Elmar Schübl
Mineralogie, Petrographie, Geologie und Paläontologie. Zur Institutionalisierung der Erdwissenschaften an österreichischen Universitäten, vornehmlich an jener in Wien, 1848—1938
Scripta geohistorica. Grazer Schriften zur Geschichte der Erdwissenschaften 3
Graz
Grazer Universitätsverlag — Leykam
2010
XII, 304 S.
€ 29,90
Habilitationsschrift, Universität Graz
Rezensent: Michael Pammer
Historicum, Sommer—Herbst 2011, 4—6
Die Geschichte einer Wissenschaft kann bekanntlich ganz verschieden betrieben werden, etwa als Geschichte der gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse, als Biographie von Wissenschaftlern, als Geschichte wissenschaftlicher Institutionen. Letzteres ist Thema der Grazer Habilitationsschrift von Elmar Schübl.
Wie aus dem Titel ersichtlich, wird die Institutionalisierung der Erdwissenschaften mit starker Einschränkung auf die Universitäten, und dabei vor allem auf die Universität Wien, behandelt. Die Erdwissenschaften waren darüber hinaus auch an einer Reihe weiterer Institutionen wie dem Naturhistorischen Museum und anderen Museen, der Akademie der Wissenschaften und der Geologischen Reichsanstalt vertreten (es gab Überschneidungen mit den Universitäten, da eine Reihe von Wissenschaftlern, die an den außeruniversitären Einrichtungen tätig waren, auch die Lehrbefugnis besaßen). Zum außeruniversitären Bereich gibt es nur ein kürzeres Kapitel mit besonderem Augenmerk auf Fragen wie organisatorische Gliederung, Personalstand und dergleichen. Bis zum Schluß wird nicht klar, welches Gewicht den Erdwissenschaften an der Universität Wien im Kontext der gesamten österreichischen oder österreichisch-ungarischen Universitätslandschaft zukommt, von ausländischen Universitäten und sonstigen Einrichtungen ganz zu schweigen. Eine kurze allgemeine Charakterisierung der Erdwissenschaften in Österreich (naturgeschichtliche Lehre, gelehrte Gesellschaften und so weiter) liefert der Autor nur für die Zeit vor der Mitte des 19. Jahrhunderts.
So gut wie keine Erwähnung findet die angewandte Forschung, die bei einem Fach wie der Geologie große Bedeutung hat. Auch wenn man diesen Teil in einer Geschichte des Institutionalisierungsprozesses nicht per se berücksichtigen will, müßte die wirtschaftliche Bedeutung des Faches zumindest als Erklärung für forschungspolitische Entscheidungen zur Sprache kommen. Die Forschungspolitik im umfassenderen Sinn ist aber überhaupt kaum ein Thema des Bandes, was in Anbetracht der besonderen rechtlichen Situation von Wissenschaft und Universitäten unverständlich ist.
Institutionalisierung von Wissenschaft
Entscheidend wichtig an den rechtlichen Bedingungen, unter denen man zwischen 1848 und 1938 in Österreich wissenschaftlich arbeiten konnte, war der verfassungsrechtliche Schutz, der die meiste Zeit bestand. Die Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre galt für kurze Zeit nach dem Grundrechtspatent von 1849 (RGBl 151); sie wurde im Silvesterpatent (RGBl 3/1851) aufgehoben. Im Neoabsolutismus bestanden prinzipiell Eingriffsrechte der Regierung, auch (entgegen den Ausführungen Schübls1) auf Basis des Konkordats von 1855 (RGBl 195). Ab dem Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (RGBl 142/1867) war aber die Wissenschaftsfreiheit bis 1934 in Geltung. In die »Verfassung 1934« (BGBl 1/1934 II) wurde die Bestimmung von 1867 zwar übernommen, auf dem Verordnungsweg wurde sie aber praktisch sofort wieder außer Kraft gesetzt.2 Mit der deutschen Okkupation wurde dann auf Basis der »Verordnung zur Neuordnung des österreichischen Berufsbeamtentums« (GBlÖ 160/1938) unter anderem in aller Offenheit die Pensionierung von politisch unzuverlässigen oder dem Nationalsozialismus gegenüber ablehnend eingestellten Beamten dekretiert, mit den entsprechenden Folgen für die Universitätsbediensteten. Im wesentlichen bestand das Grundrecht also von 1867 bis 1934 und damit im größten Teil des Untersuchungszeitraums.
