Thomas Winkelbauer

Fürst und Fürstendiener. Gundaker von Liechtenstein, ein österreichischer Aristokrat des konfessionellen Zeitalters

Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband 34

 

Wien, München
Oldenbourg
1999
656 S.
ATS 980,00

 

Habilitationsschrift [1998], Universität Wien

 

Rezensentin: Maria Harrer

Historicum, Herbst 1999, 6—8

Gundaker von Liechtenstein war ein mäßig bedeutender Adeliger in der Habsburgermonarchie des 17. Jahrhunderts. 1580 als dritter Sohn des lutherischen Freiherrn Hartmann II. von Liechtenstein geboren, konvertierte er 1602 zum Katholizismus, übte in den folgenden Jahrzehnten verschiedene Funktionen im landesfürstlichen Dienst aus, war unter anderem Geheimer Rat, fungierte für kurze Zeit auch als Obersthofmeister Ferdinands II. und wurde 1623 gleichzeitig mit seinem Bruder Maximilian in den erblichen Reichsfürstenstand erhoben (der älteste Bruder Karl war schon 1608 Fürst geworden). Zweimal verwitwet, starb er 1658 unter Hinterlassung von vier Kindern (sechs weitere waren bereits vor ihm verstorben). Die Habilitationsschrift Thomas Winkelbauers vom Institut für Österreichische Geschichtsforschung, in deren Mittelpunkt Gundaker von Liechtenstein steht, ist ausdrücklich keine Biographie.

Das Ziel der Arbeit ist vielmehr, durch eine »möglichst quellennahe Erzählung […] des (›subjektiven‹) Lebens und der Aktivitäten und Ansichten eines einzelnen Adeligen« einen »Beitrag zur Kenntnis und zum Verständnis der politischen, sozialen und kulturellen Systeme des Kaiserhofes und der böhmischen und österreichischen Länder sowie insbesondere der Entwicklung von deren weltlichen Eliten« zu leisten (S. 18). Der Unterschied zu einer Biographie, die ja in verschiedenen Spielarten auftritt, ist damit freilich nur gradueller Art; im Abschnitt über Konversionen etwa, wo verschiedene Personen verglichen werden (und Gundaker von Liechtenstein eine untergeordnete Rolle spielt), erinnert die Arbeit von weitem an kollektiv-biographische Ansätze. Aber jedenfalls handelt es sich nicht um eine Erzählung eines Lebens in chronologischer Abfolge.

Der Band behandelt folgende Aspekte adeligen Stadt- und Landlebens:

  • Geschichte der Familie Liechtenstein,
  • Adelskonversionen,
  • Ämterlaufbahn Gundakers von Liechtenstein,
  • seine Gutachten und Denkschriften,
  • Methoden der Durchsetzung am Kaiserhof,
  • Rangkonflikte,
  • liechtensteinische Bemühungen um Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat,
  • das Fürstentum Liechtenstein in Südmähren,
  • Hofstaat, Hofhaltung und Zeremoniell,
  • Residenzschlösser und Residenzstädte Gundakers von Liechtenstein,
  • seine Stadthäuser,
  • seine Tätigkeit als Auftraggeber von Künstlern,
  • seine Zerstreuungen und Vergnügungen,
  • seine Ansichten über Adels- und Prinzenerziehung,
  • sein religiöses Weltbild und
  • seine Ehen.

