Peter G. Tropper
Vom Missionsgebiet zum Landesbistum. Organisation und Administration der katholischen Kirche in Kärnten von Chorbischof Modestus bis zu Bischof Köstner
Klagenfurt
Carinthia
1996
554 S.
Habilitationsschrift, Universität Graz
Rezensent: Alfred S. Novacek
Historicum, Sommer 1997, 6—7
Die kirchliche Entwicklung Kärntens wurde über die längste Zeit von außen bestimmt. Zwar hatte es bereits in der Antike Bischöfe in Virunum (bei Maria Saal) und Teurnia (nahe Spittal) gegeben (die beiden Städte waren nacheinander Provinzhauptstadt), doch wurde diese erste Kirche in Kärnten durch die eindringenden Slawen beseitigt. Die Neumissionierung ab dem 8. Jahrhundert und die Neuorganisation erfolgten durch zwei außerhalb Kärntens gelegene Zentren, nämlich durch das Erzbistum Salzburg und das Patriarchat von Aquileja, wobei ab 811 die Drau als Grenze zwischen den beiden Einflußbereichen festgelegt wurde; weiters wurde von Freising aus das Kloster Innichen als Missionskloster gegründet. Mit diesen Bemühungen begann die 1200 Jahre dauernde Geschichte der Kirche in Kärnten, die Peter G. Tropper vom Klagenfurter Diözesanarchiv in seiner kirchengeschichtlichen Habilitationsschrift (eingereicht an der Theologischen Fakultät der Universität Graz) nachzeichnet.
Der Weg zum »Landesbistum« — nach diversen Abtretungen an die benachbarten Bistümer und Erzbistümer in Italien und Jugoslawien 1923 umfaßt das Bistum Klagenfurt das gleiche Gebiet wie das Bundesland Kärnten — mußte vor dem Hintergrund der frühmittelalterlichen Situation über viele Etappen gehen. Ein wichtiger Schritt war die Errichtung des Bistums Gurk durch Erzbischof Gebhard von Salzburg 1072. Zur Ausstattung des neuen Bistums verwendete der Erzbischof die Güter eines Gurker Nonnenklosters, das zu diesem Zweck aufgelöst wurde; ein Diözesangebiet — wichtig wegen der Möglichkeit, einen Zehent zu nehmen — erhielt Gurk allerdings erst gut sechzig Jahre später, und der Bischof von Gurk fungierte anfangs lediglich als Vikar des Erzbischofs von Salzburg. Die Unabhängigkeit von Salzburg wurde über Jahrhunderte angestrebt, ebenso ging die Ausweitung des Gurker Jurisdiktionsgebietes über eine lange Zeit: Bis 1787 umfaßte das Bistum nur gut ein Zehntel des heutigen Diözesangebiets, erst mit der josephinischen Diözesanregulierung erhielt es fast den gesamten Salzburger Anteil und Teile der Gebiete von Görz, Laibach und Lavant. Eine wichtige Rolle für Gurk spielten lange Zeit die Interessen des Landesfürsten; 1535 wurde neben anderen Bestimmungen ein Kompromiß zwischen Ferdinand I. und dem Erzbischof von Salzburg über die Nominierung der Gurker Bischöfe erreicht.
Ähnlich abhängig von Salzburg war auch der Oberhirte des 1228 errichteten Bistums Lavant, der vom Salzburger Erzbischof ernannt wurde. Das Bistum hatte anfangs nur fünf Pfarreien; seit dem Ende des 16. Jahrhunderts fungierten die Lavanter Bischöfe zugleich als Salzburger Generalvikare für Kärnten (von kleinen Unterbrechungen abgesehen, während derer die Bischöfe von Gurk diese Funktion ausübten). Das kleine Bistum Lavant wurde erst mit der josephinischen Diözesanregulierung merklich vergrößert, entwickelte sich dabei allerdings aus Kärnten hinaus: 1858/9 wurde das Bistum nach Marburg verlegt, die Kärntner Anteile des Diözesangebiets wurden an Gurk übertragen, und Lavant wurde zum Bistum für die gesamte Untersteiermark. Damit war das »Landesbistum« Gurk (seit der Verlegung 1787 ist der Bischofssitz Klagenfurt), von den späteren Arrondierungen abgesehen, eigentlich bereits perfekt.
Bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts war also das Gebiet der heutigen Diözese Klagenfurt in kirchlicher Hinsicht stark zersplittert, mit dem überwiegenden Teil unter der Jurisdiktion auswärtiger Bischöfe. Für die vorliegende Darstellung bedeutet dies, daß die Geschichte des Patriarchats von Aquileja bzw. des Erzbistums Görz (als Nachfolger Aquilejas) und die Geschichte des Erzbistums Salzburg über weite Strecken die Geschichte der Kirche in Kärnten mitbestimmten. Dementsprechend bezieht Tropper auch die Kirchengeschichte Salzburgs und (weniger) die von Aquileja und Görz in die Darstellung ein.