Für institutionelle Fragen ist dies deshalb relevant, weil die Grundrechte als Abwehr- und Schutzrechte verstanden wurden, nicht aber im juristischen Sinn als institutionelle Garantie. Solange der Grundrechtsschutz funktionierte, konnten Gesetzgeber und Regierung in die Wissenschaft nicht über grundrechtsrelevante Maßnahmen wie Verbot der Lehre, Einschränkung der Themenwahl oder der Publikationen und ähnliches eingreifen, sondern nur über die organisatorische Seite, das heißt in erster Linie über die Zuweisung von Ressourcen. Durch die geltende Kompetenzverteilung betraf dies alle relevanten Bereiche: die Ausgestaltung der Organisationseinheiten, die Finanzierung der Infrastruktur, die Zuweisung von Dienstposten und die Personalauswahl. Die Institutionalisierung eines Fachs spielte sich auf all diesen Ebenen ab, und eine Geschichte dieses Vorgangs müßte all das berücksichtigen und erklären, wobei wissenschaftsimmanente Faktoren ebenso relevant wären wie wissenschaftsorganisatorische (seien es bürokratische Strukturen, seien es informelle Bindungen) Faktoren. In wirtschaftlicher Hinsicht wären sowohl die fiskalische Seite als auch Produktion und technische Entwicklung in den relevanten Sektoren, insbesondere im Bergbau, zu berücksichtigen.
Tatsächlich gibt es in diesem Buch aber überhaupt keine systematische Behandlung dieser Fragen (der Autor stellt auch gar keine Überlegungen an, wie man so etwas aufziehen könnte). Die Rolle der Regierung bleibt merkwürdig unbestimmt, im wesentlichen beschränkt sich der Autor auf Personalangelegenheiten, das heißt praktisch auf die Personalangelegenheiten der Universität Wien; obwohl auch in diese Sachen die Regierung involviert war — stärker bei der Berufung von Professoren, weniger stark bei Habilitationen —, wird ihre Rolle im Geschehen nicht sonderlich klar. Schübl referiert hier eingangs vor allem die Gesetzeslage (mit langen wörtlichen Zitaten), die aber nichts darüber besagt, wie die Regierung ihren Spielraum nutzte.
Zur wirtschaftlichen Bedeutung der Erdwissenschaften als Faktor für den Institutionalisierungsprozeß des Fachs findet man in diesem Band nahezu nichts. Im Kapitel »Bemerkungen zur Berufungspolitik« heißt es: »Als sich in den 1860er Jahren an der Universität Wein Geologie und Petrographie von der Mineralogie emanzipierten, wurde ihre angestrebte Institutionalisierung vom Ministerium mit volkswirtschaftlichen Argumenten begründet. 1862 verwies v. SCHMERLING auf die wirtschaftlichen Entwicklungen in England und Frankreich, und 1868 betonte Leopold Hasner den Mineralreichtum des Habsburgerreiches. Extraordinariate für Geologie und Petrographie richtete man 1862 bzw. 1868 ein.« (81) Damit ist das Thema erledigt.
Erdwissenschaften in Österreich
So wie andere Fächer auch differenzierten sich die Erdwissenschaften im Lauf der Zeit in verschiedene Teilgebiete aus. Zunächst bestand das Fach vor allem in Mineralogie, in weiterer Folge entwickelten sich Paläontologie und von ihr ausgehend Geologie sowie Petrographie zu eigenen Zweigen, die an der Universität Wien im Lauf der fünfziger und sechziger Jahre jeweils eigene Extraordinariate oder Ordinariate erhielten. Zur Situation in den Reichsratsländern insgesamt gibt der Autor einen Überblick über bestehende Professuren und Habilitationen an den Universitäten, im besonderen dann auch an der Universität Wien. Erwartungsgemäß schwankten die Zahlen der Habilitationen im Zeitablauf. Wenn man diese Schwankungen für systematische Bewegungen halten möchte, handelte es sich einfach um einen Schweinezyklus; da die Zahlen aber überhaupt ganz gering waren, wird ein guter Teil der Bewegungen wohl zufällig gewesen sein. Vergleicht man die Zahlen der Habilitationen mit jenen der Lehrenden und Lehrveranstaltungen, sieht man, daß daß das Lehrangebot unabhängig von der Zahl der Habilitationen immer gewährleistet war (90, 93).
Im Hauptteil des Bandes bespricht der Autor der Reihe nach jedes der vier Teilgebiete Mineralogie, Petrographie, Geologie und Paläontologie. Auch hier beginnt er jeweils mit einem Überblick über Personalbewegungen und die räumliche Unterbringung, dann werden die Fachvertreter der Reihe nach in kurzen biographischen Skizzen durchbesprochen.
