Norbert Ortmayr

Die Familie im Spannungsfeld von Religion, Ökonomie und Politik: Trinidad 1838—1990

 

Salzburg
1996
414 S.

 

Habilitationsschrift, Universität Salzburg

 

Rezensent: Michael Pammer

Historicum, Winter 1996/1997, 10—13

Die familienhistorische Forschung hat im Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Wien ein großes, traditionsreiches und international beachtetes Zentrum. Eine einschlägige Habilitation eines Absolventen dieses Instituts wäre daher noch nicht ungewöhnlich. Anders verhält es sich damit jedoch im Fall der Habilitation Norbert Ortmayrs, die der Autor 1996 an der Universität Salzburg eingereicht hat: Die Familie im Spannungsfeld von Religion, Ökonomie und Politik: Trinidad 1838—1990 erweitert mit der Einbeziehung eines außereuropäischen Forschungsgebietes die Perspektive ganz erheblich; selbst im Maßstab österreichischer Außereuropa-Forschung ist der von Ortmayr gewählte Fall Trinidad ein wenig beachtetes Beispiel. Die Insel, die flächenmäßig nicht ganz halb so groß wie Oberösterreich ist, liegt direkt vor dem Delta des Orinoco; sie wurde 1797 Spanien von Großbritannien abgenommen und blieb bis 1962 eine britische Kronkolonie (ab 1889 unter Einschluß der kleinen Nachbarinsel Tobago). Nach der Unabhängigkeit verblieb Trinidad und Tobago im Commonwealth. Die Untersuchung Ortmayrs beginnt mit der Aufhebung der Sklaverei in Britisch-Westindien im Jahr 1838 (obwohl der Autor abschnittweise auch auf die Situation davor zurückblickt).

In den dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts war die Bevölkerung der Kolonie mit 44.000 Personen noch recht klein, in der Folge erlebte sie aber ein rasches Wachstum mit jährlichen Raten zwischen 2 und 3 Prozent, kurzzeitig auch darüber; kurz vor dem Ersten Weltkrieg hatte Trinidad und Tobago fast 370.000 Einwohner, im Jahr 1990, nach etwas verlangsamtem Wachstum, bereits 1,16 Millionen. Die Bevölkerungsentwicklung steht in engem Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung und der damit verbundenen Einwanderung. Dazu liefert der Autor einen sehr guten Überblick über die Geschichte Trinidads seit der Abschaffung der Sklaverei, in dem er die Veränderungen in der Wirtschaft mit demographischen Bewegungen, verwaltungsmäßigen Umgestaltungen, der Arbeitsorganisation, religiösen Orientierungen usw. in Zusammenhang bringt. Dieser Teil faßt Entwicklungen zusammen, die in der Forschung zur westindischen Geschichte sicherlich nicht neu sein werden, hierzulande aber nicht als bekannt vorausgesetzt werden können; er ist daher für die Arbeit notwendig und auch in der vorliegenden relativ ausführlichen Form gerechtfertigt. Ortmayr gliedert die Geschichte nach den wichtigsten Exportprodukten Trinidads, nämlich Zucker (1838—1884), Kakao (1884—1930) und Erdöl (1930—1990). Während für die ersten Jahrzehnte Rohrzucker befriedigende Einnahmen brachte, war Trinidad nach der Zuckerkrise der 1880er Jahre gezwungen, sich nach Alternativen umzusehen. Das Ergebnis war eine Kombination von Kakao- und Zuckerproduktion, die jahrzehntelang insbesondere durch hohe Wachstumsraten beim Kakao hohe Exporteinnahmen ermöglichte. Das Ende kam in den zwanziger Jahren dieses Jahrhunderts, als durch äußere und innere Einflüsse die Kakaowirtschaft Trinidads völlig herunterkam; zur selben Zeit bot jedoch bereits das Erdöl eine Alternative, die nach dem Zweiten Weltkrieg neuerlich und ab den siebziger Jahren verstärkt zum Tragen kam.

