Rupert Klieber, Hermann Hold (Hg.)

Impulse für eine religiöse Alltagsgeschichte des Donau—Alpen—Adria—Raumes

 

Wien, Köln, Weimar
Böhlau
2005
257 S.
€ 29,90

 

 

Peter Klammer

In Unehren beschlaffen. Unzucht vor kirchlicher und weltlicher Gerichtsbarkeit im frühneuzeitlichen Salzburger Lungau

Wissenschaft und Religion. Veröffentlichungen des Internationalen Forschungszentrums für Grundfragen der Wissenschaften Salzburg 7

 

Frankfurt a. M. u. a.
Peter Lang
2004
359 S.
€ 56,50


 

Bernhard Gißibl

Frömmigkeit, Hysterie und Schwärmerei. Wunderbare Erscheinungen im bayerischen Vormärz

Münchner Studien zur neueren und neuesten Geschichte 23

 

Frankfurt a. M. u. a.
Peter Lang
2004
195 S.
€ 39,00
 

Rezensent: Michael Pammer

Historicum, Herbst 2006, 30—33

 

 

 

 

Im Rahmen eines auf längere Zeit angelegten Forschungsprojekts zur »Religiösen und kirchlichen Alltagsgeschichte« Mitteleuropas, das am Institut für Kirchengeschichte der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien betrieben wird, fand 2003 ein Symposium statt, dessen Beiträge dem Institutsvorstand Karl Heinz Frankl als Festschrift zum 65. Geburtstag überreicht wurden: Impulse für eine religiöse Alltagsgeschichte des Donau-Alpen-Adria-Raumes. Einleitend beziehungsweise am Schluß des Bandes schreiben der Münsteraner Kirchenhistoriker Arnold Angenendt und die Herausgeber über Kirchengeschichtsschreibung und Alltagsgeschichte, im Hauptteil bekommt man »Aspekte und Beispiele religiöser und kirchlicher ›Alltagsgeschichte‹« zu lesen.

Angenendt liefert einen vergleichenden Überblick über die katholische deutschsprachige Kirchengeschichtsschreibung des 20. Jahrhunderts. Ausgehend von den großen Handbüchern diskutiert er den »Standpunkt« der Autoren, ihre Einschätzung bestimmter wichtiger Aspekte der Kirchengeschichte, ihre inhaltlichen Interessen und ihre Eigenwahrnehmung als Theologen oder als Historiker. Und mit Blick auf einige neuere Autoren kommt Angenendt zum überraschenden Schluß, daß sich die Fragestellungen immer wieder ändern und daß es keine endgültige Darstellung der Kirchengeschichte gibt. Der Mitherausgeber Hermann Hold listet unter Verwendung einer, gelinde gesagt, nicht alltäglichen (sondern vielmehr hochgradig manierierten) Ausdrucksweise Fragestellungen der religiösen Alltagsgeschichte auf (der Beitrag besteht tatsächlich überwiegend aus Auflistungen): Normen und ihre alltägliche Wirkung, religiöse Bewältigung von alltäglichen Nöten und ritualisierte Lebensgestaltung seien demnach die relevanten Themenbereiche. Es gibt auch Thesen, die griffigste lautet: »dem Alltag kommt geringgradige Rezeptivität bzw. hohe Widerständigkeit gegenüber Beeinflussungstendenzen zu.« Die Überschätzung der »Widerständigkeit« war ja zumindest am Anfang der Alltagsgeschichtsschreibung ein Markenzeichen dieser Literaturgattung, nicht verwunderlich, da »dichte Beschreibung« und Einzelfallorientierung dazu verleiten, sich zuerst den besser dokumentierten und auffälligeren Beispielen zuzuwenden. Und am meisten fällt man eben auf, wenn man sich nicht an die Vorschriften hält; dann kommt man auch eher in Polizei- und Strafakten vor. Der andere Mitherausgeber Rupert Klieber schreibt ebenfalls über Themen und Methoden der Alltagsgeschichte (Denken und Verhalten der Menschen, Interesse für gewöhnliche Personen, mikrohistorische Ansätze, lieber keine Statistik) und fällt über die Kirchengeschichtsschreibung der letzten zwanzig Jahre ein negativ gemeintes Urteil: »Dementsprechend hoch ist der Anteil an Fachvertretern, deren Arbeiten zwar bewundernswerten Fleiß und akribischen Forschergeist erkennen lassen, jedoch unbelastet von methodologischen Überlegungen bleiben und einem positivistischen Erkenntnisoptimismus frönen — Leopold von Ranke regiert hier weiterhin relativ unangefochten!« (14—15) Wenn man diesem Befund glaubt, kann man der Kirchengeschichtsschreibung zubilligen, daß sie sich in den letzten zwei Jahrzehnten stark verbessert haben muß. Herkömmlicherweise hat sich nämlich dieser Zweig der Historiographie insbesondere durch apologetische Züge ausgezeichnet und war insofern von Ranke denkbar weit entfernt. Das wäre also ein von Klieber nicht hinreichend gewürdigter Gewinn.