Einzelfalldarstellungen
Diese biographischen Skizzen zu den Fachvertretern beanspruchen ziemlich genau die Hälfte des Textes. Die Einteilung erfolgt chronologisch beziehungsweise nach Ordinariaten, was nahezu gleichbedeutend ist, weil es in jedem Fach fast immer nur einen Ordinarius zur gleichen Zeit gab. In den Ordinariats-Kapiteln werden die sonstigen Personen untergebracht, das heißt insbesondere die in der fraglichen Periode Habilitierten und die Extraordinarien. Die betreffenden Personen werden sozusagen im Gänsemarsch vorbeigeleitet, einige der Habilitierten kommen allerdings noch einmal vor, wenn sie Ordinarien werden.
Was erfährt man in den Kurzbiographien? Der nächstliegende Vergleich dieser Texte wäre jener mit Nachrufen in lokalen Fachorganen, etwa den Mitteilungen der Geologischen Gesellschaft in Wien. Solche Nachrufe zeichnen sich, wie man weiß, durch eine vollständige Erfassung einiger weniger Fakten, eine Würdigung der ausnahmslos herausragenden Persönlichkeiten und eine schonende Behandlung der heikleren Punkte im Leben des Dahingegangenen aus. Leider ist Schübls Elaborat nicht weit von diesen Vorlagen entfernt, was zum Beispiel bei der unergiebigen Behandlung der politischen Geschichte deutlich wird (dazu unten).
Quellenbedingt wird allerdings, abweichend von Nachrufen, ein bestimmter Aspekt im vorliegenden Band besonders eingehend behandelt, nämlich die mit Berufungen und Habilitierungen zusammenhängenden Vorgänge. Dazu gehört die stereotype Mitteilung, XY sei, »nachdem Kolloquium und Probevortrag den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hatten«, oder »nach erfolgreichem Probevortrag und Kolloquium« habilitiert worden (grundsätzlich konnte die Fakultät von diesen Dingen absehen, faktisch waren sie selbstverständlich); des öfteren zitiert der Autor auch aus Habilitationsgutachten. Weiters kommen hier auch alle möglichen Akteninhalte zur Sprache, wie sie sich bei Berufungen unvermeidlich ergeben. Schübl neigt dazu, auch irrelevante Dinge dieser Art nicht nur resümierend mitzuteilen, sondern auch lange wörtliche Zitate aus den Quellen wiederzugeben. Ein beliebiges Beispiel, um die Gewichtigkeit der Inhalte zu illustrieren, wäre etwa, daß der Mineraloge August Emanuel Reuss 1863 nur gegen ein Jahresgehalt von 4000 Gulden bereit war, von Prag nach Wien zu wechseln; Schübl widmet diesem für die Institutionengeschichte nicht zentralen Thema eine dreiviertel Seite, wovon eine halbe Seite auf ein wörtliches Zitat einer Eingabe von Staatsminister Schmerling entfällt (125). Zitate in Länge einer halben oder ganze Seite findet man außerordentlich oft, der Lesegenuß entspricht den Erwartungen: »Deshalb mußte ich mir, als es zu meiner Kenntnis gelangte, daß an Professor TSCHERMAK eine Berufung an die Universität Göttingen unter sehr vortheilhaften Bedingungen [Fn.] ergangen sei — ich habe von dem diesfalls aus dem preußischen Unterrichts-Ministerium unmittelbar an ihn ergangenen Schreiben selbst Einsicht genommen – gegenwärtig halten, daß demselben hierdurch die Gelegenheit geboten sein würde, in wahrscheinlich kurzer Zeit unter noch günstigeren Modalitäten eine Berufung auf eine der an den Universitäten in Leipzig und Berlin in Erledigung kommenden mineralogischen Lehrkanzeln zu erfahren, daß aber ein würdiger Ersatz für diese Lehrkraft in Oesterreich nicht zu finden wäre.« (155) Es geht dann noch weiter.
