. Jahrhundert aus. Zurückgreifend auf eine Studie von Joseph Ernst Ritter von Koch-Sternfeld aus dem Jahre 18164, deren chronologisches Einteilungsschema auch in neueren Arbeiten immer wieder aufgegriffen wurde, stellt Dirninger als These in den Raum, daß für seine Forschung drei sehr ungleich lange, grundsätzlich unterschiedliche Perioden anzunehmen seien: Eine Phase kurzfristig an akuten Ausgabenerfordernissen orientierter Finanzpolitik bis in die frühen 1770er Jahre, eine finanzpolitische Konsolidierungsphase unter Erzbischof Hieronymus Colloredo und eine finale Phase, gekennzeichnet durch die Wirren im Gefolge der »Franzosenkriege« ab den späten 1790er Jahren bis zur Eingliederung Salzburgs in das österreichische Staatswesen 1805/06 beziehungsweise 1809.

Im Kapitel zwei (I, 48—166) unterscheidet Dirninger drei Kategorien von Rahmenbedingungen, die die Salzburger Finanzgeschichte wesentlich determiniert haben:

Als binnenstrukturelle Determinanten hebt er die geringe Dynamik der Salzburger Wirtschaftsentwicklung und die Konstanz der sektoralen Struktur im 18. Jahrhundert hervor. Weiters betont er die Kleinheit des Salzburger Wirtschaftsgebiets (wenngleich es sich deutlich weiter nach Westen und nach Süden erstreckte als das heutige Bundesland), das in drei Teile (den gebirgigen Süden, den flacheren Norden mit der Stadt Salzburg und die exterritorialen Besitzungen) gegliedert war. Das Land bot nur ein geringes fiskalisches Ertragspotential, und angesichts der starken ökonomischen Abhängigkeit vom benachbarten Ausland (Bayern, Österreich) konnte man auch Handelsströme nicht mit hohen Abgaben belegen, weil Retorsionsmaßnahmen zu befürchten waren. In exponierter geostrategischer Lage situiert, hatte das Land auch immer wieder hohe direkte und indirekte Kriegskosten zu tragen. Die Bevölkerungsentwicklung war insbesondere von der Protestantenvertreibung 1731/32 gekennzeichnet, bei der fast ein Sechstel der Einwohner das Land verlassen mußte. Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts war dieser Bevölkerungsverlust wieder weitgehend kompensiert — Salzburg hatte 1794 rund 200.000 Einwohner. Als Faktoren der Stagnation wirkten auch die Verlagerung der europäischen Handelszentren sowie die protektionistische Wirtschaftspolitik der umliegenden größeren Mächte.

Als herrschaftsideologische Determinanten nennt Dirninger die Tendenz der Ausprägung der absoluten Fürstenmacht seit dem 16. Jahrhundert, wobei er vermutet, daß womöglich im kirchlichen Wahlfürstentum das Bewußtsein einer Kontinuitätsverpflichtung der Regenten schwächer ausgeprägt gewesen sei als in einer dynastischen Herrschaftsstruktur.

Als außenpolitische beziehungsweise außenwirtschaftliche Determinante wird außer der bereits erwähnten exponierten geopolitischen Lage die ökonomische Abhängigkeit von Bayern hinsichtlich der Salzwirtschaft betont.

Im dritten Großkapitel (I, 167—257) stellt der Autor das System der Träger staatlicher Finanzgewalt dar. Im Unterschied zu weltlichen Staaten, in denen einander der Landesfürst und die Stände in Machtkämpfen gegenüberstanden, hatte sich im Erzbistum Salzburg eine »trialistische« Struktur ausgebildet, bestehend aus dem Landesfürsten, den Landständen und dem Domkapitel. Allerdings waren die Stände bereits seit dem 16. Jahrhundert weitgehend entmachtet. Eine Ursache für ihre schwache Stellung war zweifellos die Tatsache, daß der Erzbischof selbst der größte Grundherr war — er übte unmittelbar die Herrschaft über etwa vier Fünftel des Fürstentums aus. Im Gegensatz zur entmachteten Landschaft vermochte sich das Domkapitel eine durchaus bedeutende Rolle als Kontrollinstanz zu sichern. Eine wesentliche Grundlage für die relativ starke Stellung war, daß es während der Sedisvakanzen die Finanzgeschäfte des Erzbistums weiterführte und jeweils eine Bestandsaufnahme über die finanzielle Lage des Staatswesens durchführte.

