Christian Neschwara
Geschichte des österreichischen Notariats. Band I: Vom Spätmittelalter bis zur Notariatsordnung 1850
Wien
Manz
1996
XXII, 834 S.
Habilitationsschrift [1995]*, Universität Wien
Rezensent: Andreas Nemec
Historicum, Frühling 1996, 6—9
Wenn man auf der Suche nach einem Beruf ist, in dem das Abenteuer Pause macht, dann dürfte man wohl am besten beraten sein, das einträgliche Dasein eines Notars anzustreben. Freilich, bis man dort anlangt (so man es überhaupt schafft), braucht man viel Geduld, um eine lange Zeit als Berufsanwärter hinzubringen. Als passende Lektüre für diese Wartezeit empfiehlt sich Christian Neschwaras Geschichte des österreichischen Notariats I: Vom Spätmittelalter bis zur Notariatsordnung 1850.
Die Habilitationsschrift des Wiener Rechtshistorikers, die im Herbst dieses Jahres [1996]* im Verlag Manz herauskommt, fällt auf den ersten Blick durch ihren enormen Umfang auf. Von den 850 Druckseiten sind deutlich über 600 Seiten Text, den größten Teil des Rests bildet ein prosopographischer Anhang. In inhaltlicher Hinsicht ist zuerst die große zeitliche Spannbreite zu nennen: Die Geschichte des Notariats in Österreich wird vom Hoch- und Spätmittelalter bis ins 19. Jahrhundert abgehandelt. Auch räumlich bemüht sich der Autor um eine Differenzierung und untersucht die Entwicklung nach Regionen getrennt.
Die regionale Differenzierung ist in erster Linie für die Präsentation wichtig, von der Sache her war sie vor allem für die Sonderentwicklung in Südtirol im Mittelalter notwendig: in Südtirol verbreitete sich bereits im Hochmittelalter das Notariat, von Italien her kommend, während im sonstigen deutschen Sprachraum die Entwicklung erst um etwa 1300 einsetzt. Diese spätmittelalterliche Übernahme einer an sich spätantiken Institution erfolgte im Weg der Rezeption des kanonischen Rechts: Im 12. und 13. Jahrhundert wurde in päpstlichen und konziliaren Bestimmungen ein eigenes Amt für Beurkundungen eingeführt, das es an den Bischofssitzen geben sollte, eine Vorschrift, der bis Anfang des 14. Jahrhunderts auch entsprochen wurde. Diese Urkundspersonen erlangten in der Folge aufgrund kaiserlicher und päpstlicher Autorisation eine Bedeutung über den engeren Bereich der geistlichen Gerichtsbarkeit hinaus.
In den folgenden Jahrhunderten bestimmten mehrere Merkmale das Bild vom Notariat. Das erste ist eben die Autorisation: Bereits im Spätmittelalter agierte im heutigen Österreich ein großer Teil der Notare aufgrund kaiserlicher Ernennung, während die Päpste wesentlich zurückhaltender waren. Die Absicht, ein einheitliches Reichsnotariat auf Grundlage des kaiserlichen Rechts zu schaffen, führte zwar 1512 zur Reichsnotariatsordnung, doch scheiterte das Vorhaben letztlich an der Verdichtung der landesfürstlichen Gewalt, die im Fall des Notariats zu ergänzenden landesfürstlichen Bestimmungen führten, in Salzburg sogar zu einer eigenen landesfürstlichen Notariatsordnung.
Das zweite wesentliche Merkmal ist der Tätigkeitsbereich von Notaren. Obwohl viele Notare im Spätmittelalter aufgrund kaiserlicher Ernennung agierten, waren viele von ihnen in dieser Zeit überwiegend im geistlichen Bereich tätig, was bis zum 17. Jahrhundert nach und nach aufhörte. Im Lauf der Jahrhunderte ergaben sich fallweise weitere Tätigkeitsfelder, etwa Beurkundungen von Testamenten oder wechselrechtliche Akte, wobei es regionale Sonderentwicklungen gab.
