Jürgen Nautz

Die österreichische Handelspolitik der Nachkriegszeit 1918 bis 1923. Die Handelsvertragsbeziehungen zu den Nachfolgestaaten

Studien zu Politik und Verwaltung 44

 

Wien, Köln, Graz
Böhlau
1994
603 S.
ATS 1.200,00

 

Habilitationsschrift [1992], Universität Wien

 

Rezensent: Michael Pammer

Historicum, Winter 1995/1996, 7—10

Für das Gebiet der Republik Österreich brachte das Ende des Ersten Weltkriegs eine einschneidende Veränderung der Bedingungen, unter denen der Handel stattfand: Die Grenzen des Binnenhandels waren mit den Staatsgrenzen viel enger geworden, und die Bedeutung dieser Grenze zwischen Binnenhandel und Außenhandel mußte neu definiert werden. Die Republik mußte in Abkommen mit den Handelspartnern die Rahmenbedingungen für den Außenhandel neu festlegen, Regelungen, die für die österreichische Volkswirtschaft enorme Bedeutung haben mußten.

Dieses Kapitel österreichischer Wirtschaftspolitik ist Gegenstand von Jürgen Nautz' Band1, mit dem sich der Kasseler Historiker in Österreich habilitiert hat. Das Verfahren ist seitens der damit befaßten Kommission eben abgeschlossen worden; die Genehmigung durch den Bundesminister ist nur eine Formsache.

Handelspolitik

Das umfangreichste Kapitel des Bandes, zugleich inhaltlich das zentrale, beschreibt die bilateralen Handelsvereinbarungen, die Österreich mit dem Deutschen Reich, der Tschechoslowakei, Italien, Rumänien, Jugoslawien, Polen und Ungarn abgeschlossen hat. Für jedes dieser Länder gibt es einen eigenen Abschnitt, in dem ziemlich gleichmäßig die handelspolitischen Kontakte dargestellt werden. Nautz widmet sich dabei über weite Strecken den diplomatischen Abläufen mit einer Auswertung von vorwiegend österreichischen Akten aus verschiedenen Stadien des Geschehens - es werden also immer wieder Memoranden, Lagebeurteilungen, diplomatische Noten, informelle Mitteilungen und Vorschläge mit einer Ausführlichkeit gewürdigt, die ihnen viel Ehre antut. Dazu treten dann und wann Bemerkungen über die Stimmung unter Industriellen oder in der sonstigen Bevölkerung, die aber für die Untersuchung keine besondere Bedeutung gewinnen. Es beschränkt sich dieser Teil also auf die abgeschlossenen (oder auch nicht abgeschlossenen) Abkommen und die zu ihrer Vorbereitung geführten Gespräche.

Bei diesen Verhandlungen standen je nach Land unterschiedliche Themen im Vordergrund. So ging es bei den Kontakten mit den deutschen Vertretern zunächst um die Vorbereitung des Anschlusses, später um Überlegungen über eine Währungs- und Zollunion, weiters um die gegenseitige Meistbegünstigung und den kleinen Grenzverkehr. Mit der Tschechoslowakei wurde 1921 ein Handelsvertrag abgeschlossen, der aber erst Ende 1922 in Kraft trat und konkrete Bestimmungen zu Zöllen, Ein- und Ausfuhrverboten und dgl. enthielt; auch der Vertrag von Lána von Ende 1921 wurde durch ein Handelsabkommen ergänzt. Dazu kamen aber auch hier Überlegungen von seiten der tschechoslowakischen Regierung über eine weitergehende Integration, die Österreich in die Kleine Entente einbinden sollte. Ähnliches gilt für die Kontakte gegenüber Italien, wo mit Überlegungen über eine Zoll- und Währungsunion ebenfalls die Möglichkeit einer weitgehenden wirtschaftlichen Integration erwogen wurde; davon und von einigen kleineren Abmachungen abgesehen, wurde mit Italien des längeren über konkretere Themen (Kontingente) dahinverhandelt, ohne daß es zu Vertragsabschlüssen gekommen wäre. Mit Rumänien, Jugoslawien und Polen wurden Meistbegünstigungsverträge abgeschlossen, mit Ungarn zunächst (so wie mit anderen Staaten) Kompensations- und Kontingentabkommen, schließlich ebenso ein Meistbegünstigungsvertrag.

