Fritz Fellner und Doris A. Corradini
Österreichische Geschichtswissenschaft im 20. Jahrhundert. Ein biographisch-bibliographisches Lexikon
Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs 99
Wien
Böhlau
2006
476 S.
€ 45,00
Rezensent: Martin Moll
Historicum, Herbst 2005, 39
Wissenschaften neigen dazu, die Entwicklung ihres Faches in historischen Längsschnitten darzustellen und, im besten Fall, auch zu reflektieren. Biographischen Forschungen zu den an der Herausbildung von Disziplinen maßgeblich beteiligten Personen kommt hierbei ein besonderer Stellenwert zu. Abgesehen von fächerübergreifenden Nachschlagewerken, meist auf Staaten oder einzelne Sprachgebiete ausgerichtet wie Kürschners Deutscher Gelehrtenkalender oder die diversen Who is Who in … gibt es seit einigen Jahren ein spezielles Nachschlagewerk für die deutschsprachige Historie (Vademecum der Geschichtswissenschaften, Neuauflage alle zwei Jahre). Das Lexikon von Fritz Fellner und Doris Corradini ist aber keine österreichische Teilausgabe dieses Vademecums, denn es enthält nicht nur weitaus mehr Einträge aus der Alpenrepublik, sondern vor allem deutlich umfangreichere Angaben zu den aufgenommenen Personen.
Die beiden Herausgeber beschränken sich auf das 20. Jahrhundert, was sie so verstehen, daß für eine Aufnahme in den Band ein historisches Wirken zwischen 1900 und 2000 maßgebend ist, nicht die Lebensdaten. Hier finden sich folglich Angehörige von 140 Geburtsjahrgängen (1830—1970), die im vergangenen Jahrhundert historisch gewirkt haben. Als Kriterium gilt eine Tätigkeit auf dem Staatsgebiet der heutigen Republik Österreich, sodaß sich in dem Lexikon auch Personen finden, die außerhalb Österreichs geboren wurden.
Die Frage, wer ein Historiker war oder ist, beantworten die Bearbeiter durch drei alternative Kriterien. Zum einen stellen sie ab auf eine Lehr- und Forschungstätigkeit als Professor oder Dozent an einer heimischen Universität. Das zweite Kriterium bildet eine Anstellung im wissenschaftlichen Dienst von Museen oder Archiven. Welche Archive in Frage kommen, wird freilich nicht gesagt, und eine stichprobenartige Durchsicht hat ergeben, daß in dem vom Rezensenten leicht überschaubaren steirischen Rahmen zwar die wissenschaftlichen Archivare des Steiermärkischen Landesarchivs enthalten sind, nicht jedoch die Inhaber gleichwertiger Positionen im Grazer Stadtarchiv, dem steirischen Diözesanarchiv und -museum sowie dem Grazer Stadtmuseum. Drittens kommen alle jene Personen zum Zug, die abseits der genannten institutionellen Verankerungen historische Werke mit wissenschaftlichem Anspruch veröffentlicht haben. Hier und in Verbindung mit dem ersten Punkt stellt sich die Frage, wie es die Herausgeber mit den im Bereich der historischen Disziplinen tätigen Universitätsassistenten halten. Als Gruppe sind sie nicht aufgenommen, wohl aber in zahlreichen Einzelfällen, wenn sie dem dritten Kriterium gerecht werden. Die umgekehrte Methode wäre sinnvoller gewesen, darf man doch bis zum Beweis des Gegenteils voraussetzen, daß Assistenten ebenso wie Dozenten und Professoren wissenschaftlich tätig sind und Einschlägiges publizieren.
Relativ weit gefaßt wird der im Titel genannte Begriff »Geschichtswissenschaft«, denn er umfaßt nach den Definitionen des Lexikons sämtliche klassischen Altertumswissenschaften (Archäologie, Byzantinistik et cetera) sowie die Rechts- und Kunstgeschichte. Soziologen, Publizistik- und Politikwissenschaftler wurden aufgenommen, sofern ihr Werk eine historische Ausrichtung aufweist. Diese Kriterien sind nachvollziehbar, wenngleich man es bedauern mag, daß aus arbeitsökonomischen Gründen Vertreter von Literatur-, Sprach- und Musikgeschichte fehlen. Zu Medizin- und Technikgeschichte fehlen explizite Hinweise.