Ebenfalls unmotiviert wirken diverse Zitate, die nun tatsächlich aus Nachrufen stammen und mehr über die Autoren dieser Texte als über den Gegenstand ihrer Betrachtungen aussagen. Eines von vielen Beispielen ist etwa die Mitteilung von Hermann Tertsch über Albrecht Schrauf, der sich, wie Tertsch meinte, im Dienst der Wissenschaft aufgerieben habe: »Den Raubbau, den SCHRAUF durch Jahrzehnte mit seinen eigenen Kräften trieb, sollte er bitter büßen.« (129) (Dies ist die Erklärung für das Nervenleiden und die Kontaktunfähigkeit Schraufs.) Nachrufe neigen dazu, die ungeheuren Arbeitsanforderungen, denen Universitätsprofessoren unterliegen, besonders hervorzuheben.
Solche Sprachregelungen übernimmt Schübl nicht selten unkommentiert, damit bestimmen sie das gebotene Bild von den besprochenen Personen auch in den ungewöhnlicheren Fällen. Einer von ihnen ist der Petrograph Max Schuster, der 1882 im Alter von 26 Jahren habilitiert wurde, wobei er als Habilitationsschrift seine Dissertation vorgelegt hatte. In den folgenden fünf Jahren bewarb sich Schuster um freie Stellen, aber, so Schübl, ihm »blieb die erwartete akademische Karriere versagt« (162). Schuster war also mit 31 Jahren immer noch nicht Professor, da nahm er sich das Leben. Ein von Schübl über eine halbe Seite unkommentiert zitierter Nachruf von Gustav Tschermak erklärt den Suizid mit der Enttäuschung über eine nicht gelungene Karriere (162); damit endet der Abschnitt über Schuster.
Man könnte nun sagen, daß eine weniger inhaltsleere Biographie Schusters wahrscheinlich aufgrund der Quellenlage kaum zu realisieren gewesen wäre (andererseits könnte man unter diesen Umständen einfach darauf verzichten, die Beschreibung auf das Dreifache der erforderlichen Länge zu dehnen). Daß die Dürftigkeit dieser Darstellungen nicht nur an der Quellensituation liegt, zeigt sich jedoch bei einem Aspekt, der gerade in einer Untersuchung der institutionellen Seite eines Wissenschaftsfachs interessant wäre, nämlich bei der Geschichte der Erdwissenschaften im Nationalsozialismus.
Diktaturen und ihre Folgen
Wie aus dem Untertitel ersichtlich, soll der Untersuchungszeitraum bis 1938 reichen. Der Autor begründet das nicht, faktisch hält er sich aber ohnehin nicht an diese Abgrenzung. Eine Begründung wäre deshalb notwendig, weil, wie schon erwähnt, 1938 institutionell zwar tatsächlich einen Einschnitt bedeutet, aber dieser Einschnitt als solcher zu thematisieren wäre: Wenn ein Teil des Personals aus politischen Gründen ausgewechselt wird, ist dieser Vorgang als solcher von Interesse und nicht nur ein Anlaß, eine Untersuchung enden zu lassen.
Zu den Erdwissenschaften 1938 und 1945 schreibt Alois Kernbauer, daß man »auf die Mitarbeit und die Mithilfe einzelner wissenschaftlicher Disziplinen bzw. einzelner Wissenschafter ganz entscheidend angewiesen war. Eines dieser Fächer waren Geologie und Lagerstättenkunde. So ist es […] kaum verwunderlich, daß die allermeisten Geologen im Hochschuldienst die politischen Veränderungen des Jahres 1938 ebenso wie jene des Jahres 1945 überlebten. Zu wichtig war das fachliche Wissen und Können der Geologen für die jeweiligen politischen Systeme, als daß man darauf hätte verzichten wollen.«3
Diese These ist interessant: In einem wirtschaftlich relevanten Wissenschaftsgebiet seien die sonst üblichen Terrormaßnahmen des nationalsozialistischen Regimes und später die Entnazifizierung unterblieben, weil man das Personal gebraucht habe. Stimmt die Einschätzung? Eine Untersuchung dieser Frage müßte außer der politischen Position der Professoren und Dozenten auch die Vorgänge in Verwaltung und Justiz erforschen. Im vorliegenden Band findet man zum Thema zunächst in der Einleitung eine schwer verständliche Bemerkung: »Das österreichische Universitätswesen betreffend markiert der Ausbruch des Ersten Weltkriegs jenen Anfang vom Ende, der gemeinhin in den Geschehnissen von 1938/39 ausgemacht wird.« (23) Wenn die geschraubte Formulierung — »die Geschehnisse von 1938/39« als »Anfang vom Ende«? — überhaupt etwas bedeuten soll, dann wahrscheinlich, daß nicht der Nationalsozialismus, sondern bereits der Erste Weltkrieg die österreichische Wissenschaft geschädigt haben soll. Wirklich eine ungewöhnliche Einschätzung. Der Autor begründet sie mit dem Kriegsdienst vieler Wissenschaftler und seinen Folgen sowie mit den fiskalischen Problemen der Zwischenkriegszeit, die Neubauten von Universitäten verhindert hätten.4 Sonst bietet der Band zum Thema 1934, 1938 und 1945 lediglich spärlich erläuterte Informationen über Entlassungen, Zwangspensionierungen und Wiedereinstellungen. Diesen Informationen läßt sich zumindest soviel entnehmen, daß die These Kernbauers in einem buchstäblichen Sinn stimmt, da die Erdwissenschaftler die politischen Wechsel im allgemeinen physisch überlebten.5 Ansonsten gab es jedoch 1938, aber auch schon im »Ständestaat«, sehr wohl einige Eingriffe.6 1945 wurde eine ganze Reihe von Personen außer Dienst gestellt; einige wurden 1947 bei verminderten Bezügen pensioniert, einige nahmen später ihre Lehrtätigkeit wieder auf.
