Franz X. Eder
Kultur der Begierde. Eine Geschichte der Sexualität
München
C. H. Beck
2002
359 S.
€ 16,40
Habilitationsschrift [2001], Universität Wien
Rezensent: Andreas Nemec
Historicum, Herbst 2001, 5—7
Zwischen »Sexualpraxis« und »Sexualdiskurs« bewegt sich die Sexualitätsgeschichte von Franz X. Eder vom Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Wien, die der Autor als Habilitationsschrift eingereicht hat: Kultur der Begierde. Eine Geschichte der Sexualität.
Die Betitelung eines solchen Bandes hat selbstverständlich mit verlegerischen Erwägungen zu tun und braucht nicht lange kommentiert zu werden. Klarzustellen ist, daß es sich um einen Band über Aspekte der neuzeitlichen Sexualitätsgeschichte und nicht über die Geschichte der Sexualität schlechthin handelt. Auch muß man sagen, daß der Band inhaltlich weit weniger geschlossen ist, als der Titel erwarten läßt. Der Grund liegt darin, daß fünf der acht Hauptkapitel bereits früher zur Gänze oder zum Teil als Aufsätze separat publiziert und für diesen Band aktualisiert wurden. Auch der Epilog — keine Zusammenfassung des Bandes, sondern eine theoretische Reflexion der historiographischen Befassung mit Sexualität — ist bereits früher als Aufsatz erschienen. Dies erklärt, daß trotz einer vagen chronologischen Anordnung die Kapitel insbesondere im Hinblick auf die erwähnte Unterscheidung von »Sexualpraxis« und »Sexualdiskurs« sich stark voneinander unterscheiden. Daher zunächst der Inhalt in Stichworten nach Kapiteln:
Eder trennt also ziemlich klar zwischen Fragen, die das tatsächliche Sexualverhalten in verschiedenen Teilen der Bevölkerung betreffen, und Fragen der öffentlichen Auseinandersetzung, Darstellung und Normierung von Sexualität durch wissenschaftliche, politische und sonstige Autoritäten; eine Ausnahme ist das Thema Geburtenkontrolle (siehe dazu unten). Diese Trennung hängt möglicherweise mit der Entstehung des Bandes aus einzelnen Aufsätzen zusammen; eine explizite Verbindung zwischen Sexualnormen (ob Strafrechtsbestimmungen oder populäre Ratgeber) und Sexualverhalten wäre jedenfalls wünschenswert, weil die oft skurrilen und an sich eher marginalen Auslassungen von Medizinern, Pädagogen und so weiter ihre Relevanz hauptsächlich daraus gewinnen, daß sie möglicherweise Vorstellungswelt und Verhalten derer veränderten, die sich mit Sexualität mehr praktisch als theoretisch abgaben. Oder es gab vielleicht doch nur schwache Zusammenhänge zwischen »Diskurs« und »Praxis« — aber das wäre ja auch ein Ergebnis.
Allerdings bietet der ganze Bereich des tatsächlichen Sexualverhaltens methodisch größte Schwierigkeiten. Dies galt die längste Zeit sogar für Erhebungen, die mit Umfragen operierten, weil eine unbefangenere Beantwortung von Fragen zur Sexualität erst in den letzten Jahrzehnten zu erwarten ist. Bei Zeiträumen, für die keine Umfragen zur Verfügung stehen, müssen indirekte Ansätze probiert werden. Im Fall von Eders Buch werden, wie angeführt, die bäuerliche Bevölkerung und die Arbeiterschaft besprochen, große Teile der Bevölkerung somit, da »bäuerliche Bevölkerung« in diesem Fall den Großteil der ländlichen Bevölkerung einschließlich unterbäuerlicher Schichten meint.
Die Engstelle in der Erforschung der emotionalen Aspekte des Themas ist die Verfügbarkeit von autobiographischen Quellen, die über solche Fragen Auskunft geben. Solche Quellen sind für weiter zurückliegende Zeiträume und für die bäuerliche Bevölkerung selten, etwas besser ist die Situation bei den Arbeitern und für spätere Perioden, da hier schon auf gezielte Befragungen hinauf Erinnerungstexte entstanden sind. Das Kapitel über die Arbeiter (Eder referiert hier im wesentlichen aus der Literatur) gibt daher einen viel besseren Einblick in Alltagsverhalten und Gefühlszustände, weil in der Arbeiterschaft Belege etwa für das Ausmaß an Offenheit in sexuellen Angelegenheiten, für Geburtenplanung und dergleichen existieren, Belege, die nach einer Reihe von Studien auch frühere Vorstellungen von sexueller Freizügigkeit in der Arbeiterschaft relativiert beziehungsweise widerlegt haben — Prüderie, Scham und Verheimlichung kennzeichneten mindestens ab dem späten 19. Jahrhundert das Verhältnis zur Sexualität in weiten Teilen der Arbeiterschaft. Trotz der günstigeren Quellenlage bleibt aber auch hier die Antwort auf die Frage nach den Motiven für die Wahl von Ehepartnern — Liebesbeziehungen oder Vernunftehen? — im Bereich von mehr oder weniger plausiblen Mutmaßungen: Erbschafts- und Besitzfragen spielten eine geringere Rolle als bei Bauern oder Bürgern; eine Ehe schuf aber auch für Arbeiter aufgrund der wirtschaftlichen Folgen Freiräume in der Lebensgestaltung bis hin zur Haushalts- und Familiengründung. Und die Attraktivität eines Partners war nicht nur in seinen körperlichen Vorzügen begründet, sondern auch in seinen Charaktereigenschaften. Das ist überzeugend, aber nicht überraschend.