Auf Basis der oben vorgestellten Kriterien wurden in einem ersten Arbeitsgang etwa dreitausend Personen erfaßt, von denen nach einer weiteren sorgfältigen Sichtung rund tausend übrigblieben. Die Daten der Verstorbenen wurden aus diversen Nachschlagewerken, Personalakten et cetera erarbeitet, während die etwa 750 Lebenden einen Fragebogen zugesandt erhielten, den aber nur zwei Drittel der Angeschriebenen zurücksandten. Diese Rücklaufquote ist nicht überraschend; frappierend ist hingegen, daß rund dreißig Personen die Aufnahme in das Lexikon dezidiert verweigerten, darunter sogar ein Ordinarius für Südosteuropäische Geschichte. Fellner und Corradini räumen selbst ein, daß auf diese Weise eine Reihe namhafter Vertreter der österreichischen Geschichtswissenschaft fehlt; warum sie sich mit der Nicht-Antwort der Betroffenen begnügt haben, bleibt unerfindlich. Die als Begründung angeführte Sorge vor rechtlichen Konsequenzen bei Mißachtung des Wunsches auf Verschweigen kann nicht überzeugen. Schließlich können sich auch Beamte nicht dagegen wehren, in Amtskalendern oder auf Homepages ihrer Behörden angeführt zu werden. Einige der Verweigerer bieten auf ihren Uni-Homepages zudem umfassende Lebens- und Werkangaben, sodaß es jedenfalls leicht möglich gewesen wäre, fehlende Daten auf anderen Wegen zu beschaffen.
Herausgekommen ist ein Band mit etwa 1030 Artikeln, von denen 580 bereits verstorbenen Personen gewidmet sind (Stand 2005). Die Bearbeiter wollen mit diesen Einträgen das »Skelett einer Gelehrtenbiographie« liefern (7), und das ist ihnen auch gelungen. Die Kurzbiographien folgen bei naturgemäß unterschiedlicher Länge einem mehr oder minder gleichen Aufbau: Eingangs finden sich relativ umfangreiche persönliche Daten (unter anderem Eltern, Großeltern, Ehegatten und Kinder, jeweils mit Lebensdaten und Berufsangaben). Es folgen die höchste erreichte berufliche Position, der Lebensweg beginnend mit der Schulausbildung, die universitäre Laufbahn, politische Ämter, Führungsfunktionen in wissenschaftlichen Gesellschaften sowie Herausgebertätigkeiten. Der nächste Block verzeichnet die wichtigsten Publikationen, neben Hochschulschriften vor allem Monographien. Den Abschluß bildet ein Abschnitt »Sekundärliteratur«, wo sich Festschriften, Nachrufe, publizierte Werksverzeichnisse sowie Hinweise auf Nachlässe und personenbezogene Archivbestände finden. Anhand eines Musters wird die Benützung anschaulich erläutert (16).
Wie immer bei derartigen Lexika läßt sich über Aufnahme und Nicht-Aufnahme, über Umfang, Abgrenzung und Gestaltung trefflich streiten, einige Desiderata wurden oben bereits angesprochen. Sicherlich kann man es nicht als Ausrede abtun, wenn die Bearbeiter auf die ihnen als Zweipersonen-Team auferlegten Zwänge der Arbeitsökonomie verweisen. Man kann einerseits fragen, ob ein derartiges Unternehmen überhaupt sinnvollerweise von zwei Personen in Angriff genommen werden sollte und ob es nicht zweckmäßiger gewesen wäre, die zweifellos mühevollen Recherchen auf einen größeren Kreis zu verteilen. In Zusammenarbeit mit den in Österreich rührigen lokalen Geschichtsvereinen hätten sich beispielsweise die zum Bedauern der Herausgeber völlig ausgeklammerten Heimatforscher und Lokalhistoriker erfassen lassen. Man kann und muß zum anderen würdigen, daß Fellner und Corradini in jahrelanger Kleinarbeit ein trotz mancher Einschränkung wertvolles Nachschlagewerk geschaffen haben, das eine wichtige Lücke schließt und künftige personenbezogene Forschungen zur österreichischen Geschichtswissenschaft erheblich erleichtern wird.