Freilich darf man sich fragen, ob die gute Botschaft stimmt. Reine Apologetik ist etwa der im vorliegenden Band enthaltene Beitrag des Laibacher Kirchenhistorikers France M. Dolinar, der über den Laibacher Erzbischof Anton Vovk (1900—1963) und die Lage der katholischen Kirche in Slowenien nach 1945 schreibt. Die Kommunistische Partei Sloweniens und die Regierung waren der katholischen Kirche gegenüber äußerst feindselig eingestellt, was sich in Repressalien verschiedener Art bis hin zu Verhaftungen von Priestern äußerte. Auf Vovk wurde 1952 in aller Öffentlichkeit ein Attentat verübt (er wurde mit Benzin übergossen und angezündet), dessen Urheber Dolinar nicht nennt (die Regierung hatte den Anschlag offenbar nicht veranlaßt). Diese Umstände, die auch in einem nüchternen, ohne Wertung vorgetragenen Bericht stark genug wirken würden, versieht Dolinar durchgehend mit seiner eigenen politischen Beurteilung. Auf den letzten Seiten befaßt er sich mit der Situation seit 1991 und kommentiert im Stil des Leitartiklers die politischen Abläufe. Wofür diese Arbeit einen »Impuls« geben soll, ist unerfindlich, und derlei als »Alltagsgeschichte« zu vermarkten, kommt dem Umetikettieren abgelaufener Waren gleich.

Aber immerhin, hinsichtlich der Apologetik ist der Beitrag nicht repräsentativ für den Band, vielleicht ist der Optimismus also gerechtfertigt (zu einem guten Teil sind die Autoren allerdings ohnehin Profanhistoriker). Nicht untypisch ist er jedoch im Hinblick auf den alltagshistorischen Aspekt, denn auch in anderen Beiträgen ist der Alltagsbezug nur schwach. Gewiß, die staatliche Politik gegenüber der katholischen Kirche berührt auch den Alltag der Gläubigen. Die frühchristliche Kirchenanlage auf dem Hemmaberg (Wolfgang Wischmeyer diskutiert die Funktion der Bauten) könnte ein bedeutendes Wallfahrtszentrum gewesen sein und könnte zum Teil arianisch gewesen sein; und Wallfahrten und die religiöse Richtung sind für den Alltag der betroffenen Personen selbstverständlich relevant, man erfährt hier nur nicht viel darüber. Mittelalterliche Heilige (Herwig Wolfram über die Geschichte ausgewählter mittelalterlicher Heiliger) durchliefen recht unterschiedliche Karrieren, bis sie auf die Altäre gelangten; Heiligenverehrung war eben Teil der Volksfrömmigkeit, auch wenn die Angaben über diesen Aspekt eher unbestimmt ausfallen. Gleiches gilt für die Mariahilf-Verehrung, die Peter Bernhard Steiner in ihren institutionellen und kunsthistorischen Aspekten würdigt; auch hier gab es Gläubige, sogar massenhaft, es ist dies nur, von ein paar kleineren Bemerkungen abgesehen, nicht Thema des Aufsatzes.