Im Fall der Bauern informieren die autobiographischen Texte weniger gut über das eheliche Geschlechtsleben. Eder beruft sich ausführlich auf den Ausnahmefall Oswald Sint, einen Osttiroler Bauernsohn, dessen Beschreibung der eigenen Hochzeitsnacht, buchstäblich genommen, grotesk wirken würde — es ist eine ganz stilisierte Darstellung, die eigentlich gar keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Ablauf zuläßt. Dafür bietet das bäuerliche Milieu manche Möglichkeiten von indirekten Zugängen zu so zentralen Fragen wie der Wahl des Ehepartners oder der Partner in jenen außerehelichen Beziehungen, die zur Schwangerschaft führten: in beiden Fällen sind wichtige Merkmale wie berufliche Stellung, räumliche Nähe der Partner, Alter oder (im Fall von Eheverträgen) gewisse wirtschaftliche Angelegenheiten aktenkundig. Solche Informationen geben zwar keinen Aufschluß darüber, ob körperliche Erscheinung oder Charaktereigenschaften des Partners wichtiger genommen wurden, aber sie lassen zumindest abschätzen, welche Ehen nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen geschlossen wurden und mit welcher Art von Partner man ohne Ehe verkehrte. Leider bleibt Eder dazu eher unbestimmt (»Zweckrationale, ökonomische Motive waren aber nicht die einzigen Beweggründe [Fn.] für die Wahl eines/einer bestimmten Heirats- und/oder Sexualkandidaten/in, emotionale Faktoren spielten ebenfalls eine wichtige Rolle«, S. 35, et cetera). Konkreter sind da seine Beschreibungen der vorehelichen Sexualität und seine Überlegungen zur Zunahme der Illegitimität im 19. Jahrhundert (erbrechtliche Faktoren, Berufsbild der unterbäuerlichen Bevölkerung, politischer Ehekonsens), beides überwiegend auf Basis der vorhandenen Literatur.
Ebenfalls ein wichtiger Aspekt der Sexualpraxis war die Geburtenkontrolle, von Eder im Kapitel über politische Aspekte behandelt. Die Geburtenkontrolle war von allergrößter Bedeutung für die demographischen Abläufe, was auch von den Zeitgenossen erkannt und diskutiert wurde. Da die Veränderung der Geburtenraten im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert im wesentlichen ein Ergebnis von Geburtenkontrolle war (sonstige Faktoren wie Hungerkrisen oder dergleichen waren nicht wirksam), läßt sich die Bedeutung der Geburtenkontrolle auch nach sozialen Gesichtspunkten differenzieren. Wie Eder in Anlehnung an verschiedene Studien ausführt, bestand ein eindeutiges Muster von relativ niedrigen Geburtenraten unter Angestellten und Beamten sowie hohen Raten unter der agrarischen Bevölkerung mit etwas niedrigeren Werten bei den Selbständigen. Der Rückgang der Geburtenrate war allerdings universell, was große Besorgnis bei Politikern, Eugenikern und Modernisierungskritikern auslöste; die Propagierung von Geburtenkontrolle war eine Minderheitsposition. Das Thema ist ein schönes Beispiel dafür, daß der »Diskurs« für das Verhalten der Bevölkerung zumindest in manchen Bereichen keinerlei Bedeutung hatte.
Damit zur normativen Seite. Für alle diese Kapitel gilt, daß sich Eder, gleich ob es um strafrechtliche Bestimmungen, wissenschaftliche, volksbildnerische oder politische Literatur geht, direkt an die Quellen hält (aus denen er auch ausführlich zitiert), sodaß diese Teile weniger sekundär wirken als die Kapitel zum tatsächlichen Sexualverhalten.