Zu diesem Kapitel treten noch zwei Abschnitte über die Grundmuster der österreichischen Außen- und Handelspolitik. Beide sind von den inhaltlichen Interessen her ähnlich ausgerichtet wie der Teil über die bilateralen Beziehungen, das heißt es dominieren diplomatiegeschichtliche Darstellungen in der bereits charakterisierten Art. Das Kapitel über die Außenpolitik ist ebenfalls auf die bilateralen Beziehungen ausgerichtet, es werden also die Beziehungen zu den erwähnten Staaten der Reihe nach besprochen; bei der Handelspolitik geht es zuerst um die Versorgungsprobleme der österreichischen Wirtschaft, dann um multilaterale Kontakte bzw. Abkommen bei den Konferenzen von Rom, Portorose und Genua, die zum Teil eine Grundlage für die bilateralen Vereinbarungen waren.

Solche diplomatiegeschichtlichen Fragen sind selbstverständlich ein völlig legitimer Untersuchungsgegenstand, doch ist die weitgehende Loslösung dieser Aspekte insbesondere von den wirtschaftlichen Vorgängen, aber auch von den sonstigen politischen Verläufen, sehr unbefriedigend. Die Auswirkungen der diplomatischen Betriebsamkeit auf den Handel und die Probleme, mit denen die österreichische Wirtschaft konfrontiert war, werden nicht deutlich; es wird zwar der Außenhandel als solcher charakterisiert, doch geschieht dies losgelöst von den handelspolitischen Abläufen und auch sonst nicht in adäquater Weise (dazu noch unten). Von den Problemlagen werden in der Einleitung ohnehin nur diejenigen aufgelistet, die mit den akuten Nachkriegsproblemen zu tun hatten, also die Nahrungsmittel- und Energieversorgung, die Währung usw., während die auch langfristig wirksamen Veränderungen gegenüber der Vorkriegszeit wenig Beachtung finden.

Dies wirkt auch deshalb merkwürdig, weil für Nautz dem Wirtschaftsraum der Habsburgermonarchie durchaus eine wenn auch nicht genauer erklärte fortdauernde Funktion für den Handel zukam. In der Arbeit äußert sich dies vor allem durch die durchgehend wichtige Vorstellung von den »Nachfolgestaaten« der Habsburgermonarchie, die auch nach 1918 noch einen spezifischen Grad von wirtschaftlicher Integration aufgewiesen hätten. Das Problem liegt dabei in Nautz' überaus großzügiger Auffassung des Begriffs Nachfolgestaat: Alle Staaten, die nach 1918 auch nur zu kleinen Teilen aus Gebieten des verflossenen Habsburgerreiches bestanden, werden zur Gänze zu dessen Nachfolgestaaten erklärt, so auch ganz Polen, ganz Rumänien und ganz Italien. Damit folgt der Autor zwar einem zeitgenössischen Sprachgebrauch, doch belegt dies nur, daß nicht jeder von Zeitgenossen verwendete Begriff eine sinnvolle historische Untersuchungskategorie darstellt — in gleichem Sinn müßte man nämlich auch Frankreich, Belgien, Dänemark, Polen, die Tschechoslowakei und Litauen zu »Nachfolgestaaten« des Deutschen Kaiserreiches erklären, da sie im Friedensvertrag von Versailles (bzw. im Fall Litauens einige Jahre danach) etliche zuvor deutsche Gebiete zugesprochen bekamen. (Es ist demnach also nicht einmal klar, ob eine Außenhandelsverbindung mit Polen oder der Tschechoslowakei eine Verbindung mit einem deutschen oder einem österreichisch-ungarischen »Nachfolgestaat« darstellt!)