Andere Beiträge gehören jedoch wirklich in den Bereich der Alltagsgeschichte. Zwei von ihnen seien hervorgehoben. Christine Tropper, Archivarin am Kärntner Landesarchiv und früher Archivarin der Diözese Gurk-Klagenfurt, hat sich mit dem Gurker Geistlichen Gericht in der frühen Neuzeit befaßt. Dieses Gericht war für bestimmte Streitigkeiten und Delikte zuständig, hauptsächlich für Eheangelegenheiten, disziplinäre Angelegenheiten im Klerus und für die sogenannte Kindeserdrückung. Die Quellenlage ist nicht besonders gut, da die Akten nur mit großen Lücken überliefert sind und oft die Entscheidungen fehlen. Dennoch werfen diese Quellen Licht auf manche Fragen. Zum Beispiel wird bei den Eheangelegenheiten deutlich, welches Verständnis von Verlöbnis, Ehe und Sexualität herrschte: mit der Einigung über eine spätere Eheschließung und der Aufnahme des sexuellen Verkehrs sah das Gericht die Ehe als vollzogen an, und die klagende Partei (meistens klagte die Frau) hatte unter normalen Umständen Anspruch auf eine kirchliche Eheschließung. Die Verfahren gegen Priester widerspiegeln die in der katholischen Reform auftretenden Ansprüche gegenüber dem Klerus, der sich den zölibatären Vorschriften zu fügen hatte, bei den Sakramenten die katholische Linie nicht verlassen durfte und sich um ein gutes Auskommen mit seiner Gemeinde bemühen sollte. Die merkwürdigsten Ergebnisse treten beim Delikt der Kindeserdrückung auf, das war die wie auch immer erfolgende Tötung eines im Bett der Eltern liegenden Kindes. Dieses Delikt wurde etwa von 1631 bis 1662 bei einer Bevölkerung von 20.000 Einwohnern in 430 Fällen aktenkundig (91), das dürften grob geschätzt an die 2 Prozent aller Geburten gewesen sein. Obwohl eine unwillentliche Tötung durch Erdrücken im Schlaf schwer vorstellbar ist, folgte das Gericht erstaunlich oft einer solchen Darstellung, statt eine vorsätzliche Tötung anzunehmen; eine milde Strafe erfolgte dennoch, weil immer wieder Verbote ergingen, Kinder im Bett der Eltern übernachten zu lassen, und die Mißachtung dieser Verbote bestraft wurde.

Besonders positiv hervorzuheben, allgemein ebenso wie in alltagsgeschichtlicher Hinsicht, ist auch der Beitrag des Wiener evangelischen Kirchenhistorikers Rudolf Leeb, der unter dem Titel »Zwei Konfessionen in einem Tal« das Zusammenleben der Konfessionen im Alpenraum in der Zeit des sogenannten Geheimprotestantismus beschreibt. Hier wird fern aller Klischees der manchmal durchaus konfliktträchtige, noch öfter aber pragmatisch-verständigungsbereite Umgang mit dem eigenen Glauben und dem der anderen deutlich. Der »Geheimprotestantismus« im Alpenraum war oft nicht sonderlich geheim, jedenfalls nicht gegenüber den (oft wechselnden) Hausgenossen oder den Nachbarn und sonstigen Dorfbewohnern. Viele Pfarrer wußten, was los war, manche nahmen es hin, andere schlossen Protestanten von den Sakramenten aus — von den Sakramenten, denn Protestanten gingen zu den Sakramenten, teils um keinen Anstoß zu erregen, teils um für sich das an den Sakramenten zu sichern, was wertvoll war; die Eucharistie interpretierte man dann eben im protestantischen Sinn. Nicht alle Protestanten gingen gerne bei den Prozessionen mit, aber manche taten es, um die katholischen Nachbarn nicht zu ärgern. Diese Belege zeigen, daß die Teilnahme an Sakramenten und spezifisch katholischen Ritualen wie eben Prozessionen, die von Zeitgenossen wie Historikern als Indikatoren für die konfessionelle Zugehörigkeit verwendet werden, nicht immer eindeutige Ergebnisse liefern. Zum Unterschied vom 16. Jahrhundert, in dem sich die Konfessionen als solche überhaupt erst bildeten und sich zum Teil anhand von Sakramenten, Andachtsformen und Ritualen definierten, muß in der Zeit nach 1700 allerdings angenommen werden, daß in der Regel bereits ein klares Bewußtsein bestand, ob man Protestant oder Katholik war. Dennoch gibt es aber auch in dieser Zeit noch gegenteilige Aussagen, etwa jene eines Witwers aus Oberösterreich Mitte des 18. Jahrhunderts, er wisse nicht, ob seine verstorbene Frau zuletzt katholisch oder protestantisch gewesen sei (146); ob dem geglaubt werden kann, sei dahingestellt, denn es kann sich auch um eine Schutzbehauptung handeln. Ein Grund für den oft pragmatischen Umgang mit den konfessionellen Erfordernissen dürfte in der »religiösen Mobilität« vieler Personen liegen: Gar nicht wenige Protestanten, geht man nach den bei verschiedenen Gelegenheiten erstellten Vernehmungsprotokollen, kamen eigentlich aus katholischen Familien und waren erst, etwa als Dienstboten bei protestantischen Bauern, mit dem protestantischen Glaubensleben in Berührung gekommen und davon angesprochen worden. Es ist leicht möglich, daß solche Personen protestantische Glaubensinhalte annahmen, ohne sich von den katholischen zur Gänze abgestoßen zu fühlen.