In der skizzierten Machtkonstellation war die Salzburger Finanzwirtschaft im 18. Jahrhundert bereits von einer weitgehenden Zentralisierung der Finanzgewalt gekennzeichnet. Diese Zentralität war jedoch bereits ein Erbe aus dem frühen 17. Jahrhundert. Als einziges »eigentliches Modernisierungselement« im 18. Jahrhundert wertet Dirninger den Wandel der kameralen Schuld von der »Fürstenschuld« zur »Staatsschuld«, für die das Staatswesen haftete.

Im vierten Kapitel (I, 258–333) kommt der Autor hinsichtlich der Ziele und Grundsätze der Salzburger Finanzpolitik im 18. Jahrhundert zum Ergebnis, daß stets eine fiskalische Ausrichtung dominiert habe. Im Zeitablauf vermag er jedoch deutlich unterscheidbare Phasen im Sinne der drei bereits identifizierten Entwicklungsetappen festzustellen.

Für die Phase bis in die frühen 1770er Jahre, die in der Literatur allgemein als Periode kurzfristiger Bedarfsdeckungsorientierung eingeschätzt wird, kann er nachweisen, daß es doch bereits gewisse Ansätze zu einer Modernisierung und Verstetigung des Schuldendienstes gegeben habe. So schlug etwa der Domdechant Ferdinand Graf Zeil im Jahre 1757 im Zusammenhang mit der Stellung eines Reichskontingents vor, eine laufende Generalakzise einzuführen und aus deren Erlös einen Fonds zu dotieren, dessen Aufgaben die Bedienung der Kameral- und Landschaftsschulden und die Finanzierung akuter Finanzbedarfe sein sollten. Der Erzbischof ließ sich jedoch noch nicht überzeugen, diesem Projekt näherzutreten.

Erst unter Hieronymus Colloredo kam es dann nach der Getreidekrise von 1772/73 zu derartigen Schritten (1775 Schuldentilgungsfonds, 1781 »Hieronymusfonds«). 1778 wurden diese einnahmenseitigen Maßnahmen durch eine Steuerreform abgerundet, bei der man tendenziell von einer relativ willkürlichen Vermögensbesteuerung zu einer einigermaßen konstanten Grundsteuerregulierung überging. Im Rahmen der Konsolidierungsbemühungen gab es auch gewisse ausgabenseitige Einsparungsansätze (zum Beispiel »Auslagerung« der Hofschneiderei und effizientere Nutzung des Jagd- und Gestütswesens). Insgesamt lag aber der in der landesgeschichtlichen Literatur immer wieder hervorgehobene finanzpolitische Erfolg Colloredos überwiegend auf der Einnahmenseite beziehungsweise in einer einigermaßen gelungenen fiskalischen Sanierung der Staatsfinanzen in einer Zeit sehr stabiler Rahmenbedingungen.

In der Phase der »Krisenfinanzierung am Ende des Erzstifts« war das gesamte Staatswesen einer akuten existenziellen Bedrohung ausgesetzt. Salzburg hatte die Last der französischen Besetzung zu tragen, und der Landesfürst Erzbischof Colloredo floh ins Exil. Weiterhin versuchte er, die Kamerale hinsichtlich der immensen außerordentlichen Belastungen möglichst zu schonen und diese überwiegend den Landschaftsfinanzen zuzuordnen, die ja traditionsgemäß für kriegsbedingte Zahlungen zuständig waren. Als zusätzliche Finanzierung hob man außerordentliche Abgaben ein, besonders hervorzuheben ist die umfangreiche Kopfsteuer im Jahre 1801.