Dieser Aspekt der Tätigkeitsfelder steht in einem engen Zusammenhang mit der grundlegenden Frage, welchen Zwecken das Notariat überhaupt dient und welche alternativen Einrichtungen zur Verfügung standen. Der Zweck der notariellen Beurkundung, die Sicherung der Beweiskraft in einer rechtlich relevanten Angelegenheit, kann auch auf andere Weise erreicht werden; diese Alternativen, etwa Siegelung, Zeugenschaft oder gerichtliche Beurkundung, wurden auch im Lauf der Zeit genutzt. Tatsächlich ist die notarielle Beurkundung die längste Zeit von untergeordneter Bedeutung gewesen, nicht nur quantitativ, sondern auch in ihrer Bewertung im Vergleich etwa zur gerichtlichen Beurkundung. Eine überzeugende Erklärung dafür wird von Neschwara eigentlich nicht gegeben. So kann die Konkurrenzierung der kaiserlichen Institution Notariat durch landesfürstliche Ansprüche als Erklärung dort nicht befriedigen, wo der Kaiser zugleich Landesfürst war. Auch verfahrensökonomische Gesichtspunkte führen nicht allzu weit: So könnte man zwar annehmen, daß die geringe Bedeutung der notariellen Beurkundung bei letztwilligen Verfügungen damit zu erklären ist, daß Zeugen als weniger aufwendig, aber durchaus ausreichend erschienen - und doch zeigt sich etwa bei den Wiener Testamenten im zeitlichen Verlauf zuerst ein Anstieg und dann ein Rückgang der notariellen Beurkundung, und Ausländer bedienten sich des Notars öfter; die Verfahrensökonomie war daher zumindest zeit- und fallweise nicht so wichtig.
Die Gliederung des Werkes macht es nicht leicht, solche Fragen zu verfolgen. Der Band besteht aus drei Teilen, der erste über das Spätmittelalter und die beginnende Frühneuzeit, der zweite über die frühe Neuzeit bis 1780, der dritte über die verbleibende Zeit bis 1850. Der erste Teil ist der längste und bespricht die Entwicklung länderweise, wobei innerhalb der Länder zwischen geistlichem und weltlichem Tätigkeitsbereich unterschieden wird; im zweiten Teil ist es umgekehrt, hier werden geistlicher und weltlicher Bereich getrennt und jeweils länderweise untersucht. Dazu treten einzelne übergreifende Fragen wie Herkunft, Ausbildung, Zulassungserfordernisse, Notariatsliteratur etc. Im dritten Teil tritt der regionale Bezug stärker zurück. Besonders innerhalb des ersten Teils ist die Vorgangsweise weitgehend standardisiert. Hier werden für die einzelnen Länder jeweils die Aspekte »Formen und Tragweite der Tätigkeit«, »Bedeutung im Rechtsleben« und »Standesprofil« unterschieden. Unter dem ersten Stichwort wird angegeben, welche Rechtsakte in dem betreffenden Territorium beurkundet wurden und welche Tätigkeiten einzelne Notare verrichteten; die »Bedeutung im Rechtsleben«, schwer davon zu unterscheiden, thematisiert ebenfalls die Funktionen von Notaren und hat zum Teil resümierenden Charakter. Unter »Standesprofil« findet man Angaben über Herkunft, Autorisation usw. Von der Thematik her ähnlich, wenn auch in geänderter Anordnung, ist der zweite Teil gestaltet.
Der hervorstechende Zug dieser Partien und damit eines Großteils des Werkes ist die unmittelbare Präsentation von diversen Beobachtungen zu einzelnen Notaren. Diese Vorgangsweise sei mit einem repräsentativen Textausschnitt illustriert:
»Neben ihm begegnet seit 1442 Johann Ebner ›de Chremse‹. Er studierte 1414/15 an der Universität Wien, war Magister und als öffentlicher Notar zunächst auch in Melk (1426) sowie in Wien (1429) tätig gewesen. Er besaß offenbar auch eine juristische Ausbildung, wie eine Bücherschenkung an das Stift Neustift bei Brixen aus dem Jahr 1443 zeigt, mit der er unter anderem auch eine als ›repertorium iuris‹ bezeichnete Handschrift dem Stift übergab [Fn.].
Etwa gleichzeitig mit Ebner ist am Domkapitel Konrad Tegmayr aus Neuburg in der Diözese Augsburg nachweisbar. Von 1444 bis 1449 fungierte er zunächst als kaiserlicher Notar. Seit 1454 ist er als Domherr nachweisbar, er leitete von 1462 an bis zu seinem Tod 1466 als Verwalter das Heiligenkreuzspital in Brixen [Fn.].
Unmittelbar auf ihn folgt Leonhard Natz, Magister und Doktor des kanonischen Rechts. Er ist zunächst 1452 als öffentlicher Notar sowie seit 1466 als Domherr in Brixen nachweisbar. Als Klerikerjurist wurde er 1467 bischöflicher Generalvikar in spiritualibus und übte diese Funktion bis zu seinem Tod 1473 aus [Fn.].