Anderer Art ist ein Band, der in einer Reihe Wissenschaft und Religion erschienen ist und sich mit Themen befaßt, die bereits zur Sprache gekommen sind: Peter Klammer: In Unehren beschlaffen.

Ein wesentlicher Unterschied liegt darin, daß es sich hier um eine Monographie handelt, genauer um eine an der Universität Salzburg eingereichte Dissertation. Entsprechend genau und detailreich ist die Untersuchung. Thematisch gibt es Berührungspunkte mit dem Aufsatz von Christine Tropper im eben besprochenen Band, auch hier geht es (unter anderem) um geistliche Gerichtsbarkeit, um vorehelichen Geschlechtsverkehr, um das Verhalten des Klerus und um Kindestötungen.

Klammer verwertet Akten des geistlichen und des weltlichen Gerichts für den Lungau. Als geistliches Gericht fungierte ein als Kommissar betitelter Erzpriester, der zugleich eine Pfarre als Pfarrer oder Vikar leitete (zuerst St. Michael, später Mariapfarr und zuletzt Tamsweg). Dieser Kommissar überwachte und visitierte fünf Pfarren im Lungau und fünf Pfarren im angrenzenden steirischen Gebiet. Als geistlicher Richter war er für bestimmte Rechtsfälle exklusiv zuständig, für andere in Konkurrenz mit dem weltlichen Richter. Dieser weltliche Richter war der Pfleger von Moosham, dem als Hochgericht der Lungau als einer von 36 Salzburger Pfleggerichtsbezirken unterstand (auf niedergerichtlicher Ebene war das Gebiet auf eine Reihe von Rechtsträgern vom Domkapitel über die Märkte bis zu sonstigen Herrschaften aufgeteilt).

Die titelgebenden Unzuchtsfälle bildeten den Großteil der Fälle, für die das geistliche Gericht zuständig war. Aus den erhaltenen Protokollbüchern ergibt sich, daß im Zeitraum von 1628 bis 1684 vor diesem Gericht 468 Fälle verhandelt wurden, darunter knapp zweihundert Klagen wegen eines nicht eingehaltenen Eheversprechens, über hundert Klagen auf Entschädigung im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt und über vierzig Vaterschaftsklagen, also Klagen auf Feststellung, daß der Beklagte Vater des unehelichen Kindes sei. In diesen Sachen war das geistliche Gericht exklusiv zuständig. Klagen wegen nicht eingehaltenen Eheversprechens erfolgten meist dann, wenn es zur Schwangerschaft gekommen war, ausnahmsweise auch nur wegen des Verlustes der Jungfräulichkeit; Männer klagten, weil die Nichteinhaltung des Eheversprechens durch die Frau als ehrenrührig empfunden wurde.