Im Kapitel fünf (II, 1—82) rekonstruiert Dirninger detailliert das Finanzverwaltungs- und Kassensystem, wofür er zusätzlich zu vorhandener Sekundärliteratur umfangreiche Quellenbestände heranzieht, vor allem aus dem Hofkammerarchiv und dem Geheimen Archiv. Mit der Analyse des Kassensystems kann der Autor die Dominanz der erzbischöflichen Finanzgewalt, den Kontrollanspruch des Domkapitels und die de facto untergeordnete Position der Landschaft verdeutlichen.

In Salzburg war die Finanzverwaltung beziehungsweise das Kassensystem formell gemäß der in allen Staaten des Reiches üblichen Unterteilung in Kamerale (Fürst) und Kontributionale (Landstände) ausgestaltet. Daneben ist noch die Schatulle (Kabinettskasse) des Landesfürsten zu erwähnen, deren Gebarung er persönlich und weitgehend unkontrolliert bestimmen durfte.

Der Dualismus zwischen Kamerale und Kontributionale hatte eher bloß formalen Charakter, weil der Landesfürst in der Praxis über beide Komplexe weitgehend verfügte.

Im letzten und umfangreichsten Großkapitel (II, 83—289) geht Dirninger schließlich detailliert auf die quantitativen Entwicklungen im staatlichen Salzburger Kassensystem ein. Hier bespricht er, überwiegend aufgrund der von ihm erhobenen Reihen von Kennzahlen, die Entwicklung der Einnahmen im Bereich der Hofkammer und der Landschaftskasse sowie die Ausgaben-, Schulden- und Veranlagungspolitik.

Für die Hofkammer waren nur Kennzahlen für den Zeitraum ab 1760 auffindbar. Von 1760 bis 1803 lagen die jährlichen Hofkammer-Einnahmen (abgesehen von den »Remanenzen« aus dem jeweiligen Vorjahr) zumeist im Bereich zwischen 500.000 und 700.000 Gulden (vergleiche Tabelle 1 und Tabelle 6). Die Domanial-Einnahmen trugen dazu etwa 10 bis 30 Prozent bei, wobei insbesondere das »Anleit« (Zahlung bei Besitzerwechsel, etwa eines Bauernhofes) eine große Rolle spielte. Daraus resultierte eine problematisch hohe Belastung der Bauern und eine Anhäufung von Zahlungsrückständen. Bei den Verkehrs- und Verbrauchsabgaben beliefen sich die Mauteinnahmen zumeist auf ungefähr 20.000 Gulden, die Ungeldeinnahmen kamen üblicherweise auf 80.000 bis 120.000 Gulden und die von 1775 bis 1789 eingehobenen Akzisen beliefen sich zumeist auf etwa 40.000 Gulden. Von den kameralen Erwerbseinnahmen entfiel der größte Teil auf die Salzeinnahmen, die sich zumeist in einer Bandbreite von 230.000 bis 270.000 Gulden bewegten. Es handelte sich dabei um Zahlungen des kurfürstlich bayerischen Monopolabnehmers des Salzburger Salzes. Diese bildeten den mit Abstand größten einzelnen Einnahmenposten der Hofkammer. Das Montanwesen, die Hofbrauereien und allfällige sonstige Kameralgewerbe kamen in ihrer Beitragsleistung nicht an das Salzwesen heran.