Kirchliche Organisation und Administration, dieses Thema reicht in Troppers Band über eine enge Behördengeschichte hinaus und schließt ebenso Fragen der Seelsorge und des Bildungswesens ein wie die territoriale Gliederung und die Pfarrorganisation. Rechtliche Normen, seien es eigene Normen der Kirche in Form von konziliaren oder synodalen Vorschriften oder staatliche und staatskirchenrechtliche Regelungen, werden als Grundlage der kirchlichen Verwaltung wiedergegeben (im Anhang findet sich auch eine Auflistung der Themen der Kärntner Pastoralkonferenzen seit 1864); die Umsetzung in den Pfarren, die Kontrolle der Pfarren durch die visitierenden Bischöfe, die kirchlichen Finanzen, immer wieder Kurzbiographien von kirchlichen Würdenträgern und vieles andere wird in einer Fülle von Informationen dargeboten - auch die Behördengeschichte fehlt nicht, sie reicht bis zu einer Auflistung der Referate und Referenten im Konsistorium im Jahr 1939. Überhaupt hat Tropper einen starken Hang zur Präsentation von wenig bearbeitetem Material in Form von Auflistungen, so bei den erwähnten Kurzbiographien von Bischöfen, aber auch etwa bei den Listen von Benefizien in der tridentinischen Zeit, die gleich über mehrere Seiten gehen und eher unmotiviert die bei der Bestellung zu entrichtenden Taxen anführen. Derartige Dinge, so man sie überhaupt wichtig genug findet, gehören in einen Anhang.
Die Darstellung ist in sechs zeitliche Abschnitte geteilt; von ihnen reicht der erste bis zum Ende des 13. Jahrhunderts, der zweite bis zum Tridentinum; mit der tridentinischen Reform und der theresianisch-josephinischen Zeit werden in den folgenden beiden Abschnitten die wichtigen Reformzeiten der frühen Neuzeit behandelt; ebenfalls in je einem Abschnitt sind das 19. und das 20. Jahrhundert untergebracht. Die Darstellung wird also für die neuere Zeit etwas dichter, trotzdem kann man die zeitliche Verteilung als ausgewogen bezeichnen. Über den Aufbau eines Buches kann man immer streiten, und es ist keine Frage, daß eine Einteilung nach Zeiträumen Vorteile hat, weil eben oft Eigenarten einer Epoche verschiedene Sachbereiche in ähnlicher Weise prägen. Auf der anderen Seite hat die Entscheidung für eine zeitliche Gliederung im vorliegenden Fall dazu geführt, daß die Darstellung sachlich ungleichmäßig ausgefallen ist und der Eindruck entsteht, daß gelegentlich Informationen genutzt wurden, so wie sie gerade zur Hand waren, und manche andere Bereiche entsprechend weniger eingehend behandelt werden.
Am deutlichsten wird dies bei der unterschiedlich ausführlichen Behandlung der zu verschiedenen Diözesen gehörenden Teile Kärnten. Man erfährt zumeist über Gurk mehr als über Lavant und über Salzburg mehr als über Aquileja bzw. Görz. Freilich gilt dies nicht durchgehend: So wird im Abschnitt über die theresianisch-josephinische Epoche dann doch wieder des längeren auf die Tätigkeit des ersten Görzer Erzbischofs Karl Michael von Attems in Kärnten eingegangen, was sicher auch ein Ergebnis der eigenen Forschungen Troppers über Attems ist. So legitim es ist, bei eigenen Forschungsbereichen ausführlicher zu werden, so bedauerlich ist die sparsame Behandlung von Aquileja und Görz in den anderen Teilen.
Kurz faßt sich Tropper auch bei der Behandlung der geistlichen Orden und ihrer Rolle in der Kirchengeschichte Kärntens. Diözesane Aspekte stehen in der Darstellung eindeutig im Vordergrund; obwohl die Klöster teilweise den Bischöfen unterstellt waren, ist die Ordensgeschichte klarerweise nicht einfach in der Diözesangeschichte inbegriffen. Eine eingehendere Behandlung der Rolle der Klöster sowohl in der Missionierungsphase als auch in späterer Zeit, ihre Bedeutung für die Seelsorge, die Ordensgeschichte in den neuzeitlichen Reformperioden und der neuesten Zeit, wäre wünschenswert gewesen, und hier hätte sich auch eine Darstellung im Längsschnitt angeboten.
Insgesamt ist zu resümieren, daß Troppers Untersuchung eine Unmenge von Daten und Informationen zur Kärntner Kirchengeschichte liefert. Daß diese Fülle von Einzelheiten letztlich doch keine ganz befriedigende Darstellung ergibt, liegt daran, daß die Verbindungen zwischen der kirchlichen Verwaltungsgeschichte und anderen Bereichen der Geschichte von Religion und Kirche nicht so recht deutlich werden. Gewiß, es ist von den wirtschaftlichen Aktivitäten der kirchlichen Rechtsträger die Rede, von der staatskirchenrechtlichen Situation, vom Bildungswesen, von den ethnischen Verhältnissen, von der Laienreligiosität. Doch kommt Tropper bei den vielen Auflistungen von Fakten - ob es sich um eine Reihe von Synodalbeschlüssen, eine Liste der Klöster, eine Statistik der Pfarren und Seelsorgstellen, eine Namensliste von Bischöfen oder was auch immer handelt - nicht dazu, deutlich zu machen, was die vielen Einzelheiten miteinander zu tun haben, außer daß sie alle Teil der kirchlichen Verwaltung waren.