Welchen Stellenwert haben diese Fälle im Zusammenhang des gesamten Geschehens? Das Pfleggericht Moosham hatte um die Mitte des 16. Jahrhunderts ungefähr 8000 Einwohner, 1665 etwa 10 000, und es wuchs bis zum Ende des 18. Jahrhunderts auf 13900 Einwohner an. Die Geburtenrate war 1665 mit 50 Geburten pro 1000 Einwohner und Jahr extrem hoch, der Anteil der unehelichen Kinder an allen Geburten betrug etwa 20 Prozent
(321). Es gab also ungefähr hundert uneheliche Geburten pro Jahr und im Zusammenhang damit vor dem geistlichen Gericht zwischen fünf und zehn Klagen jährlich, darunter eine Vaterschaftsklage, zwei bis vier Entschädigungsklagen und drei bis fünf Klagen wegen nicht eingehaltenen Eheversprechens. Gerade weil in diesem Band die Konflikte rund um uneheliche Geburten derartig im Vordergrund stehen, muß betont werden, daß ein erstaunlich großer Teil dieser Fälle offenbar auf andere Weise geregelt werden konnte.

Von diesen gewöhnlichen Fällen erfährt man im vorliegenden Buch aus naheliegenden Gründen wenig — was nicht vor Gericht kam, ist nicht dokumentiert. Allerdings lassen auch die streitigen Fälle oft erahnen, was sonst vorging, denn auch die streitigen Fälle repräsentieren oft eine Mischung aus mehr oder weniger weit gehender Verständigungsbereitschaft und Ablehnung. Man erfährt eine Vorgeschichte und nicht selten die Folgen des Konflikts und der gerichtlichen Entscheidung (etwa wenn ein Fall später wieder vor Gericht kam oder wenn aus den Geburten- und Heiratsbüchern deutlich wird, daß Personen, die sich im Streit getrennt hatten, später wieder zueinandergefunden hatten). Klammer berichtet über diese Fälle äußerst detailliert und viel in wörtlicher Wiedergabe der Protokolle. Diese unmittelbare Konfrontation mit den Einzelheiten macht es nicht leichter, das Typische an den beschriebenen Geschehnissen auszumachen, zumal der Autor mit verallgemeinernden Einordnungen zurückhaltend umgeht. Immerhin, man erhält explizite Hinweise auf die nicht ungünstige Position von Frauen, die ihre Forderungen oft durchsetzen konnten, überhaupt auf Handlungsmöglichkeiten von Frauen, auch auf die Bedeutung von Ehe und Kindern für die persönliche Reputation der Beteiligten und anderes mehr.

Während bei den Klagen rund um uneheliche Geburten abgeschätzt werden kann, wie gewichtig die streitigen gegenüber den nicht gerichtsanhängig gewordenen Fällen waren, ist dies bei den Ehebruchsfällen nicht möglich. Diese Fälle landeten vor dem weltlichen Gericht. Das weltliche Gericht war für die Abstrafung von Sittlichkeitsdelikten zuständig; diese Deliktgruppe war eine der wichtigsten in der Kompetenz des Pfleggerichts, ihr Anteil an allen Strafsachen vor diesem Gericht lag in der Größenordnung von einem Drittel. Zu den vor dem Pfleggericht verhandelten Sittlichkeitsdelikten zählten außer Ehebruch auch (voreheliche) Unzucht (verfolgt vor allem dann, wenn es zu einer Schwangerschaft gekommen war), Homosexualität und anderes. Die absoluten Zahlen sind im vorliegenden Fall unzureichend dokumentiert; man kann sich einige vereinzelte Zahlen zusammensuchen, erhält aber keinen Gesamtüberblick mit absoluten Zahlen. Nach den verstreuten Angaben kann man feststellen, daß 1586—1587 vor dem Pfleggericht insgesamt 28 Ehebruchsfälle verhandelt wurden, die mit einer Abstrafung der Beteiligten endeten. Identifizierbar waren 26 Männer und 12 Frauen (in drei Fällen wurde nur eine Person angeklagt); einige Frauen waren an mehreren Fällen beteiligt, eine sogar an deren acht (162—163). Um 1750 wurden jährlich rund 15 Männer und rund 10 Frauen erstmalig wegen (vorehelicher) Unzucht verurteilt, in der ersten Hälfte der siebziger Jahre des 18. Jahrhunderts waren es fünf bis zehn Männer und fünf Frauen jährlich (252—253). Dieser Rückgang ist zum Teil vermutlich ein Ergebnis sinkender Zahlen von unehelichen Geburten (1787 betrug die Geburtenrate nur mehr ungefähr 24 Promille, der Anteil der unehelichen Geburten lag bei einem Zehntel, 33 Kinder waren unehelich), zum anderen Teil ist er wohl auf eine verminderte Intensität der Verfolgung zurückzuführen. Jedenfalls kam der größere Teil der Unzuchtsvergehen, auch jener mit Schwangerschaftsfolge, nicht vor das Strafgericht; bezieht man auch die weit häufigeren Unzuchtsfälle, die nicht zu einer Schwangerschaft führten, mit ein, kann man annehmen, daß die Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung ziemlich gering war. Obendrein waren die Strafen (meist Geldstrafen, ersatzweise mehrtägige Gefängnisstrafen) zwar sicherlich schmerzhaft, aber nicht existentiell bedrohlich. Dies ist deshalb wesentlich, weil Klammer die sinkenden Illegitimitätsquoten ausdrücklich als Erfolg der »Sozialdisziplinierungsbemühungen von Kirche und Staat« (323) interpretiert. Wenn es diesen Zusammenhang gab, dürfte er wohl weniger im Ausmaß der zu erwartenden Strafe gelegen sein, sondern eher in einer durch die Pönalisierung geförderten Mentalität, die voreheliche Unzucht negativ wertete.