Adeliger Besitz

Als Einleitung befaßt sich Winkelbauer mit dem »Strukturwandel des Adels« in Böhmen, Mähren und Österreich im 16. und 17. Jahrhundert. Dabei untersucht er die Verteilung der Untertanen auf Herren, Ritter, Städte, Geistlichkeit und den Landesfürsten sowie die Verteilung der Untertanen innerhalb des Herren- und des Ritterstandes. Insgesamt zeigt sich, daß der Anteil des Ritterstandes an den böhmischen und mährischen Untertanen im Lauf der Zeit abnahm, im 17. Jahrhundert gilt dasselbe auch für Oberösterreich. Der Anteil der Herren, des Klerus und der Städte nahm entsprechend zu. Wieviel von diesen Veränderungen auf den im Text erwähnten schrumpfenden Anteil von Rittern am Adel zurückzuführen ist, ist aus den Ausführungen Winkelbauers nicht erkennbar. Die Frage, welche Konzentrationsprozesse im Untertanenbesitz des Adels zu beobachten sind, beantwortet der Autor ebenfalls nicht eindeutig. In Abschnitt 1.3. bildet er Besitzgrößenklassen und stellt dar, wie sich Besitzer und Untertanen in verschiedenen Stichjahren prozentuell auf diese Klassen aufteilten. Die Unterschiede im zeitlichen Ablauf sind allerdings relativ gering, und möglicherweise verdeckt die Einteilung in Besitzgrößenklassen tatsächlich abgelaufene Veränderungen in der Besitzkonzentration. Die bruchstückhaften Angaben über die absoluten Zahlen von Adeligen sind ebenfalls nicht dazu angetan, Klarheit zu schaffen; wir erfahren nur, daß die Zahl von Herren in Böhmen von der Mitte des 16. zur Mitte des 17. Jahrhunderts stieg, die Zahl der Ritter aber dramatisch sank. Für die anderen Länder gibt Winkelbauer nur Zahlen oder Anteilswerte für Herren und Ritter für einzelne Jahre. Weiters zeigt er anhand von Einzelfällen die Bildung und den Zerfall großer Dominien in Böhmen und Mähren, was die Entwicklung im großen aber eben wieder nicht erhellt.

Die Frage der Besitzkonzentration wäre im Zusammenhang mit der politischen Geschichte höchst interessant, da die Veränderung politischer Konstellationen durch Ereignisse wie die Schlacht am Weißen Berg, die Ermordung Wallensteins und andere Geschehnisse auch umfangreiche Konfiskationen und Neuverteilungen zur Folge hatten. Wieweit diese Veränderungen die Besitzstrukturen insgesamt beeinflußten, wäre eben zu untersuchen. Eine solche Untersuchung müßte außer dem Bild im großen auch die Einzelheiten in den Blick nehmen, also die Frage, welche Familien in diese Auf- und Abstiegsprozesse involviert waren, wer verlor und wer gewann. Eine der Gewinnerfamilien — und damit ist man wieder bei der Zentralfigur dieses Buches — waren die Liechtenstein. Winkelbauer zitiert eine Schätzung, nach der die Liechtenstein gut 40 Prozent des Besitzes, den sie um 1900 innehatten, in der Zeit zwischen 1620 und 1650 erworben hatten (S. 63—64). Hier wäre interessant, wie diese Erwerbungen vor sich gegangen waren: Was erwarben die Liechtenstein? Wann erwarben sie es? Um welchen Preis erwarben sie es? Aus welchen Mitteln bezahlten sie es? Diese Fragen sind deshalb essentiell, weil es ja offenkundig darum geht, daß eine reiche Familie innerhalb kurzer Zeit ihren Reichtum noch erheblich weiter vergrößerte und ihren gesellschaftlichen Status entsprechend anhob. Nur kursorisch verweist Winkelbauer auf Karl von Liechtenstein (Gundakers ältesten Bruder), der Güter anscheinend um schlechte Münze erwarb, und zwar lange nach der verordneten Einlösung der schlechten Münze im Dezember 1623. Das wahre Ausmaß der Machenschaften Karls von Liechtenstein, der sich als Teilhaber am Münzkonsortium ab 1622 im großen Stil bereicherte, wird allerdings in Winkelbauers Darstellung nicht deutlich — tatsächlich dürfte sich Karls Inflationsgewinn insbesondere zum Schaden des Fiskus in der Größenordnung von 10 Millionen Gulden bewegt haben, wofür er und seine Erben trotz langer Prozesse nie einen adäquaten Ersatz leisten mußten.1 Ebenfalls im Einzelfall stellt Winkelbauer dar, wie Gundaker von Liechtenstein die konfiszierten Herrschaften Mährisch Kromau und Ungarisch Ostra billig erwarb; hier wären einige weitere Informationen nützlich gewesen, da der genaue Ablauf sonst kaum verständlich wird: Im Juli 1623 wurde nämlich der Verkauf konfiszierter Güter gegen schlechte Münze verboten; nach Winkelbauers Darstellung schaffte es Gundaker von Liechtenstein nach langem Hin und Her, im Herbst 1622 den Kauf abzuschließen. Für die beiden Herrschaften bezahlte er etwa 540.000 Gulden bar und in Form von Schuldübernahmen; diese Zahlungen erfolgten sicherlich in leichter Münze, die wenige Monate später auf ungefähr ein Achtel des Nennwerts herabgesetzt wurde — das heißt, daß Gundaker von Liechtenstein wahrscheinlich die Herrschaften um weniger als 70.000 Gulden in guter Münze erwarb. In den Jahren danach wurde ihr Wert aber auf etwa 1,16 Millionen (gute) Gulden geschätzt, das heißt, Gundaker von Liechtenstein dürfte sich bei diesem Kauf im Ausmaß von gut einer Million Gulden bereichert haben - auf legale Weise. Offenbar profitierten also die Liechtenstein, abgesehen von den Inflationsgewinnen Karls von Liechtenstein, aus der Verschleuderung konfiszierter Güter. Andererseits dauerte die Inflationsperiode nur wenige Jahre, sodaß hier eine zusammenfassende Darstellung der Vermögensakkumulation der Familie im Lauf der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts interessant wäre, die die »außerordentlichen« Zuwächse aus Inflation und Konfiskation den sonstigen Zuwächsen gegenüberstellt. Diese Information ist aus der Arbeit nicht zu gewinnen.