Schließlich ist Konrad Westendorffer als Domherr in Brixen anzuführen. Er hatte zunächst an der Salzburger Kurie Karriere gemacht, unter anderem als Assessor und Kommissar des Offizialatsgerichts. Er studierte an der Universität Wien, war sogar Lizentiat des Kirchenrechts und daher für eine führende Stellung an der Salzburger Kurie prädestiniert. In Brixen übte er seit 1478 das Amt eines bischöflichen Generalvikars aus [Fn.]« (S. 84).
Eine derartige Präsentation von Einzelbeobachtungen — es sei nochmals betont, daß sie für die ganze Arbeit typisch ist — ist, von Quelleneditionen abgesehen, eigentlich nur dann sinnvoll, wenn diese Beobachtungen über Besonderheiten in der Tätigkeit der betreffenden Person Aufschluß geben und man dies aus irgendeinem Grund für wichtig hält (was dann jedenfalls auch erläutert werden müßte). Dies ist aber hier nicht der Fall: Es handelt sich im Gegenteil um stereotyp wiederkehrende Mitteilungen (freilich mit gewissen unwichtigen Schwankungen bei Jahreszahlen, Herkunftsorten usw.), und die betroffenen Personen sind von keinerlei spezifischer Bedeutung, weshalb sie nach der Erwähnung auch sofort wieder vergessen werden dürfen. Ohnehin ist fraglich, wieviel sich selbst im besten Fall mit diesen Beobachtungen anfangen ließe - zumindest macht Neschwara nicht deutlich, in welcher Hinsicht die örtliche Herkunft oder die Tätigkeit eines Notars an einem bestimmten Ort überhaupt wichtig sind.
Die Wahl der Präsentationsform und der Verzicht auf eine Analyse der Erhebungsergebnisse ist bereits durch das Programm des Autors bestimmt. Unter dem Stichwort »Forschungsziel und -methode« findet sich folgender Schlüsselsatz, der im weiteren nicht ergänzt oder modifiziert wird: »Hierbei sollten möglichst viele Daten über das Leben, das soziale Umfeld, die Ausbildung, Karriere und dergleichen über die im heimischen Rechtsleben wirkenden Notare zusammengetragen werden« (S. 8).
Das Problem liegt hauptsächlich darin, daß Neschwara im weiteren keine Fragestellungen formuliert, die es ihm ermöglichen würden, über das Faktensammeln hinauszugehen und die zusammengetragenen Daten zu analysieren. Dieser Vorbehalt gilt selbst bei jenen Passagen, wo der Autor stärker zusammenfaßt. Dies ist vor allem bei der Untersuchung der Tätigkeit von Notaren im Rahmen letztwilliger Erklärungen der Fall. Neschwara hat dazu einige Wiener Testamentsbestände ausgewertet und die Inanspruchnahme von Notaren durch inländische und ausländische Testatoren vom 16. bis zum 18. Jahrhundert ausgezählt. Es zeigt sich dabei eine insgesamt etwas stärkere Beteiligung von Notaren an den Testamenten von Ausländern, vor allem deshalb, weil Italiener die italienischen Beurkundungsgewohnheiten auch in Wien beachteten; besonders im 16. Jahrhundert waren Notare an den Testamenten von Inländern nicht beteiligt, an denen von Ausländern aber sehr wohl. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts und bis ins 18. Jahrhundert hinein dürften die diesbezüglichen Unterschiede zwischen Inländer- und Ausländertestamenten gering gewesen sein. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts nahm die Bedeutung notarieller Testamente generell ab. Insgesamt waren 10 bis 15 Prozent der ausländischen und 5 bis 10 Prozent der inländischen Testamente betroffen. Für welche Problemstellung diese Ergebnisse erhellend sind, gibt der Autor jedoch nicht bekannt. Obwohl also diese Abschnitte methodisch in mancher Hinsicht an durchaus aktuelle Ansätze in der Sozialgeschichte erinnern, bleiben sie letztlich unbefriedigend, weil weder im Hinblick auf rechtshistorische noch auf sozialhistorische Probleme irgendeine Relevanz erkennbar wird.
Ähnliches gilt für die Auswertung der Notarsbibliotheken, die quasi naiv in Form von Verteilungen der Buchbestände (auf Privatrecht, Zivilprozeßrecht etc.) nach Zeiträumen erfolgt — auch hier wird nicht deutlich, worüber solche Informationen Aufschluß geben, außer daß die Notare relativ viel Literatur zum Zivil- und Zivilprozeßrecht hatten, dafür wenig über Staats- und Kirchenrecht, und daß sich zwischen dem 17. und dem 18. Jahrhundert wenig daran änderte (für das 16. Jahrhundert ist der ausgewertete Bestand zu klein, um überhaupt etwas sagen zu können). Was soll mit solchen Ergebnissen erklärt werden?