Während in diesem Band Seelsorger und geistliche Behörden sich um Angelegenheiten kümmerten, die an sich nicht notwendigerweise mit Religion zu tun haben, beschäftigt sich eine andere Untersuchung mit Religiosität im engeren Sinn, ebenfalls im alltäglichen Zusammenhang, aber in einer besonderen Konstellation: Bernhard Gißibl: Frömmigkeit, Hysterie und Schwärmerei.

Visionen, Stigmatisationen und besondere asketische Leistungen sind zwar keine exklusive Erscheinung des 19. Jahrhunderts, aber sie traten in dieser Zeit gehäuft auf. Manche Fälle wurden weithin berühmt oder berüchtigt, andere waren nur lokal bedeutsam, wieder andere blieben unspektakulär. Diese Erscheinungen waren praktisch nur im Katholizismus zu finden, eigentlich erstaunlich, wenn man die charismatischen Züge der protestantischen Erweckungsbewegungen bedenkt. Und sie traten bevorzugt bei Frauen auf: Vor allem Frauen hatten wunderbare Erscheinungen, alle stigmatisierten Personen im 19. Jahrhundert waren Frauen, und die mit diesen Erfahrungen einhergehende Askese betraf somit ebenfalls in erster Linie Frauen. Männer hatten in diesem Zusammenhang nur insofern eine hervorgehobene Funktion, als Visionärinnen und Stigmatisierte oft von geistlichen Betreuern begleitet oder angeleitet wurden, sicherlich oft in einer aktiven, das wunderbare Geschehen fördernden Form (sonst befanden sich Männer selbstverständlich auch unter den Bewunderern, der bekannteste Fall ist Clemens Brentano, der die Visionen der Anna Katharina Emmerick in wahrscheinlich kreativer Weise protokollierte).