Person Gundakers von Liechtenstein

Viel Information bietet die Arbeit hingegen in den Fragen, die gewisse Verhaltensweisen, Denkmuster und äußere Lebensumstände des Titelhelden betreffen. So wird in mehreren Kapiteln das »politische« Verhalten Gundakers von Liechtenstein behandelt, das heißt hier sein Verhalten in der höfischen Umgebung, sein Umgang mit anderen Aristokraten oder dem Kaiser. Winkelbauer beschreibt das Verhältnis Gundakers zu den führenden Persönlichkeiten am Kaiserhof, seine Möglichkeiten, Einfluß auf Entscheidungen zu nehmen, die Verbündeten, die er dabei hatte, und die sonstigen Mittel, derer er sich bediente, um Ziele zu erreichen. Die Gründe für gute oder weniger gute Kontakte zu anderen Persönlichkeiten werden dabei zumeist nicht deutlich, sind wahrscheinlich zumeist auch tatsächlich nicht greifbar. Die Anlaßfälle, an denen Winkelbauer die »Koalitionen« Gundakers von Liechtenstein darstellt, sind für sich genommen überwiegend bedeutungslos. Ausführlich geht der Autor auch auf Rangstreitigkeiten ein, die der neue Fürst Liechtenstein auszutragen hatte, wobei ständische Gesichtspunkte und Anciennität von Funktionsträgern öfters in schwer entscheidbare Konflikte miteinander gerieten.
Ein weiterer Punkt, der ausführlich zur Sprache kommt, ist die nähere Umgebung im Lebensbereich Gundakers von Liechtenstein. Stadthäuser, Schlösser und Residenzorte kommen relativ ausführlich zur Sprache; bei den Residenzen behandelt Winkelbauer auch Fragen wie Klostergründung, Kirchenbau, Schulbau, auch Versuche der wirtschaftlichen Förderung von Residenzorten durch den Fürsten Liechtenstein oder andere Aristokraten. Inkludiert sind aber auch allerlei wenig belangvolle Dinge wie eingehende Beschreibungen von Häusern, so wie sie waren und so wie sie Gundaker von Liechtenstein, geht man nach seinen Skizzen, eventuell hätte umbauen lassen, wenn er es sich nicht wieder anders überlegt hätte …

Eine wichtige Quelle für das Buch waren die schriftlichen Elaborate des Titelhelden, von seinen Gutachten für Kaiser und Erzherzöge — überwiegend Gutachten zu Verwaltungs- und Heeresreform und zur Außenpolitik — über seine Vorstellungen von Fürstenerziehung (dazu auch seine Vorschläge zur Errichtung einer Ritterakademie in Wien) und seine theologischen Auslassungen bis hin zu dem von ihm verfaßten Buch Von Zaumung der Pferde.