Das hohe Bevölkerungswachstum im 19. Jahrhundert stand in Zusammenhang mit einer starken Zuwanderung von Arbeitskräften, die die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung entscheidend veränderte. Diese Zuwanderer kamen in der ersten Zeit aus anderen britischen Kolonien, sehr bald aber auch aus Indien; nach wenigen Jahrzehnten war der weitaus überwiegende Teil der Einwanderer indischer Herkunft. Indische Arbeitskräfte wurden als indentured servants nach Trinidad vermittelt, also in einem Arbeitsverhältnis, das sie für eine bestimmte Frist unter erheblichen Einschränkungen der persönlichen Freiheit fest an eine Plantage band; dafür erhielten sie die Überfahrt kostenlos. Die meisten Inder blieben auch nach Ablauf dieser Frist in Trinidad; das Ergebnis ist ein Anteil dieser Gruppe an der gesamten Bevölkerung von heute etwa 40 Prozent. Der Anteil der Inder ist damit etwa gleich groß wie jener der Schwarzen; allerdings kommt zu den Schwarzen noch die Gruppe der Farbigen, die sowohl von Weißen als auch von Schwarzen abstammen, sodaß insgesamt die Inder majorisiert sind. Die sonstigen Gruppen, die Weißen inbegriffen, beanspruchen heute nur kleine Teile der Bevölkerung.

Die ethnische Zusammensetzung hatte im Lauf der Zeit vielfältige Auswirkungen bis hin zu politischen Exzessen in der jüngeren Vergangenheit; auf diese Fragen kann hier nicht eingegangen werden. Es sei lediglich erwähnt, daß die ethnische Zusammensetzung eine wesentliche Voraussetzung für ein von Ortmayr erstelltes und in der eigentlichen Untersuchung verwendetes Schichtungsmodell bildet, das die Schichtzugehörigkeit in erster Linie nach dem Gesichtspunkt des Prestiges bestimmt. Demnach habe es eine Oberschicht gegeben, die der Autor de facto mit der weißen Bevölkerung identifiziert; die schwarze und farbige Bevölkerung teilt Ortmayr in eine Mittelschicht und eine Unterschicht, wobei er hier die Teilung nach beruflichen Kriterien vornimmt. Diese Schichtung bleibt bis in die Nachkriegszeit intakt; mit dem weitgehenden Verschwinden der weißen Bevölkerung verbleibt in der jüngsten Zeit der Beruf als einziges Schichtungskriterium.

Die skizzierte Entwicklung bildet den Rahmen für die Untersuchungen Ortmayrs zur Struktur von schwarzen, farbigen, weißen und indischen Familien. Der für den Autor wichtigste Punkt steht im Zusammenhang einer Diskussion, die seit Jahrzehnten um die Frage geführt wird, warum sich indische und afrikanische Familien in Westindien in wesentlichen Punkten von den Familien in Indien und Westafrika unterscheiden: nach den statistischen Angaben der Regierung findet man in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sowohl bei Indern als auch bei Schwarzen hohe bis extrem hohe Raten unehelicher Geburten und niedrige Anteile verheirateter Personen, was beides nicht dem Muster in den Herkunftsgebieten entspricht.

Für die indisch-stämmige Bevölkerung ist die Erklärung einfach: die Angaben in den Quellen sind lediglich statistische Artefakte, die dadurch zustandekamen, daß Eheschließungen nach hinduistischem oder moselmischem Ritus zuerst gar nicht und in späterer Zeit nur unter bestimmten Voraussetzungen einer staatlich geschlossenen Ehe gleichgehalten wurden. Das heißt, daß Ehen, die in Indien als solche in die Statistik eingegangen wären, in Trinidad lange Zeit als nichtexistent geführt wurden.

Für die schwarze Bevölkerung ist die Antwort nicht so leicht zu finden, da hier nicht statistische Mängel verantwortlich gemacht werden können. Ortmayr referiert mehrere Erklärungsansätze, die in der bisherigen Diskussion vorgebracht wurden und auf Erfahrungen der Sklaverei, westafrikanischen Familienstrukturen, der Geschlechterproportion, Löhnen und der Arbeitsorganisation beruhen. Zum Teil lassen sich diese Auffassungen eindeutig widerlegen, so die Erklärung durch einen angeblichen Frauenüberschuß, der zu einer Häufung von unehelichen Geburten und Familien ohne Ehemann geführt habe; diese Erklärung scheitert, wie Ortmayr darlegt, bereits an der ausgewogenen Geschlechterproportion Trinidads.