Die Einnahmenstruktur der zentralen Landschaftskasse konnte Dirninger für das gesamte 18. Jahrhundert erheben (Tabelle 7). Die Einnahmen lagen zumeist bei etwa 260.000 bis 400 000 Gulden, großteils in Form der steuerlichen Einnahmen (insbesondere Rustikalsteuer). Weiters erfolgten bei Bedarf Kapitalaufnahmen und gegebenenfalls konnten auch Einnahmen der Landschaftsämter und sonstige Einnahmen verbucht werden. Zumeist schrieb man auch noch eine »Remanenz« aus dem Vorjahr von ungefähr 100.000 bis 200.000 (in Ausnahmejahren bis zu 390.000) Gulden fort.

Die Gesamteinnahmen des dualen zentralen Staatshaushaltes (ohne Rechnungsremanenz aus dem Vorjahr) entwickelten sich von 1760 bis 1803 in einer Bandbreite von 793.000 Gulden (1787) bis 2,356.282 Gulden im Getreidekrisenjahr 1772 und 3,290.420 Gulden im Jahr 1801 (französische Besatzung). Der Anteil der Landschaftskasseneinnahmen lag zumeist zwischen 27 und 47 Prozent, in Jahren besonders hoher Kriegsbelastungen (1800/01) bei mehr als 80 Prozent.

Die größten Ausgabenposten der Hofkammerkasse bildeten die Sachausgaben bei Hofstellen, die Personalausgaben (wobei das militärische Besoldungswesen der Landschaftskasse oblag) und die stark schwankenden »restierenden sonstigen Ausgaben«. Die Zahlungen für das Salzwesen (an das Pfleggericht Hallein) und für die Hofbrauereien wiesen ebenfalls starke Fluktuationen auf. Einen deutlichen Niederschlag in der Gebarung fanden weiters Transaktionen von und zur Schatulle sowie die Dezimationen an die Landschaft, die Beiträge für den kirchlichen Aufwand (vor allem Dom) und Zahlungen für das Armen und Fürsorgewesen. Die Aufwendungen für den Schuldendienst bewegten sich bis zur Gründung des Schuldentilgungsfonds 1775 in einer großen Bandbreite. 1785/86 wurde auch die Ausgabenrubrik »Auslagen zur Beförderung der Manufakturen und Fabriken« eingeführt, doch blieb diese dann durchwegs ohne Eintrag.

Die Ausgaben der Landschaftskasse erfolgten vor allem für die vier Bereiche Militär und zugehörige Infrastruktur, Reichsbelange, landschaftlicher Schuldendienst und zivile landschaftliche Verwaltung. Die Militärausgaben lagen zumeist zwischen 100.000 und 200.000 Gulden. Naturgemäß erfolgten in Krisenzeiten starke Ausgabenerhöhungen (zum Beispiel: Spanischer und österreichischer Erbfolgekrieg, Protestantenaustreibung in den 1730er Jahren, —). In der ruhigeren Periode von den frühen 1770er bis zur Mitte der 1790er Jahre stagnierten sie und stiegen dann um die Jahrhundertwende drastisch an. Die Zahlungen an das Reich lagen üblicherweise deutlich unter 20.000 Gulden, erhöhten sich aber in Jahren, in denen Reichskriege geführt wurden. Der Schuldendienst machte meist etwa 30 Prozent aller Ausgaben (etwa 90.000 bis 130.000 Gulden), beziehungsweise ungefähr 40 bis 55 Prozent der ordentlichen Steuereinnahmen aus. Dank der Konsolidierungsbemühungen ging er in den 1780er Jahren relativ zurück, ehe es um 1800 geradezu zu einer »Schuldenexplosion« kam.

Insgesamt stand der gesamte Staatshaushalt stets vor dem Problem einer relativ geringen Flexibilität der Einnahmen. Somit resultierten aus Phasen außerordentlicher Aufwandsanforderungen beziehungsweise Einbrüchen der Einnahmen (wenn etwa die Salzzahlungen aus Bayern ausblieben) kurzfristig hohe Schulden. Diese konnten als schwebende Schuld (etwa als »Amtsschulden« im Kassensystem oder als unbezahlte Rechnungen) oder als fundierte Schulden aufgenommen werden, wie etwa in den 1740er Jahren im Zusammenhang mit dem österreichischen Erbfolgekrieg und um 1770 im Zuge der Getreide- und Teuerungskrise.