Im Kapitel über die strafrechtlichen Normen analysiert Eder die Bestimmungen über eine Reihe von Delikten, beginnend mit der Constitutio Criminalis Carolina von 1532. Obwohl der Autor über die mittelalterlichen Rechte und ihre Bestimmungen über Ehe- und Sexualdelikte nicht explizit Auskunft gibt, entsteht doch der Eindruck, daß im Anschluß an das römische und das kanonische Recht die Carolina mit einer strafrechtlichen Normierung des Sexualverhaltens einen Neubeginn setzte. Daran ist richtig, daß die Carolina eine Vielfalt von Sexual- und Ehedelikten normiert und in dieser Hinsicht über mittelalterliche Rechte hinausgeht. Es muß aber auch betont werden, daß der Anspruch, in diesem Bereich Strafnormen zu erlassen, auch abseits des römischen und kanonischen Rechts grundsätzlich nichts Neues war — so waren etwa Ehebruch und Notzucht auch in mittelalterlichen Rechten Delikte, die aufs ärgste bestraft wurden; die Bestrafung männlicher Ehebrecher in der Carolina, die Eder mit einer Übernahme kanonischer Usancen (gegenüber abweichenden römischrechtlichen Ansichten, die nur die Frau bestrafen wollten) erklärt, gibt es genauso in mittelalterlichen Rechten wie dem Sachsenspiegel, der den Ehebrechern schlechthin den Kopf abschlagen läßt (die Tradition geht auf germanische Rechte zurück, die ähnliche Sanktionen vorsehen). Wo es einen Geschädigten gibt — das Vergewaltigungsopfer, den betrogenen Ehepartner — gibt es also auch im Mittelalter einen Tatbestand. Dennoch: die strafrechtliche Normierung von Sexualität geht in der Neuzeit wohl über die mittelalterlichen Rechte hinaus und verfolgt stärker den Zweck, Verhalten im Sinn von »Sozialdisziplinierung« zu regeln. Auch hier ist der Unterschied aber graduell: die Bestimmungen diverser Gerichts- und Polizeiordnungen der frühen Neuzeit, die für vorehelichen Geschlechtsverkehr Strafen vorsehen, hatten Vorgänger wie etwa das Seligenstädter Sendrecht um 1400, das für uneheliche Mütter sehr wohl Ehrenstrafen vorsah. Aber es scheint plausibel, daß dieser Prozeß in der frühen Neuzeit intensiviert wurde. Eder bespricht eine Reihe von Delikten mit den im Lauf der Zeit veränderten Strafansprüchen der Obrigkeiten und gibt einen guten Überblick über das Sexualstrafrecht bis ins 19. Jahrhundert. Hier wäre eine Abschätzung interessant gewesen, in welchem Ausmaß es tatsächlich zu Strafverfahren kam (bei besonderen Delikten wäre es sogar möglich, all dem die Häufigkeit der tatsächlich begangenen Taten gegenüberzustellen, so beim vorehelichen Geschlechtsverkehr mit nachfolgender Schwangerschaft, für den es zumindest in manchen Ordnungen eigene Strafbestimmungen gab). Das Geschehen bei den Gerichten wäre relativ leicht zu erforschen.
Daß bei der Masturbation nur die literarische Auseinandersetzung referiert wird und die praktische Seite mangels Beobachtungsmöglichkeit keine Rolle spielt, liegt hingegen nahe. Dennoch gibt es zwei Fragen, die offen bleiben. Erstens: Warum interessierte man sich plötzlich so für die Masturbation, daß man allerlei unheilvolle Auswirkungen davon entdeckte? Eder verweist dazu auf die vor allem protestantische Vorstellung, daß die Masturbation in Konkurrenz mit der Erzeugung von Nachkommenschaft stünde, was offensichtlich aber nicht der wesentliche Punkt war, weil ein großer Teil der betroffenen Bevölkerung (nämlich alle Unverheirateten) gar nicht zur Erzeugung von Nachkommen legitimiert war; weiters auf einen allgemeinen Grundzug reformerischer (protestantischer und katholischer) Autoren, fleischliche Begierden für schlecht zu halten, weil sie den Menschen zu sehr beanspruchen und von anderen Dingen abhalten würden — weniger eine Erklärung als selbst eine erklärungsbedürftige Annahme. Die zweite Frage wäre, ob, wo und wann die Onanie-Literatur Spuren in der Vorstellungswelt der Bevölkerung abseits von Medizinern, Pädagogen, Theologen und anderen Menschenfreunden hinterließ — sicher ein Quellenproblem, aber eine jedenfalls eine berechtigte Frage, wenn man bedenkt, daß einem aufmerksamen Beobachter etwa die Vorhersagen über die verheerenden Folgen von Masturbation empirisch widerlegt erscheinen mußten.
Zusammenfassend läßt sich an diesem Band positiv hervorheben, daß Eder beim Problembereich der Normierung von Sexualität eine Menge Material aufgearbeitet hat und darauf eine eingehende Analyse aufbaut; besonders gilt dies für traditionell stark beachtete Fragen wie Onanie und Homosexualität, die hier als erschöpfend abgehandelt betrachtet werden können. Im Bereich der »Sexualpraxis« ist die Arbeit zwar im wesentlichen sekundär, gibt aber eine gute Einführung in die relevanten Fragestellungen und offenen Forschungsprobleme. Ein Mangel der Arbeit ist die unzureichende Integration der beiden Hauptaspekte »Sexualdiskurs« und »Sexualpraxis« — gewiß eine Folge der Entstehungsweise des Bandes, aber damit eben auch eine Entscheidung des Autors.