Die eigene Erklärung des Autors, die allerdings erst im kurzen abschließenden Kapitel präsentiert wird, beruht auf institutionellen und religiösen Faktoren. Die pastorale Versorgung der Kolonie sei insbesondere in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts äußerst bescheiden geblieben und hätte sich auch in der Folge nie auf das Niveau europäischer Länder gesteigert; dies habe den Versuchen, christliche Ehen durchzusetzen, enge Grenzen gesteckt, zumal bis ins 20. Jahrhundert Ehen in der christlichen Bevölkerung praktisch ausnahmslos vor einem Priester geschlossen wurden. Ortmayr meint damit nicht, daß mangels Priestern keine Gelegenheit zum Heiraten bestand, sondern daß Priester das Familienleben kontrollierten, wobei sie nach Kräften die Leute zum Heiraten nötigten, aber eben zu wenige waren, um alle zum Heiraten zwingen zu können. Die These läßt sich aus den gebotenen Materialien weder belegen noch widerlegen; immerhin lassen aber Ergebnisse anderer Autoren zur Familiengeschichte Europas den Schluß zu, daß wirtschaftliche und rechtliche Bedingungen, die mit der pastoralen Versorgung nichts zu tun hatten, sehr wohl einen eigenständigen Einfluß ausüben und höchst variable Muster von Heiratsverhalten und Illegitimität produzieren konnten. Dennoch ist es wichtig, die Bedeutung kultureller Faktoren zu thematisieren, wenn sie auch nicht immer in der Zwanghaftigkeit wirksam wurden, wie von Ortmayr geargwöhnt.1 Allgemein muß angemerkt werden, daß der Autor die Planmäßigkeit institutioneller Veränderungen überschätzen dürfte, wie sich auch im Kapitel über das Familienrecht zeigt; so interpretiert Ortmayr den Übergang vom spanischen zum britischen Familienrecht als Kontrollmaßnahme zum Schutz von Eigentum, Förderung der Kapitalkonzentration, Profitmaximierung und dergleichen (S. 187—190). Tatsächlich hätte das spanische Recht solche Entwicklungen nicht verhindert, auch sind nicht alle vorgenommenen Änderungen auf diese Weise erklärbar.2

Vor dem Schlußkapitel findet sich ein längerer Abschnitt, in dem die Familienstrukturen in den verschiedenen ethnischen Gruppen bzw. Schichten der Gesellschaft näher charakterisiert werden — eigentlich der wichtigste Teil, da er die oben kurz angesprochenen Grundmuster näher beschreibt und diese Beschreibung auch mit empirischem Material unterfüttert. Die farbige und schwarze Mittelschicht handelt Ortmayr allerdings nur recht kurz ab, da sie in den verwendeten Quellen schwer identifiziert werden kann; er sieht hier eine besondere Rolle der Ehe im Gegensatz zum Konkubinat, die die Eheschließung zum Zeichen des sozialen Aufstiegs bzw. der Schichtzugehörigkeit gemacht habe. Auch die Ausführungen über die weiße Oberschicht bleiben kurz; Ortmayr erkennt bei den Weißen einen Wandel, der zum Verschwinden der in der Zeit der Sklaverei üblichen Konkubinate zwischen weißen Männern und schwarzen oder farbigen Frauen führte, und eine Wiedereinführung rigoroser Vorstellungen von Ehe und Familie. Ausführlicher fällt die Besprechung der schwarzen Unterschicht aus; hier macht der Autor zahlreiche Beobachtungen zur Entwicklung der Anteile von Ehe, Konkubinat, Besuchsbeziehung (einer festen Beziehung bei getrennten Haushalten) und verschiedenen Formen der Trennung, bespricht die Anteile unehelicher Geburten und anderes mehr. Ähnlich bei der indischstämmigen Bevölkerung, die eigens und ebenfalls ausführlich zum Zug kommt.

Die einzige wesentliche Kritik an dieser durchgehend interessanten Arbeit betrifft gewisse Defizite im methodischen Bereich, speziell in den statistischen Teilen. Die Hauptquelle für die Untersuchung der Familienstrukturen sind Volkszählungsergebnisse, die für die Zeit seit der Mitte des 19. Jahrhunderts vorliegen, für die ersten hundert Jahre allerdings nur in aggregierter Form, da die Erhebungsbögen vernichtet wurden oder jedenfalls nicht auffindbar waren. Die Erhebungsbögen aus den Volkszählungen 1960 und 1970 sind erhalten, wurden vom Autor allerdings nicht ausgewertet. Die Zählungen 1980 und 1990 liegen als Computer-Datensätze vor. Aus der Beschreibung der Quellenbasis (S. 48—49) geht nicht hervor, ob diese Datensätze Individualdaten oder bereits aggregierte Daten beinhalten; Ortmayr verwendet sie jedenfalls nur in aggregierter Form in der Art publizierter Volkszählungstabellen.3