Die Landschaftskasse mußte sich, um die außerordentlichen Ausgaben in den 1740er Jahren bestreiten zu können, bei den »milden Orten« (Kapital in Kirchen-, Kloster- und Stiftungskassen) verschulden, weiters beschritt man den Weg einer Zwangsanleihe beim erzbischöflichen Verwaltungspersonal und 1744 wurde eine Anleihe in Wien aufgenommen. Bald traten Zahlungsrückstände auf, in den 1750er Jahren war die Landschaftskasse zeitweise zahlungsunfähig und die Schatulle mußte die dringendsten Zahlungslücken überbrücken. In diese Zeit fielen die ersten, noch unrealisierten Pläne für einen Schuldentilgungsfonds.

Die Krise der frühen 1770er Jahre erforderte eine weitere Kapitalaufnahme. Schon während der Sedisvakanz bis 1772 nahm das Domkapitel 60.000 Gulden beim Hochstift Brixen auf, Colloredo beschaffte weitere 300.000 Gulden zu 5 Prozent in Wien. Somit war bis 1772 eine fundierte Schuld von mehr als 700.000 Gulden angehäuft. Durch eine Reduktion der Kameraldezimation und Zuschüsse aus der Schatulle und anderen Kassen, durch die Reform des kameralen Kassenwesens und das 1775 bis 1789 bestehende Schuldentilgungswerk, das aus einer befristeten Akzise auf alle Getränke alimentiert wurde, gelang ab den späten 1770er Jahren die Sanierung des Haushalts.

Somit bestätigt die Bilanzanalyse der beiden zentralen Staatskassen die in der landesgeschichtlichen Literatur gängige Abfolge von drei Phasen der Salzburger Finanzgeschichte im 18. Jahrhundert: Bis in die frühen 1770er Jahre war die Finanzwirtschaft hohen Anforderungen ausgesetzt, die vorerst nur durch kurzfristige Bedarfsdeckungsmaßnahmen bewältigt werden konnten, danach gelang die finanzielle Sanierung, wodurch ab den späten 1770er Jahren sogar die Steuerbelastung wieder gesenkt werden konnte, ehe sich in den letzten Jahren des Erzstifts die Verschuldung wieder sprunghaft erhöhte. Zuerst brachte die militärische Bedrohung und dann die französische Besatzung eine drastische Expansion der Ausgaben mit sich. Der Höhepunkt dieser Entwicklung wurde 1801 mit einem Schuldenstand von 1,8 Millionen Gulden erreicht, ehe in diesem Jahr mittels einer hohen Kopfsteuer noch einmal eine Trendwende gelang.

Angesichts des notorischen Finanzbedarfs war der Staatshaushalt, insbesondere die vom krisenhaften Finanzierungsbedarf stärker betroffene Landschaftskasse, ein zentraler Faktor des Salzburger Kapitalmarktes. Die »milden Orte« konnten ihr Kapital zu üblichen Sätzen verzinst (etwa 3 bis 5 Prozent) und relativ sicher anlegen und mittels dieser Kapitalerträge ihren sozialen Aufgaben nachkommen.

Diesem sozialpolitischen Nutzen stand aber das Interesse der staatlichen Kassen entgegen, Kapital zu möglichst niedrigen Zinsen aufzunehmen. In der Praxis resultierte aus dieser Konstellation, daß insbesondere die Landschaftskasse diese Kapitalien übernahm, für die es in Salzburg kaum andere entsprechend verzinste und zugleich sichere Anlagemöglichkeiten gab und sie selbst in nicht unbeträchtlichem Ausmaß im Ausland, insbesondere beim Wiener Stadtbanko, etwas höher verzinst anlegte. Zwar erzielten sowohl die Landschaftskasse dadurch Erträge aus der Zinsdifferenz als auch die »milden Orte« laufende Einnahmen aus ihren Kapitalien. Aber damit war gleichsam ein »Crowding-out-Effekt« hinsichtlich allfälliger gewerblich-investiver Veranlagungen dieses Kapitals in Salzburg selbst verbunden.