Die Verwendbarkeit dieser Kategorie wird auch durch den Umstand gemindert, daß diese »Nachfolgestaaten« des Habsburgerreiches kein homogenes Gebilde darstellen. Dementsprechend bedeutet der Begriff im Zusammenhang mit dem österreichischen Außenhandel je nach Jahr und Handelsware etwas anderes: Beim Holz-, Kohlen- und Torfimport bedeutet er Tschechoslowakei, da fast alles, was hier unter Nachfolgestaaten rubriziert wird, aus dem nördlichen Nachbarstaat kam. Bei den Erdöl-, Braunkohlen- und Schieferteerimporten bedeutet Nachfolgestaaten hingegen Polen, da Polen den größten Teil dieser Produkte lieferte. Bei den Getreide-, Malz- und ähnlichen Importen meinen wir 1919 Jugoslawien und Italien, wenn wir von »Nachfolgestaaten« sprechen, 1922 meinen wir in erster Linie Ungarn, in zweiter Linie die Tschechoslowakei und wieder Jugoslawien. Ähnlich beim Schlachtvieh, das 1919, wenn auch recht spärlich, vor allem aus Jugoslawien geliefert wurde, 1922, bei vervielfachtem Import, aus Ungarn. Die Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen. Eine Zusammenfassung von Untersuchungseinheiten kann oft zweckmäßig sein, auch wenn man damit Information über die Entwicklung im einzelnen verliert; hier aber werden extreme Sonderentwicklungen aggregiert, ohne daß dies erhellend für die Entwicklung im großen wäre.

Außenhandel

Wie bereits festgestellt, wird weder vom Ansatz noch vom Ergebnis her die Entwicklung des österreichischen Außenhandels mit den handelspolitischen Ereignissen in Beziehung gesetzt. Es wird jedoch der Außenhandel für sich in einem relativ kurzen Kapitel umrissen. Dieses Kapitel ist vom Bemühen des Autors gekennzeichnet, den Anteil seiner »Nachfolgestaaten« am österreichischen Außenhandel möglichst groß erscheinen zu lassen und insofern eine Art Persistenz des Wirtschaftsraums der Habsburgermonarchie auch nach dem Zerfall des Reiches belegen zu können. Warum dies Nautz ein solches Anliegen ist, muß offen bleiben, ist letztlich aber auch nicht wichtig - es muß jeder für sich selbst entscheiden, was ihm das Herz erwärmt.

Obwohl dieser Ansatz schon aufgrund der begrifflichen Mängel wenig erfolgversprechend ist, soll doch kurz auf die Ergebnisse dieses Teiles eingegangen werden. Nautz mißt die räumliche Verteilung des österreichischen Außenhandels, indem er angibt, welchen prozentuellen Anteil am österreichischen Import und Export die einzelnen Länder in den Jahren 1919, 1920, 1921 und 1922 hatten. Ein steigender Prozentanteil eines Landes indiziert demnach eine steigende Bedeutung dieses Landes für den österreichischen Außenhandel. Diese Vorgangsweise ist an sich nicht unsinnig, allerdings auch nicht ganz unproblematisch, da die Prozentanteile der einzelnen Länder voneinander nicht unabhängig sind - wenn der Anteil eines Landes steigt, sinkt der Anteil der restlichen Länder. Das heißt, daß die Veränderung des Prozentanteils eines Landes nicht nur im Zeitablauf (im Sinn von »stärker werdender Verflechtung« oder dgl.) zu sehen ist, sondern auch im Zusammenhang mit den Anteilen der anderen Länder. Hier könnten sich auch spezifische Zusammenhänge zwischen den Entwicklungen zweier Länder ergeben: So zeigt sich etwa für die Zwischenkriegszeit, daß die Importanteile von Frankreich, Großbritannien und der Schweiz in der Regel in denselben Jahren wuchsen und mit einer gleichzeitigen Schrumpfung des deutschen Importanteils einhergingen. Die Importanteile Ungarns wuchsen dann, wenn die tschechoslowakischen Anteile schrumpften. Für die Exporte gibt es keine derartigen länderspezifischen Zusammenhänge. Dies ergibt sich nicht aus den Ausführungen des Autors, sondern aus der abschließenden Tabelle 42, die eine Übersicht über die österreichischen Importe und Exporte nach Anteilen der Partnerländer für die Jahre 1919 bis 1939 bzw. 1941 bringt.