Am Beginn der vorliegenden Untersuchung steht das Geschehen in der Pfarre Waakirchen im oberbayerischen Landgerichtsbezirk Tegernsee in der ersten Hälfte der vierziger Jahre des 19. Jahrhunderts: Mehrere Frauen verfielen regelmäßig in Verzückungen, hatten Visionen, empfanden die Schmerzen der Wundmale Christi und schwitzten im Gesicht Blut. Der Pfarrer von Waakirchen betreute diese Frauen spirituell, nach Meinung seiner Gegner manipulierte er sie. Dieser Pfarrer, Matthias Weinzierl, war für diese ländliche Pfarre eine ungewöhnliche Figur, ein Intellektueller, ehemals Beichtvater des griechischen Königs Otto und Feldkaplan am dortigen Hof, der vor dem König philosophische Vorlesungen abgehalten hatte und sich ein wenig mit den Ruinen von Mykene beschäftigt hatte. Die Weigerung, eine Mischehe zwischen einem protestantischen General und einer Katholikin einzusegnen, kostete ihn sein Amt in Griechenland. In Waakirchen erwies er sich als rabiater Vertreter der katholischen Erneuerung, der einen Hang zu extremen Andachtsformen hatte – Ölbergandachten, die Todesangst Christi (mit »Angstläuten« der Kirchenglocken), Passionserfahrungen sprachen Frauen aus der Gemeinde an, ebenso der »Lebendige Rosenkranz«: 15 Betende bildeten eine Rose, 11 Rosen einen Rosenstock, 15 Stöcke einen Rosengarten — in einer Gemeinde mit knapp 700 Kommunikanten ein totales Unternehmen; genauer gesagt, wurde nur die Hälfte der Kommunikanten erfaßt, denn Weinzierls Anhänger waren fast ausschließlich Frauen, darunter einige, die mit exzessivem Beten, mit Fasten und Verzückungen auffällig wurden. Die Vorgänge wurden vom Pfarrer zunächst für fast ein Jahr geheimgehalten (er wartete, bis sich bei seinen Visionärinnen die Stigmata ausbildeten), erst dann kam die Sache an die Öffentlichkeit. Die Waakirchener Männer verabschiedeten sich unterdessen überwiegend aus der Kirche und kommentierten das Geschehen von außen. Die Debatte um die seltsamen Zustände in Waakirchen verlief zwischen Medizinern, die das Geschehen naheliegenderweise als pathologisch einstuften, dem eher freundlich gesonnenen erzbischöflichen Ordinariat und den Behörden. Mitte der vierziger Jahre verlief sich die Angelegenheit eher unspektakulär.

Gißibl stellt diese Geschichte in den Zusammenhang der Geschichte der katholischen Religiosität dieser Zeit, der örtlichen sozialen Bedingungen und der persönlichen Umstände der Beteiligten. Wichtig ist zum einen die Rolle der prominenten Visionärinnen dieser Zeit und der vorangegangenen Jahrzehnte — Anna Katharina Emmerick, Maria von Mörl und andere —, die eine Art Nachahmungstäterschaft hervorriefen. Wer dann im konkreten Fall wirklich wunderbare Erscheinungen hatte, ist weniger leicht zu erklären. Der Autor nennt Umstände wie (psychische) Krankheit, Armut und eine damit verbundene Außenseiterstellung, auch Ehekrisen, die relevant gewesen wären, schränkt aber zurecht ein, daß sich aus solchen Umständen im Einzelfall kein zwingender Zusammenhang mit visionären Erfahrungen erkennen läßt — tatsächlich gab es solche Lebensumstände auch im Leben vieler anderer, religiös nie auffällig gewordener Personen.

Bedeutsamer erscheint demgegenüber das veränderte Klima in der katholischen Kirche, das sich in veränderten Anforderungen der Seelsorger an die Gläubigen und überhaupt in einem neuen Priestertypus manifestierte. Der genannte Matthias Weinzierl und andere von Gißibl vorgestellte Priester, die mit Visionärinnen zu tun hatten, waren Vertreter einer neuen Priestergeneration, distanziert, sakralisiert, wundergläubig, mystizistisch und antiprotestantisch, Merkmale, die für die katholische Kirche, die sich in dieser Zeit politisch und spirituell neu orientierte, wichtig wurden. Die aktive Rolle dieser Priester bei den Erscheinungen der Frauen ihrer Gemeinden ist offensichtlich.

Mit diesen Aspekten und der bayerischen Politik unter Ludwig I. ordnet Gißibl das lokale Geschehen in den weiteren Zusammenhang ein. Obwohl auch dies keine zwingende Erklärung für die einzelnen Fälle bieten kann, macht es doch verständlicher, in welchem Kontext wurderbare Erscheinungen passierten. Es sei noch hinzugefügt, daß diese ausgezeichnete Untersuchung eine Diplomarbeit ist, die an der Universität München angenommen worden ist — eine ungewöhnlich gute Diplomarbeit.