Dirninger gelingt es mit seiner umfangreichen Studie, ein detailreiches Bild von der »trialistischen« Finanzwirtschaft Salzburgs im 18. Jahrhundert, mit der starken Rolle des Erzbischofs, der kontrollierenden Funktion des Domkapitels und der sehr schwachen Position der Landstände zu zeichnen. Das finanzpolitische Trägersystem hat sich in seiner wesentlichen Struktur bereits im 17. Jahrhundert herausgebildet. Im 18. Jahrhundert hat es sich verfestigt, und nur in Details kam es zu einer funktionalen Modernisierung im Rahmen der traditionellen Struktur. Auch die funktionale Zweckorientierung der Finanzpolitik blieb auf eine fiskalische und vermögenswirtschaftliche Ausrichtung festgelegt. Selbst die wenigen Reformansätze, etwa im Steuersystem, dienten nicht der gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Veränderung, sondern der effizienteren Sicherung bestehender Strukturen. Der Staatskredit blieb einnahmenseitig außerordentliches Finanzierungsinstrument, diente daneben der Verzinsung der Kapitalien »milder Orte« und wurde ausgabenseitig für außerordentliche, konsumtive Verwendungen (insbesondere Militäraufwendungen und Getreidefinanzierungen nach 1770) herangezogen. Der Handlungsspielraum für eine funktionale Ausweitung der Finanzpolitik im Sinne des zeitgenössischen jüngeren Kameralismus blieb stets äußerst gering angesichts der eng begrenzten fiskalischen Ertragsbasis.

Mit seiner Untersuchung der Salzburger staatlichen Finanzwirtschaft im 18. Jahrhundert hat Christian Dirninger zweifellos eine solide historische Studie vorgelegt. Hinsichtlich des Aufbaus der Arbeit bedient er sich eines wohletablierten Musters für wissenschaftliche Arbeiten, das das Voranschreiten der Forschungs- und Analysearbeit in der Textstruktur gut abbildet und so die dahinterstehende wissenschaftliche Leistung gut nachvollziehbar präsentiert. Diese Textstruktur besteht darin, daß er, wie oben bereits ausgeführt, zuerst die Fragestellung und theoretische Herangehensweise darlegt, dann unter Heranziehung der Literatur und noch unerschlossener Quellen die institutionellen Rahmenbedingungen für die Akteure darstellt und schließlich die quantitativen Entwicklungen der Finanzwirtschaft im Rahmen dieser Gegebenheiten analysiert. Durch die Anwendung seines geschichtswissenschaftlichen Instrumentariums gelingt es ihm, das aus älteren Studien bekannte Bild teils in seinen Grundstrukturen überwiegend zu bestätigen und darüberhinaus in Details neu zu akzentuieren, zu differenzieren und besser abzusichern. Damit löst er fraglos die Anforderungen ein, die an eine Habilitationsschrift zu stellen sind.

Hinsichtlich der Drucklegung der Arbeit wären jedoch gewisse Anmerkungen zur Textgestaltung anzubringen, und auch im Hinblick auf inhaltliche Akzentuierungen ließen sich zumindest Anregungen zu weiterführenden Arbeiten formulieren.