Der Einwand sei am Beispiel einer Frage erläutert, die sich gerade angesichts der kirchlichen Verwaltungsgeschichte Kärntens stellt und damit die regionalgeschichtliche Seite des Themas betrifft — Regionalgeschichte gewinnt ja ihren besonderen Reiz aus der Untersuchung dessen, was eine Region in ihrer Eigenart von anderen Regionen unterscheidet, und Kärnten ist hinsichtlich der kirchlichen Verwaltungsgeschichte und der allgemeinen Kirchengeschichte im österreichischen Rahmen wohl ein besonders markanter Fall. »Landesbistümer« hat es zwar auch in den anderen Ländern über die längste Zeit nicht gegeben, und Kärnten war nicht das einzige Land mit im Ausland residierenden Bischöfen, doch ging die diözesane Zersplitterung im Fall Kärntens besonders weit. Ebenfalls ungewöhnlich, wenn auch nicht ganz einzigartig (man denke an das Burgenland), ist in Kärnten die Bedeutung des Protestantismus nach der tridentinischen Reform, mit ausgeprägten Unterschieden in den verschiedenen Teilen des Landes — die protestantischen Anteile sind im Westen hoch, im Osten niedrig. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die ethnische Situation, die mit der konfessionellen Verteilung insoferne in Zusammenhang steht, als die slowenische Bevölkerung durchwegs katholisch ist; durch die nord-südliche Verteilung der Volksgruppen ergeben sich kleinräumig ganz unterschiedliche Kombinationen von hohen bzw. niedrigen Protestantenanteilen und hohen bzw. niedrigen Anteilen der slowenischsprachigen Bevölkerung. Gerade in dieser Arbeit, die besonderes Augenmerk auf kirchliche Verwaltungsstrukturen legt, hätte sich die Frage nach dem Zusammenhang zwischen all diesen Umständen aufgedrängt. Zum Beispiel ist nach den Volkszählungsergebnissen für die politischen Bezirke Kärntens auffallend, daß die Protestantenanteile in jenen Gebieten, die vor der josephinischen Diözesanregulierung zu Gurk und Lavant gehörten, nicht nur nach Kärntner Maßstäben gering sind; in den ehemals zu Salzburg und Görz gehörenden Gebieten sind die Protestantenanteile hingegen hoch. Hier stellt sich wirklich die Frage, wie der Geheimprotestantismus (ein Thema, das Tropper an sich behandelt, wenn auch nur ganz knapp) mit der durch die kirchlichen Verwaltungsgrenzen vorgegebenen pastoralen Situation zusammenhing - so auffällig die regionale Übereinstimmung zwischen kirchlichen Verwaltungsgrenzen in der Vergangenheit und langfristig bestehender konfessioneller Situation ist, so schwierig ist eine Erklärung des Zusammenhangs, da ja die Entscheidung für eine Konfession nicht von der örtlichen Situierung des Bischofs abhängen muß. Sofern es sich nicht um eine zufällige Koinzidenz handelt, bedeutet dies, daß eine Erklärung gerade auf jene Dinge als mögliche Faktoren eingehen müßte, die Tropper an sich in seiner Arbeit ohnehin thematisiert, also die Gestaltung der Seelsorge, die Pfarren, Visitationen und dergleichen, aber auch auf die kirchlichen Finanzen und die möglichen Auswirkungen auf konfessionelle Entwicklungen.
Auf solche Fragen, die die kirchliche Verwaltungsgeschichte in die allgemeine Religionsgeschichte und (für das letzte Jahrhundert) in die politische Geschichte einbinden würden, geht der Autor weder beim genannten Beispiel noch bei anderen Gelegenheiten ein, wo ebenfalls der Zusammenhang zwischen kirchlicher Administration und Religionsgeschichte zur Diskussion stünde. Gerade in diesen Fragen liegt aber — entsprechend der Verwaltungsgeschichte überhaupt — das Potential einer Geschichte der kirchlichen Administration, die im Rahmen der Verwaltungsgeschichte mindestens bis ins 19. Jahrhundert ein äußerst wichtiges Gebiet ist.
Hier liegt also doch ein Defizit des Bandes, bedauerlich deswegen, weil das Ergebnis damit entsprechend trockener ausfällt und die Relevanz des Themas nicht so deutlich wird, wie es wünschenswert wäre. Ein Buch also, das viel Material aufarbeitet, aber dabei wenig erklärt.