Was dahintersteckte, darf man als Leser vermuten. So heißt es zu Kurt Ehrenberg kurz: »1945 verlor er seine Professur. Als Privatdozent der Speläologie nahm er im Studienjahr 1952/53 seine Lehrtätigkeit wieder auf.« (270) Anderen Quellen kann man entnehmen, daß Ehrenberg 1945 vom Dienst enthoben und 1947 mit gekürzter Pension in den Ruhestand versetzt worden war7 — offenbar ein sogenannter Minderbelasteter. Näheres erfährt man nicht. Das gilt in den anderen Fällen genauso. Die Durchsagen beschränken sich auf verhaltene Formulierungen: »Nachdem ABEL aus politischen Gründen 1934 in den zeitlichen Ruhestand versetzt worden war …« (265) Elise Hofmann »lehrte bis 1945 … 1949 konnte sie ihre Lehrtätigkeit … wieder aufnehmen.« (269) Zu dem Paläobiologen Otto Antonius heißt es: »1931 wurde ihm der Titel eines außerordentlichen Professors verliehen, [Fn.] nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten war er ab Herbst 1939 als außerplanmäßiger Professor an der Universität Wien tätig; an der Hochschule für Bodenkultur wurde er 1940 Honorarprofessor. Otto ANTONIUS nahm sich wenige Wochen vor seinem 60. Geburtstag am 9. April 1945 das Leben.« (266) Das ist nicht falsch, doch hätten ein paar zusätzliche Informationen nicht geschadet. Antonius war 1934 wegen Mitgliedschaft in der NSDAP als Direktor des Tiergartens Schönbrunn suspendiert worden, hatte den Vorwurf bestritten und 1937 seine Tätigkeit wieder aufnehmen und bis 1945 fortsetzen können. Für seinen Suizid beim Zusammenbruch des »Dritten Reichs« ist aufschlußreich, daß er sich gemeinsam mit seiner Frau das Leben nahm.8
Alles in allem ist der Aspekt der politischen Einflußnahme auf die Erdwissenschaften insuffizient ausgefallen.
Zusammenfassung
Die letzte biographische Notiz des Bandes betrifft den zweiten Lebensabschnitt des Paläontologen Kurt Ehrenberg (ab 1937). Mit diesen Bemerkungen endet der Text, es folgt das Quellenverzeichnis. In gewisser Weise ist das auch die richtige Art, den Band zu beenden. In einem Buch, dessen Inhalt in erster Linie die Sammlung einzelner Fakten zu ein paar Dutzend Personen ist, gibt es eigentlich nichts zusammenzufassen. Der Band wird Benutzer ansprechen, die Informationen zu einzelnen Fachvertretern suchen. Man hätte ihn von vornherein als biographisches Lexikon aufziehen können, aber auch in der vorliegenden Form kommt er, bedingt durch die redaktionelle Gestaltung, einem solchen Lexikon nahe. Über die Institutionalisierung des Fachs gibt er jedoch wenig Auskunft.
In der Verordnung zur Abänderung der Habilitationsnorm (StGBl 415/1920) wurde bestimmt, daß der Unterrichtsminister die erforderliche Bestätigung der Lehrbefugnis »ohne Angabe von Gründen« verweigern und auch eine bereits gegebene Bestätigung »aus wichtigen Gründen des öffentlichen Wohls« widerrufen könne (BGBl 34/1934 II, Art. III und IV).