Erstens: Formal ist zu bemerken, daß sich die Arbeit noch spröder liest, als es angesichts der tendenziell ohnehin recht trockenen Thematik unbedingt sein muß. Der Text besteht in vielen Passagen aus wenig lesefreundlichen, unnötig komplizierten Satzgefügen, die überdies häufig durch unnötige Wortwiederholungen entstellt sind. Zu einer »benutzerfreundlicheren« Textgestaltung könnten auch beherzte Kürzungen, insbesondere in den Kapiteln zwei bis vier beitragen, in denen der Autor die institutionellen Rahmenbedingungen für die Salzburger Finanzpolitik ausbreitet, ehe er zu seiner quantifizierenden Analyse kommt. Eine Beschränkung der Ausführungen auf ein für die Darstellung der Argumentation notwendiges Ausmaß erschiene hier einem breiteren Lesepublikum vermutlich als sehr wohltuend. Derartige redaktionelle Überarbeitungsschritte sollten vor der Drucklegung noch möglich sein.5

Zweitens: In allen Passagen, in denen der Autor wertende Äußerungen zur Salzburger Finanzpolitik abgibt, fällt auf, daß er als Richtschnur zur Beurteilung ihrer funktionalen Qualität weitgehend unhinterfragt Politikmuster und Zielsetzungen übernimmt, die im allgemeinen den jüngeren Kameralisten zugeschrieben werden. Er hebt als Mangel der erzbischöflichen Wirtschaftspolitik immer wieder hervor, daß kaum staatliche Aufwendungen für die Förderung protoindustrieller Strukturen beziehungsweise für Manufakturgründungen getätigt wurden. Mehrmals äußert Dirninger sogar explizit die Meinung, daß das geringe Ausmaß staatlicher Gewerbeförderungspolitik eine wesentliche Ursache für die stagnative Wirtschaftsentwicklung Salzburgs im 18. Jahrhundert gewesen sei. Sowohl hinsichtlich der Wachstumswirkung merkantilistischer Staatsintervention im allgemeinen als auch staatlicher Manufakturförderung im besonderen herrscht jedoch in der rezenten Diskussion einhellige Skepsis vor. Um diese Maßnahmen in einem relevanten Ausmaß durchführen zu können, hätten ja vorab entsprechende Abgabenleistungen von den Untertanen eingehoben werden müssen, wodurch die Mittel, über die sie selbst disponieren konnten, entsprechend geschmälert worden wären. Überdies kam es bei der Vergabe von Subventionen in anderen Ländern oft zu erheblichen Fehlallokationen von Kapital durch die Förderung nicht lebensfähiger Projekte. Daher entwickelte bekanntlich Joseph II. selbst einen ausgeprägten Pessimismus hinsichtlich der »Manufakturpolitik«. Im Gegensatz zu den Annahmen Dirningers erscheint es durchaus als plausibel, daß eine Finanzpolitik, die noch mehr Abgaben kassiert und womöglich die benachbarten Staaten durch protektionistische Maßnahmen verärgert hätte, trotz kameralistischer Förderungspolitik eine noch schwächere Performance der Salzburger Wirtschaft im 18. Jahrhundert hervorgebracht hätte — die fiskalische Sanierungspolitik Colloredos konnte immerhin ab den 1780er Jahren die Steuerbelastungen sogar wieder zurücknehmen. Weiters stellt sich die Frage, wer die Begünstigten etwaiger Förderungen sein hätten sollen. Offenbar hatten die Protestantenvertreibungen bewirkt, daß die traditionellen Wirtschaftsstrukturen in Salzburg nicht in einem Maße überbesetzt waren, daß von ihnen ein starker Druck zur Entwicklung neuer gewerblicher und kommerzieller Ansätze ausgegangen wäre — im Gegensatz zu manch anderen kargen ländlichen Regionen Europas, in denen eine starke protoindustrielle Entwicklungsdynamik einsetzte. Auch für eine allfällige Anwerbung ausländischer Unternehmer fehlten wohl die entsprechenden Voraussetzungen. Dirninger selbst spricht in seiner Arbeit an, daß in dieser Hinsicht noch weiterführende, insbesondere komparatistische Arbeiten wünschenswert wären, etwa ein Vergleich mit Schweizer Regionen oder anderen kirchlichen Fürstentümern (zum Beispiel Würzburg). Es wäre schön, wenn man in diesem Sinne noch auf interessante Forschungsergebnisse aus Salzburg hoffen dürfte, die dem »sozialen Getriebe« auf der Grundlage der in der besprochenen Arbeit präsentierten Daten und Fakten noch weiter nachgehen.