Dieser Verzicht auf die Nutzung von Individualdaten (außer den vier Volkszählungen seit 1960 gäbe es noch für den ganzen Untersuchungszeitraum Heiratsbücher bzw. Heiratsregister4) setzt der Untersuchung von vornherein Grenzen. Aggregierte Daten erlauben die Angabe von Anteilswerten für ganze Bevölkerungssegmente, die abwechselnd etwa nach Beruf, ethnischer Zugehörigkeit, Alter, Familienstand usw. bestimmt werden. Die Vermutung liegt nahe, daß solche Faktoren auch gleichzeitig und in Interaktion miteinander wirksam wurden, was sich mit hochaggregierten Daten nicht feststellen läßt. Berechnungen auf der individuellen Ebene würden hingegen solche Modellierungen erlauben. Dem Einwand, daß die Erhebung von Individualdaten einen zu großen Aufwand verursachen würde, wäre entgegenzuhalten, daß nur wenige Variable mit wenigen möglichen Ausprägungen erhoben werden müßten und eine ausreichend große Stichprobe daher verhältnismäßig rasch gezogen werden könnte (außerdem liegt ein Teil des Materials ohnehin bereits in aufbereiteter Form vor).

Abgesehen von dieser grundsätzlichen methodischen Entscheidung des Autors finden sich manche Fehler, die den Eindruck erwecken, daß das Rechnen Ortmayrs Sache nicht ist. Nicht alle diese Fehler sind zwar wichtig für den Gedankengang,5 für manche gilt dies aber doch.

So gibt der Autor bei der Besprechung der Anteile unehelicher Geburten in nichtindischen Familien zuerst die Illegitimitätsquoten nach Altergruppen der Mütter an, um daraus die Veränderung des Risikos unehelicher Geburt im Lebenszyklus abzuschätzen. Aus dem Umstand, daß die Illegitimitätsquoten bei den jungen Müttern besonders hoch waren, schließt Ortmayr auf einen Zusammenhang zwischen dem Alter und dem Risiko, ein uneheliches Kind auf die Welt zu bringen; seine Interpretation läuft jedoch darauf hinaus, daß dies einfach ein Ergebnis des Heiratsverhaltens sei — der Prozentsatz Verheirateter war unter jüngeren Frauen niedriger als unter älteren Frauen. Tatsächlich läßt sich ein solcher Schluß aus den gebotenen Prozentwerten nicht ableiten; vielmehr müßte man die Anteile verheirateter Frauen und die Geburtenziffern in den fraglichen Altersgruppen in die Analyse einbeziehen, um Illegitimitätsrisken insgesamt abschätzen und den Einfluß der Ledigenquoten vom eigenständigen Einfluß des Alters trennen zu können.6

In weiterer Folge geht Ortmayr der Frage nach, warum die Anteile der jemals Verheirateten im Lauf der Zeit anstiegen, zugleich aber auch die Illegitimitätsquote um etwa 7 Prozentpunkte stieg (S. 229). Die Erklärung, die auf den vom Autor angenommenen altersspezifischen Illegitimitätsquoten beruht, ist aus den erwähnten Gründen nicht fundiert, und die tatsächlich zutreffende Erklärung ist weit einfacher: wesentlich ist nicht der Anteil jemals verheirateter Frauen, sondern der Anteil jener Frauen, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes verheiratet waren. Aus den Tabellen 43 und 44 ergibt sich, daß dieser Anteil zwischen 1946 und 1990 dramatisch sank; in den Altersgruppen 20—40 Jahre lag dieser Rückgang bei 6—17 Prozentpunkten unter den Schwarzen und bei 15—20 Prozentpunkten unter den Farbigen, was die steigenden Illegitimitätsraten hinreichend erklärt.7 Dies relativiert auch das Ergebnis Ortmayrs, es sei bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts zu einer partiellen Durchsetzung der »christlichen Ehe« in der schwarzen und farbigen Unterschicht gekommen, was sich dann nicht mehr wesentlich verändert habe. In Wirklichkeit stiegen die Anteile Verheirateter zwischen 1946 und 1990 in diesem Teil der Bevölkerung insgesamt zwar an, doch nur unter den Altersgruppen ab 40 Jahre.