Die Tabelle hat auf die Ausführungen im Text auch sonst keine besonderen Auswirkungen gehabt, so wie auch die Entwicklungen nach 1922 nur kursorisch angesprochen werden. Dies ist vor allem im Hinblick auf die epochenübergreifenden Aspekte bedauerlich: Erstens waren die Jahre 1918—1923 »abnormale« Jahre — politisch gelangte man zwar noch 1919 zu einem Frieden, der Übergang von der Kriegswirtschaft zu einer Friedenswirtschaft dauerte aber länger und war in Österreich mit einer Hyperinflation und anderen gravierenden Problemen verbunden. Eine solche Übergangsperiode (der Ausnahmecharakter äußert sich im Außenhandel auch in den teils bizarren Schwankungen in den Import- und Export-Übersichten für die einzelnen Produktklassen je nach Handelspartner) eignet sich zur Charakterisierung eines epochenübergreifenden Integrations- oder Desintegrationsprozesses eines Wirtschaftsraums nicht. Und zweitens beschränkt eine Untersuchung zeitlicher Veränderungen auf der Basis von nur vier Meßzeitpunkten die Komplexität der möglichen Modelle zu sehr: Beispielsweise können spezifische Entwicklungen im Handel mit einzelnen Ländern und ihre Zusammenhänge untereinander mit vier Jahreswerten nicht gleichzeitig untersucht werden, weil man aus vier Gleichungen nicht ein Dutzend Unbekannter berechnen kann.

Zur Überprüfung der Hauptthese des Autors, nämlich der fortdauernden wirtschaftlichen Integration der Gebiete des ehemaligen Habsburgerreiches, müßte man den Außen- und den Binnenhandel der Habsburgermonarchie vor 1914 mit dem Außenhandel Österreichs, Ungarns und der Tschechoslowakei zumindest in der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre vergleichen. Daten für die Zeit vor 1914 gibt Nautz nicht, über die Entwicklung nach 1918 informiert aber die erwähnte Tabelle 42. Aus ihr ergibt sich, daß von 1919 bis 1937 bei den Importen die Anteile Frankreichs, Großbritanniens, Rumäniens und Jugoslawiens stiegen, während die des Deutschen Reiches, der Tschechoslowakei und von Nautz' »Nachfolgestaaten« insgesamt sanken. Bei den Exporten stiegen die Anteile Frankreichs und Großbritanniens, während die Anteile Italiens, Polens, der Tschechoslowakei sowie der »Nachfolgestaaten« insgesamt sanken. In allen anderen Fällen gibt es keinen signifikanten Trend (berechnet wurden Anteile und Anteilsveränderungen hier in Prozentpunkten, die Ergebnisse bleiben aber im wesentlichen gleich, wenn man die Veränderungsraten zugrundelegt). Für die Zeit von 1919 bis 1929 stiegen bei den Importen die Anteile Frankreichs, Großbritanniens, der Schweiz, Polens, Rumäniens und Ungarns, wohingegen die des Deutschen Reiches, der Tschechoslowakei und der »Nachfolgestaaten« insgesamt sanken. Bei den Exporten gab es eine Steigerung im Fall Frankreichs und Großbritanniens sowie ein Nachlassen im Fall Italiens, der Tschechoslowakei und der »Nachfolgestaaten« insgesamt.

Die österreichische Wirtschaft zeigte also in den zwanziger und dreißiger Jahren in den außenwirtschaftlichen Schwerpunkten eine stärker werdende Orientierung nach Westeuropa und eine geringer werdende nach Deutschland. Die »Nachfolgestaaten« zeigen ganz unterschiedliche Entwicklungen: Die Tschechoslowakei verlor drastisch an Bedeutung für den österreichischen Außenhandel, Ungarn wurde etwas wichtiger, und die peripheren Staaten, die in Teilen Nachfolger des Habsburgerreiches waren, wurden ebenfalls wichtiger.