Diese Schriften rezensiert Winkelbauer jeweils in separaten Kapiteln, was mit der Gesamtanlage des Bandes zusammenhängt: die einzelnen Abschnitte sollen jeweils für sich stehen können, ohne daß der Leser auf die Lektüre des ganzen Buches angewiesen ist. Das ist bei einem Band dieses Umfangs durchaus sinnvoll und läßt die oft sehr, sehr eingehende Berücksichtigung weniger bedeutsamer Einzelheiten etwas vertretbarer erscheinen. Dennoch hätte es dem Band nicht geschadet, wenn der Autor seinen Lesern einen Teil der erhobenen Fakten erspart hätte — nicht jedes Detail aus der Korrespondenz Gundakers von Liechtenstein ist wichtig, und es gibt überhaupt keinen Grund, Dinge wie die Namen von Bedienten, die Inventarliste der Klosterkirche in Mährisch Kromau, die Heiratsausstattung der ersten Frau Gundakers von Liechtenstein (ansonsten eine bemerkenswerte Ehe: »Vierzehn Monate nach dem Beilager wurde als erstes Kind […] die Tochter Juliana geboren«, S. 515) — um nur drei von wahrscheinlich ein paar hundert Beispielen zu nennen — im einzelnen anzuführen. Hofhaltung, Klostergründung oder Ehe als solche sind zwar für dieses Bild eines Aristokraten keineswegs irrelevant, man könnte aber die Darstellung dieser Punkte raffen.

Dafür könnten andere Gesichtspunkte stärker berücksichtigt werden, die in dieser materialreichen Arbeit zu kurz kommen. Geht man nach den zitierten programmatischen Erklärungen Winkelbauers, so beanspruchen seine Beschreibungen des Lebens und der Ansichten eines einzelnen Aristokraten ja bis zu einem gewissen Grad auch Repräsentativität für die Aristokratie seiner Zeit im allgemeinen. Gerade in dieser Hinsicht würde man sich explizit klarere Festlegungen wünschen. So stellt sich etwa beim Kapitel »Rangkonflikte« die Frage, ob Gundaker von Liechtenstein mit seinen ausgeprägten Ansprüchen auf Dokumentation seines Status in Präzedenzfragen eher dem gewöhnlichen Bild eines Adeligen entsprach oder eher eine auffällige Erscheinung war. Gewiß, Rangfragen, Fragen der Sitzordnung und dergleichen waren für die adeligen Zeitgenossen allgemein wichtig, etwa so wichtig wie heutzutage für Diplomaten und Kindergartenkinder. Aber gab es nicht auch damals schon Unterschiede? War es für alle Geheimen Räte üblich, den Geheimen Rat (»das bedeutendste zentrale Regierungsorgan der Habsburgermonarchie«, S. 180) über lange Zeit nicht zu besuchen, weil die Sitzordnung und die Reihenfolge bei der Abstimmung nicht zu ihren Gunsten geklärt waren? Oder gab es auch pragmatischere Geister?

Ähnlich beim Kapitel »Konfession und Konversion«: Es gab in der Aristokratie verschiedene Typen von Konvertiten — Personen, die aufgrund religiöser Erfahrungen konvertierten, ebenso wie Personen, die konvertierten, weil es »damals eher günstig« war. Diese Erkenntnis liegt auf der Hand, und Winkelbauer illustriert sie durch eine Sammlung ausgewählter Einzelfälle. Aber wie bedeutsam waren innere Überzeugung und Opportunität als Konversionsmotive im Vergleich? Waren ernsthafte Bekehrungen die Ausnahme, oder schaffte es der Katholizismus, mit neuen Formen religiöser Erfahrung wirklich im größeren Stil auf religiöse Überzeugungen einzuwirken? Der Adel ist wahrscheinlich die einzige Bevölkerungsgruppe, für die die Quellenlage eine ernsthafte Befassung mit dieser Frage erlaubt. Gerade Gundaker von Liechtenstein, der sich über lange Zeit mit Versuchen abgab, andere mit theologischen und religiösen Argumenten zur Konversion zum Katholizismus zu bewegen, ist ein Beispiel für eine anscheinend ernst gemeinte Hinwendung zum Katholizismus — repräsentierte er die Mehrheit oder eine Minderheit?
Und ein drittes Beispiel: Die Rolle Gundakers von Liechtenstein als Auftraggeber von Kunst. Hier stellt Winkelbauer fest, daß die Ausgaben Gundakers für Kunst im Vergleich mit seinem älteren Bruder und dessen Sohn bescheidene Ausmaße hatten. Hier wüßte man gerne mehr: Wie hoch waren diese Ausgaben bei den Liechtenstein und bei anderen Aristokraten? Wieviel von ihrem Einkommen ging für Kunst auf? Andere viel schwierigere Fragen — etwa die Frage, wie effizient verschiedene Aristokraten ihre Mittel bei Kunstankäufen einsetzten, das heißt die Frage nach dem Verhältnis zwischen Aufwand und künstlerischem Ergebnis — sind im Rahmen einer solchen Arbeit dann allerdings kaum zu beantworten.