 

 

  1. Joseph A. Schumpeter, Die Krise des Steuerstaats, wiederabgedruckt in: Die Finanzkrise des Steuerstaats, hg. von Rudolf Hickel, Frankfurt am Main 1976, 329—379, hier 332.

  2. Vgl. etwa: Josef Wysocki, Infrastruktur und wachsende Staatsausgaben. Das Fallbeispiel Österreich 1868—1913, Stuttgart 1975; Harm-Hinrich Brandt, Der österreichische Neoabsolutismus: Staatsfinanzen und Politik 1848—1860, Göttingen 1978; Herbert Matis (Hg.), Von der Glückseligkeit des Staates. Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in Österreich im Zeitalter des Absolutismus, Berlin 1981; Gustav Otruba/Markus Weiss (Hg.), Beiträge zur Finanzgeschichte Österreichs (1740—1840), Linz 1986; Peter G. Dickson, Finance and Government under Maria Theresia 1740—1780, 2 Bände, Oxford 1987; Joachim Liese, Staatskredit und Defizitfinanzierung in der ersten konstitutionellen Periode der Habsburger Monarchie 1860—1867, Frankfurt am Main u. a. 1993. Bereits aus den fünfziger beziehungsweise sechziger Jahren stammen Studien von Hanns Leo Mikoletzky, zum Beispiel: Der Haushalt des kaiserlichen Hofes zu Wien (vornehmlich im 18. Jahrhundert), Carinthia I 146 (1956), 658—683; ders.: Kaiser Franz I. Stephan und der Ursprung des Habsburgisch-Lothringischen Familienvermögens, Wien 1961. Die Ergiebigkeit eines breiten sozial- und kulturwissenschaftlichen Ansatzes demonstriert besonders eindrucksvoll Edith Saurer, Straße, Schmuggel, Lottospiel. Materielle Kultur und Staat in Niederösterreich, Böhmen und Lombardo-Venetien im frühen 19. Jahrhundert, Göttingen 1989.

  3. Von den älteren Werken zur österreichischen Finanzgeschichte seien etwa genannt: Adolf Beer, Die Staatsschulden und die Ordnung des Staatshaushaltes unter Maria Theresia, Wien 1895, Neudruck Wien 1972; ders., Die Finanzen Oesterreichs im XIX. Jahrhundert, Prag 1877, Neudruck Wien 1973; ders., Die Finanzverwaltung Österreichs 1749–1816, MIÖG 14 (1893), 237—326; Christian Ritter von D’Elvert, Zur österreichischen Finanzgeschichte mit besonderer Rücksicht auf die böhmischen Länder, Brünn 1881; Franz Freiherr von Mensi, Die Finanzen Österreichs von 1701—1740, Wien 1890.

  4. Joseph Ernst Ritter von Koch-Sternfeld, Die letzten dreißig Jahre des Hochstifts und Erzbistums Salzburg, Nürnberg 1816.

  5. Als radikalere Neugestaltung, die in selbstbewußterer Form die neuen Forschungsergebnisse des Autors als Gliederungsgrundlage heranziehen würde, wäre darüberhinaus auch denkbar, die traditionell »wissenschaftliche« Gesamtgliederung der Arbeit durch einen Aufbau zu ersetzen, in dem der Autor am Beginn des Textes seine ureigensten und somit spannendsten Forschungsergebnisse präsentiert, nämlich die Kennzahlenreihen und die Bilanzanalyse zur Salzburger Finanzwirtschaft und von Zäsuren und Besonderheiten im Rahmen dieser Ergebnisse ausgehend den weiteren Text entwickelt.