Schränkt man die Untersuchung auf die Jahre 1919—22 ein, so ergeben sich übrigens zumeist gar keine signifikanten Anteilsveränderungen. Man sollte dieses Ergebnis aber nicht so interpretieren, daß die »Nachfolgestaaten« in diesen Jahren systematisch einen gleichmäßigen Integrationsgrad aufwiesen; vielmehr führen die Schwankungen bei kurzfristigen Betrachtungszeiträumen dazu, daß Trendberechnungen sehr leicht Zufallsergebnisse produzieren, sodaß es keinen Trend gibt, der mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit von Null verschieden ist. Das Problem zufälliger Schwankungen dürfte Nautz, geht man nach seinen Ausführungen im Kapitel über die Außenhandelsentwicklung, nicht bewußt gewesen sein. Vor diesem Hintergrund wirken auch die Graphiken auf den Seiten 127 bis 160 besonders unsinnig, da sich hier (noch dazu in einer ungünstigen dreidimensionalen Präsentationsform) die Werte für vier Jahre plötzlich in schön geschwungene Bänder verwandeln, die offenbar systematische Veränderungen indizieren sollen.

Eher erheiternd ist in diesem Zusammenhang auch, daß Nautz die Prozentanteile seiner sogenannten Nachfolgestaaten am österreichischen Außenhandel in den verschiedenen Produktklassen immer bis auf die fünfte (!) Kommastelle genau angibt, also etwa den Anteil der »Nachfolgestaaten« am österreichischen Schlacht- und Zugviehimport 1919 mit 98,22037 Prozent, ihren Anteil am österreichischen Mineralienexport 1922 mit 29,88418 Prozent und so weiter.

Zusammenfassung

Die Habilitationsschrift von Jürgen Nautz kann vom Gegenstandsbereich her als diplomatiegeschichtliche Arbeit der anspruchsloseren Art angesehen werden. Sie beschränkt sich über weite Strecken auf die schlichte Wiedergabe von Äußerungen, die Beamte und Regierungsmitglieder im Vorfeld von handelspolitischen Verträgen abgaben, sowie auf die Skizzierung der Inhalte solcher Verträge. Das diplomatische Geschehen wird nur vage in den Zusammenhang der akuten wirtschaftlichen Probleme Österreichs in den Jahren nach 1918 gestellt, eine Abschätzung der ökonomischen Wirkungen der Handelspolitik wird nicht vorgenommen. Auch die Bezüge zu sonstigen politischen Entwicklungen bleiben im Dunklen. Sofern man nicht jegliches Detail der diplomatischen Routine per se für interessant hält, wird man in der Arbeit kaum irgendwelche relevanten Ergebnisse ausfindig machen können.

Die einzige These des Autors betrifft die wirtschaftliche Integration der Gebiete des ehemaligen Habsburgerreiches nach 1918. Die Behauptung, die zur Gänze oder zum Teil aus dem Habsburgerreich hervorgegangenen Länder hätten auch nach dessen Zerfall einen hohen Integrationsgrad bewahrt, ist mit der Beschränkung auf einen Untersuchungszeitraum 1919-1922 kaum sinnvoll zu überprüfen. Bei einer etwas längerfristigen Betrachtung zeigt sich, daß sich die wirtschaftliche Integration in diesem Raum ab 1919 nicht einheitlich entwikkelte. Eine Aggregation der betroffenen Länder zu »Nachfolgestaaten« ist an sich nicht sinnvoll; nimmt man sie, so wie der Autor, dennoch vor, läßt sich seine These über die Integration allerdings widerlegen.

 
 

  1. Die Habilitationsschrift wurde in gedruckter Form vorgelegt, was eine Ausnahme und zu begrüßen ist. Äußerlich fällt vor allem der stolze Preis (trotz Druckkostenförderung!) auf, über dessen Zustandekommen hier nicht nachgegrübelt werden soll, da er für die Käufer solcher Bücher, die öffentlichen Bibliotheken, ohnehin keine Rolle spielt. Störend wirkt der schlampige Satz mit den unzähligen teils halblustigen (»Ludwig von Mieses«) Druckfehlern.