Von diesen Punkten abgesehen, wären nur einige redaktionelle Änderungen politisch nicht korrekter Ausdrucksweisen vorzunehmen: So sollte der Ausdruck »Negerblut« [!] als Bezeichnung für eine afrikanische Abstammung, auch wenn er aus einer Quelle stammt, unter distanzierende Anführungszeichen gesetzt werden,8 und die Vermittlung von indischen Arbeitern und deren Überfahrt sollte nicht, so wie hier häufig, als »Einfuhr von indischen Arbeitern« bezeichnet werden, obwohl sich vielleicht weiße Zeitgenossen so ausgedrückt hätten. Sicher gut gemeint ist die Erklärung von Straftaten indischer Einwanderer als Verzweiflungstaten, »die systembedingt waren« (S. 275) — indessen geht es um Eifersuchtsmorde von Männern an ihren Ehefrauen, was »natürlich« [Ortmayrs Lieblingswort] die Frage eröffnet, wo nun hier wirklich die politisch korrekte Position zu finden wäre …

Alle die zuletzt angeführten Kritikpunkte lassen sich leicht beheben (nicht allerdings die Kritik an der ausschließlichen Verwendung aggregierter Daten, da in diesem Fall der Hauptteil völlig umgeschrieben werden müßte); insgesamt eine interessante, auch recht lesbar geschriebene Arbeit.

 
 

  1. Ortmayr spricht in diesem Zusammenhang stets von »Kontrolle«, etwa daß »die katholische Kirche knapp zwei Drittel und die anglikanische Kirche ein Viertel aller Eheschließungen kontrollierte« (S. 335). Vielleicht sollte man hier eher von »Protokollieren« statt von »Kontrollieren« sprechen.
  2. So hat das Verbot einer Legitimierung unehelicher Kinder durch nachfolgende Heirat der Eltern nichts mit Eigentumssicherung zu tun. Und die Schaffung großer Güter erforderte ebenfalls keine Änderung des Familien- und Erbrechts für die ganze Bevölkerung — Fideikommißregelungen hätten dieselbe Wirkung gehabt.
  3. Die verwendeten Kategorien sind dabei nicht immer klar; so ist nicht klar, wie sich die Konkubinatsanteile in der schwarzen und der farbigen Unterschicht laut Tabelle 65 mit den entsprechenden Angaben in den Tabellen 44 und 45 vereinbaren lassen.
  4. Auch gäbe es mindestens für die letzte Zeit Akten von familienrechtlichen Prozessen. Ortmayr erwähnt auch wiederholt seine eigenen Feldforschungen, verwertet aber deren Ergebnisse in der Arbeit nicht. Auch das Bildmaterial im Anhang steht in keinem besonderen Bezug zu den Ausführungen im Text.
  5. So die krude Berechnung einer Bevölkerungswachstumsrate für den Zeitraum 1835—1881: Ortmayr kommt bei einem Wachstum von 44.085 (1835) auf 153.128 (1881) Personen auf eine jährliche Rate von 5,3 Prozent (wohl nach: [ 153128 — 44085 ] / 440,85 / 46 = 5,38), eine Rate, »die heute selbst nicht in jenen Dritte-Welt-Ländern mit der massivsten Bevölkerungsexplosion anzutreffen ist« (S. 68). Tatsächlich betrug das Wachstum im Durchschnitt lediglich 2,7 Prozent pro Jahr und lag damit weit unter heutigen Wachstumsraten in Afrika.
  6. Wären die Verheiratenquoten 1980 die gleichen wie 1990 gewesen (die Zahlen für 1980 sind nicht angegeben), so ließe sich sagen, daß unter den 20—24 Jahre alten Frauen jene 11 Prozent, die verheiratet waren, 38 Prozent der Kinder von Müttern dieser Altersgruppe auf die Welt brachten; 89 Prozent waren unverheiratet, sie brachten 62 Prozent der Kinder auf die Welt. Die entsprechenden Zahlen für die 35—39 Jahre alten Frauen: die 40 Prozent verheirateten Frauen gebaren 58 Prozent der Kinder, die 60 Prozent unverheirateten Frauen gebaren 42 Prozent der Kinder. Die Wahrscheinlichkeit, ein Kind auf die Welt zu bringen, war in allen Altersgruppen für verheiratete Frauen größer als für unverheiratete, doch war diese Relation bei den jüngeren Frauen ausgeprägter als bei den älteren. Die Wahrscheinlichkeit, überhaupt ein Kind auf die Welt zu bringen, hängt allerdings noch von der kohortenspezifischen Geburtenziffer ab.
  7. Die Anteile der jemals Verheirateten sanken in den Altersgruppen bis 25 Jahre ebenfalls, in den darüberliegenden Altersgruppen stiegen sie allerdings leicht an; für die Fragestellung ist dies jedoch bedeutungslos.
  8. Ortmayr schreibt, daß Familien »den Ruf hatten, Negerblut in ihren Adern zu haben« (S. 331), was eine Paraphrase einer Quelle ist (»they are said to be touched with Negroblood«, ebenda).