Im Anhang werden die prosopographischen Ergebnisse nochmals in Listenform präsentiert, in mehreren regions- und zeitbezogenen Abschnitten, in denen Notare namentlich und mit weiteren Daten formularsmäßig angeführt werden. Diese Liste dürfte nur für sehr spezielle Interessen nützlich sein, etwa wenn man einen bestimmten Namen sucht, um Literaturverweise zu finden. Als Grundlage von Gesamtauswertungen ist die Publikation in gedruckter Form hingegen sinnlos. Angesichts des Umfangs von 150 Seiten ist es verwunderlich, daß so etwas heutzutage noch gedruckt wird, da vermutlich allen denkbaren Verwendungen mit einer EDV-Edition besser gedient wäre.
Außer um prosopographische Fragen geht es in der Arbeit auch um einschlägige Normen, ein Thema, das vor allem gegen Ende hin wichtiger wird. Der dritte Teil (1780—1850) ist zur Hälfte dem Zustandekommen und dem Inhalt der Notariatsordnung 1850 gewidmet. Die Vorgeschichte dieses umfassenden Regelungswerkes, das dem Notariat eine vorher nicht dagewesene Bedeutung als allgemeine Beurkundungsinstitution verschaffte, wird anhand der Verwaltungsakten dargestellt. Neschwara hat dafür die Entwürfe und die dazugehörigen Motivenberichte durchgearbeitet und ziemlich detailliert paraphrasiert. Obwohl das Ergebnis eine nur oberflächliche Sicht dieses Prozesses erlaubt, ist eine Alternative schwer vorstellbar, weil für die eigentlich interessanten Aspekte leider die Quellen fehlen — wir kennen zwar die Motivenberichte, nicht aber die Motive. Auch publizistische Quellen versprechen, besonders bei einem Thema wie der Notariatsordnung, nicht viel.
Der Inhalt der Notariatsordnung wird dann Paragraph für Paragraph wiedergegeben; diesen Teil hätte Neschwara getrost weglassen können, da eine knappe Charakterisierung der Grundzüge völlig ausgereicht hätte. Für detaillierte Fragen bleibt einem der Blick in den Gesetzestext ohnehin nicht erspart.
Bei einem so langen Untersuchungszeitraum und einem Untersuchungsgebiet von der Größe Österreichs liegt die Frage nahe, wie es der Autor überhaupt geschafft hat, die praktischen Rechercheprobleme zu bewältigen. Die Antwort ist einfach: Das Werk ist über weite Strecken eine Auswertung der Literatur, aus der, oft in regionalem Bezug, zahlreiche notariatsgeschichtliche Fakten entnommen werden konnten. Dies gilt auch für die prosopographischen Bemühungen, bei denen ebenfalls vielfach auf die Literatur zurückgegriffen werden konnte. Eigene neue Ergebnisse liegen vor allem mit den Forschungen über Wien vor, so beispielsweise mit den erwähnten Auswertungen von Testamenten und Verlassenschaften.
Zusammenfassend ist zu dieser Arbeit zu sagen, daß der zunächst so beeindruckende Umfang des Werkes in Wirklichkeit wohl eine Mangelerscheinung ist: In diesem Band wird zuviel in roher Form publiziert. Von den dutzenden oder hunderten von Notaren, die einzeln dem Leser vorgeführt werden, wird einem keiner in Erinnerung bleiben; hier hätte analysiert und zusammengefaßt werden müssen, um wenigstens im Überblick zu einem einprägsamen Bild der Entwicklung zu kommen. Für Interessierte hätte man ja die Einzelfälle in einer Namensliste mit den sonstigen Informationen zugänglich machen können (aber nicht gedruckt, sondern auf Diskette!). Der Grund für diese Art der Darbietung liegt letztlich im Verzicht auf die Formulierung von Fragestellungen, die die vagen Absichtserklärungen (Erstellung eines »personellen Profils«, S. 8, u. ä.) konkretisiert und eine Trennung des Wichtigeren vom Unwichtigen ermöglicht hätten. So aber ist das Werk viel zu lang und enthält zu viel Überflüssiges.
* Dem Rezensenten lag die ungedruckte Fassung vor.