Offene Themen

Angesichts eines Umfangs von 550 Seiten mittleren Formats bei kleingedrucktem Text mag es überraschen, daß manche Themenbereiche, die in eine Untersuchung über eine Figur wie Gundaker von Liechtenstein hineingehören, völlig ausgeblendet geblieben sind. Der wichtigste ist wahrscheinlich die Frage der adeligen Wirtschaft. Gundaker von Liechtenstein war enorm reich und durch die Erbeinigung mit seinen Brüdern am gemeinsamen liechtensteinischen Familienvermögen beteiligt. Das Zustandekommen dieses Vermögens im politischen Kontext der Zeit wäre, wie bereits festgestellt, ein interessantes Thema, ebenso aber auch die Herrschaftsverwaltung (die Haushaltsführung im engeren Sinn vielleicht etwas weniger, obwohl sich das Thema angesichts der anderen von Winkelbauer behandelten Aspekte einschließlich Hofstaat und Hofzeremoniell aufgedrängt hätte). Eine Untersuchung der Wirtschaftsführung hätte außer den vom Autor gelieferten bruchstückhaften Informationen über die Zahl liechtensteinischer Untertanen eine Untersuchung über Vermögen sowie Art und Höhe der Einkünfte, eine Untersuchung der Untertanen nach ihren Abgabenleistungen, der Vermarktung liechtensteinischer Produkte, der liechtensteinischen Kreditgeschäfte etc. erfordert — diese Fragen wären im Kontext der Themen dieses Bandes auch deshalb wichtig, weil gerade die wirtschaftlichen Möglichkeiten die politische Stellung dieser Familie entscheidend mitbestimmten und auch das Selbstverständnis Gundakers von Liechtenstein geprägt haben müssen.
Auch andere Aspekte des Verhältnisses zwischen Grundherren und Untertanen hätten eine eingehendere Behandlung verdient, schon deshalb, weil sie Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Titelhelden zugelassen hätten. Dies gilt etwa für die religionspolitischen Maßnahmen des Fürsten Liechtenstein, die Winkelbauer nur kursorisch unter dem Stichwort »Verfolgung der Nichtkatholiken« (S. 403) abhandelt, wo er feststellt, daß der Übertritt zum Katholizismus durchwegs erzwungen wurde. Dieses Ergebnis war zu erwarten, interessant wären die näheren Umstände, das heißt die Art der Durchführung von Bekehrungskampagnen und die Behandlung zögerlicher Nichtkatholiken (die Bekehrungsversuche zogen sich über Jahre hin), auch im Vergleich mit anderen Grundherren. Das Thema ist bei einem konvertierten Aristokraten, der auch andere Aristokraten zur Konversion zu bewegen versuchte, von spezifischem Interesse.

Zusammenfassung

Die Arbeit Thomas Winkelbauers zeichnet sich durch eine Zusammenstellung einer überaus großen Menge von Material aus, das einige Aspekte des Lebens der Titelfigur erschöpfend illustriert. In der Fülle von Einzelheiten liegt auch die Schwäche der Arbeit; eine stärkere Beschränkung bei der Wiedergabe von Details, die keinem erkennbaren Erkenntniszweck dienen, hätte die Arbeit wesentlich besser lesbar gemacht. Gleichzeitig hätte eine solche Beschränkung die Möglichkeit geboten, einige wichtige Themen adeligen Lebens im 17. Jahrhundert zu behandeln, die jetzt in der Arbeit fehlen; außerdem hätte explizit stärker die Frage behandelt werden sollen, in welcher Hinsicht die Titelfigur typisch für die Aristokratie ihrer Zeit war und wo man in ihr ganz individuelle Züge sehen muß.


 

  1. Vgl. dazu Paul W. Roth, Die Kipper- und Wipper-Zeit in den Habsburgischen Ländern, 1620 bis 1623, in: Eckart Schremmer (Hg.), Geld und Währung vom 16. Jahrhundert bis zu Gegenwart, Stuttgart 1993, 85—103, hier v. a. 102.